Musik in Podcasts? legal?

Macverehrer

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Hi Forum

Wollte jetzt mal einen eigenen Podcast erstellen. Habe alles bereits soweit und müsst nur noch drauflosquatschen, aber ich würde gerne das ein oder andere kommerzielle und aktuelle Lied in die Beiträge mit einbinden, sei es als Vorstellung als Ausschnitt oder als Empfehlung. Da das ganze Lied vorspielen illegal st ohne GEMA und etc. würde ich gerne nur Ausschnitte nehmen, die maximal 30 Sekunden erreichen. Wie im Store.

Ist das noch legal? (ohne GEMA Abgaben)

Wenn nicht wie kann ich das lösen
(Ich möchte keine Gema zahlen, legal bleiben und auch keine Gemafreie Musik nehmen. Und jedesmal den Künstler fragen ist auch zu utopisch)

Ausserdem würde ich gerne einzelne Sachen aus Liedern nehmen z.B. das markante "Yeah" aus einem Track und es immer wieder á la Nippelboard (Stefan Raab) abspielen. Wie ist es da mit der legalität, sofern der Ausschnitt aus einem aktuellen, nicht gemafreien Song stammt?

Und was ist mit einer Radiopanne, die ich aus dem Internet habe, die dort zur freien Verfügung stand? Darf ich sie verwenden?

Danke schonmal
Tobi
 
*und hochschieb*
 
Macverehrer schrieb:

auch eine methode.

genau das hätte ich auch noch gefragt, wollte auch einen podcast machen aber meine meinung nach dürfte das genau wie beim live-broadcasting sein: ohne gema keine musik! ich denke das dies den selben bestimmungen unterliegt und die keinen unterschied machen ob du das nun per mp3 ins netz stellst oder das streamst. da bleibt dir und mir nichts anderes übrig aber schade finde ichs schon, da muss man sich wohl n bissl mit GarageBand selber was zusammenschnippseln :)
 
ich denke auch dass es so aussieht...

wegen dem "Yeah" ich denke dass das ein grenzfall ist. Zumal das Podcast ja nicht kommerziell ist.

Das mit den Radiopannen würde ich besser mal lassen. Auch wenn der sender es zum freien Download zur verfügung stellt liegen die Rechte dennoch beim Sender. Mit dem Download hast du ja keine Nutzungsrechte erhalten.

Aud jeden Fall ist das alles sehr dünnes Eis und ich würde mich gut erkundigen und wie du an den spärlichen Antworten mekrst ist das ganze auch nicht grade ein einfaches Thema.
 
Wie macht das denn der iTunes Musik Store zahlen die einen jährlichen Gema Festpreis?
 
Macverehrer schrieb:
Wie macht das denn der iTunes Musik Store zahlen die einen jährlichen Gema Festpreis?

Die Samples im Store ersetzen das Vorhören in einem richtigen Plattenladen.
Glaube nicht dass die Gema zahlen müssen...
 
ich glaube auch nicht, ich meine die verkaufen sozusagen für die die songs sage ich jetzt mal, also makeln (mäklern?) die in einem gewissen sinne. und im immobilien geschäft darf man sich die häuser auch vorher anschauen ;)

ne jetzt mal ehrlich, ich denke beim store ist das unter anderem auch ok weil der hörer null rechte hat, ich meine man hat nicht die möglichkeit des downloads der 30 sekunden und naja, wer will schon diese 30 sek schnippsel? ich denke WENN hätte apple genug finanzmöglichkeiten um die gemas zu bezahlen ;) :) bin aber der meinung das sie das nciht müssen.

würde auch gerne nen schniecken podcast machen, aber nur sabbeln is ja ein wenig kacke, würde gerne sowas machen wie beim itunes podcast (hab ne radiotaugliche stimme ;) ) und songs oder alben vorstellen nur ohne lizenz wars das :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hiesse ja, dass ich samples nutzen dürfte. Ich war auch deiner Meinung, dass es einem Vorhören gleich kommt.
 
Macverehrer schrieb:
Da das ganze Lied vorspielen illegal st ohne GEMA und etc. würde ich gerne nur Ausschnitte nehmen, die maximal 30 Sekunden erreichen.

Es gibt im Urheberrecht keine Regelung, die solche Kurzaussüge genehmigungsfrei machen würde.
In diesen 30 Sekunden ist das Werk ja gut erkennbar und die schöpferische Leistung ebenso. Also musst du die Rechte erwerben -> GEMA.

Ausserdem würde ich gerne einzelne Sachen aus Liedern nehmen z.B. das markante "Yeah" aus einem Track und es immer wieder á la Nippelboard (Stefan Raab) abspielen. Wie ist es da mit der legalität, sofern der Ausschnitt aus einem aktuellen, nicht gemafreien Song stammt?

Du sagst ja selbst - es ist ein markanter Teil des Liedes. Damit wären wir schon wieder beim Urheberrecht, diesmal wohl die des darstellenden Künstlers und somit wieder bei der Gema.

Du kommst kaum um die Gema rum. Gema-freie Lieder gibt es kaum welche, da ein Urheber hier in Deutschland auch dann Schutz bekommt, wenn er aus einem anderen Land stammt und die dieses den diversenen Übereinkommen in diesem Bereich beigetreten ist. Da müsstest du schon gut recherchiern, um zu wissen, was nun gerade mal in Deutschland nicht geschützt ist.
Allerdings ist die Gema für private Seiten nicht so teuer. Webradio richtet sich nach der Anzahl der Nutzer, die gleichzeitig mithören können und dem Anteil an Musik.
Aber du willst ja keine Abgaben zahlen, von daher erübrigt sich das.

Und was ist mit einer Radiopanne, die ich aus dem Internet habe, die dort zur freien Verfügung stand? Darf ich sie verwenden?

Darüber ließe sich nachdenken, wenn du die Sachen von den entsprechenden Radiosendern direkt hast. Da dem wohl nicht so ist, würd ich die Finger davon lassen. Die Wege sind dann eher verschlungen und die Wahrscheinlichkeit, dass da ein Recht zur Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung da war, ist eher gering.

Die Uni Saarbrücken hat eine Seite zum Thema Grundwissen Urheberrecht ins Netz gestellt. Sich das mal anzuschauen könnte ganz hilfreich sein.

Grüße vom Schaf
 
Man darf nicht einfach 30 Sekunden Musik der Öffentlichkeit übers Netz zugänglich machen.
Dafür muss man das Recht vom Urheber (oder der von ihm beauftragten Verwertungsgesellschaft) erwerben. Steht ganz klar im § 19a UrhG.
 
Danke für die umfassende Antwort.

Aber in Anbetracht der Tatsache, dass ich erst 15 bin noch nie einen Podcast gemacht habe und ausser meinem iBook und GarageBand und diversen proggis nichts an equipment habe. Wäre schön gewesen wenn, aber dann halt nicht ;)

Ich werde aber nochmal bei der Gema oder so anrufen und mich erkundigen.
 
Die Gema hat auch so Infoseiten, da dürftest du einiges finden.

Warum sollst du die Radiosachen nehmen dürfen, nur weil sie eine andere Seite anbietet?
Es gibt drei Möglichkeiten:
Die Radiopannen sind urheberrechtsfrei - dann darfst du.
lustich.de hat für das Recht, die Sachen anzubieten - dann dürfen sie, du aber nicht.
lustich.de hat für das Recht, die Sachen anzubieten, nicht bezahlt - dann dürfen weder sie noch du :D
 
Macverehrer schrieb:
Bei der Radiopanne handelt es sich um folgende von www.lustich.de

wenn sie da publiziert wird darf ich sie doch nehmen, oder?

http://lustich.de/lustich/mp3db-mp3s-20-22.html

Aus dem Impressum der Site:

Soweit uns bekannt ist, ist alles auf der Seite angebotene Material
Freeware bzw. haben wir das Einverständnis der Autoren.
Diese Sammlung setzt sich ausschließlich zusammen aus von Besuchern
eingeschickten Beiträgen und sonstigem im Internet frei verfügbarem
Material. Wir sind sehr bemüht, zu jedem der hier veröffentlichen Inhalte
die Erlaubnis des entsprechenden Urhebers einzuholen.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Material gesendet
werden darf, egal ob im Podcast, im Stream oder regulären Radio.
Im Zweifelsfall ist eine Genehmigung von dem eigentlichen Urheber
einzufordern.
 
Das kam mir auch in den Sinn, nachdem ich den Post verfasst hatte. Na ja...auf www.garageband.de gibt es usik von künstlern, die auf anfrage meistens erlauben ihre musik zu verwenden und es gibt auch gute gemafreie musik.

Schade aber besser so als illegal und strafe zahlen
 
Macverehrer schrieb:
...und es gibt auch gute gemafreie musik.

Ich find deine Einstellung ja prima :)
Beim Begriff "gemafreie Musik" werd ich aber trotzdem nochmal hellhörig.

Es geht insgesamt ja um Verwertungsrechte. Wenn du mit dem Werk anderer Leute irgend was anstellen willst, brauchst du dafür die entsprechenden Rechte.

Komponisten, Künstler etc. haben die Möglichkeit, mit der Rechteverwertung die Gema zu betrauen. Das heißt aber auch, dass nur, weil ein Künstler/Komponist nicht diesen Dienst in Anspruch nimmt (er muss ja auch dafür löhnen...), du die Musik verwenden darfst.
Sie ist dann zwar gema-frei, aber nicht urheberrechtsfrei.
Will heißen, dass du trotzdem gegen die Rechte des Urhebers verstößt, wenn du seine Musik im Netz verbreitest (auf welche Art und in welcher Länge auch immer). Du wirst daher so gut wie nie einfach so Musik verwenden dürfen sondern musst immer nachfragen.
Eine Ausnahme kann sein: Komponist und Sänger und Band sind seit mehr als 70 Jahren tot. Und zwar alle, es gilt 70 Jahre ab dem Tod des längstlebenden. Sieht also schlecht aus :D
Sollten die Leute nicht aus D kommen, reichen im Regelfall 50 Jahre. Aber auch das dürfte schwierig werden... ;)
 
Du solltest mal im Internet gucken. Ich bin mir nicht sicher (bitte widersprechen) aber ich glaube dass du so Stücke die du bei z. Bsp. icompositions.com findest in deinem Podcast spielen darfst. Das ist dann zwar kein Charthit, aber zumidnest ist es Musik, und oft auch gar nicht so schlecht...
 
Na sooo alte Mucke wollte ich nicht verwenden ;)

Mit dem Begriff Gema-frei meinte ich urherberrechtsfrei und gemafrei also legal frei verwendbar. Werde mich aber natürlich auf der gemafrei-seite erkundigen wie es ist.
 
Und diese Regelungen gelten auch wenn die Musik z.B. nur leise im Hintergrund eines gesprochenen Textes läuft? Ich meine, theoretisch kann ja auch iTunes im Hintergrund laufen und das Microfon eben beim Aufzeichnen des Podcasts die Musik mitaufnehmen. Was ist dann??
 
Leute seht es endlich ein , es ist nicht mehr gewollt das man ungestraft (also umsonst & just for fun) in irgendeinerweise medientechnisch Kreativ wird irgendeiner will sofort was dran verdienen sonst pisst er dir ans Bein.
Mittlerweile ist es ja schon so wenn man seinen Walkman zu laut aufdreht und zufällig ein Anwalt an dir vorbei geht, muss du damit rechnen das er dich im Namen der GEMA(oder eines anderen Schweinevereins) wegen unerlaubter öffentlicher Aufführung von Urheberschutzrechtlichen Werken verklagt.

Upps ich hab ebend meine Meinung geäussert die nicht konform zur vorordneten Mediensklavenideologie ist, das gibt Mecker :D :D

naja scheiss drauf
 
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