MPU als Arbeitsplatz-Rechtfertigung erlaubt?

Deine Freundin sollte unbedingt einen Anwalt/Arbeitsrecht aufsuchen, vielleicht kannst Du ja mit gehen zwecks Unterstützung.
 
Ich weiß, dass jeder seinen Senf abgeben darf, aber das heißt nicht, dass ich diesen gut heißen muss.

Und was die Nazi-Keule angeht, ich war selbst überrascht, dass es drei Seiten lang ohne ging, aber da meine Freundin und ich zusammen aufgewachsen sind, haben wir schon alle Blicke gesehen und alle Sprüche gehört, die es zu dem Thema nur gibt. Ds prallt ab.

Wenn ich euch richtig verstehe, dann darf man sich als Behinderter also nicht beschweren, wenn man durchs Leistungsraster fällt, weil man ja naturgemäß keinerlei Ansprüche auf irgendwas hat. Trotzdem glaube ich, dass jeder nicht-Behinderte genauso denken würde und keinen Test über sich ergehen lassen würde, wenn er in dieser Situation wäre. Einen Leistungstest zu absolvieren, wäre gerechtfertigt, aber einen psychologischen IQ-Test ( ich benutze diesen Term, weil ich nicht weiß, wie ich es anders umschreiben kann) finde ich an dieser Stelle zu viel. Das betrifft mehr als nur die Leistung. Ist meine Meinung.

Mobbing ist deshalb so erfolgreich, weil es sich nicht nachweisen lässt und weil Berichte darüber immer subjektiv sind und unglaubwürdig klingen. Das ist mir klar, aber leider kann man den Teil nicht von der derzeitigen Situation trennen. Im übrigen scheint hier der Tonus zu sein: Mobbing von Behinderten ist okay. Mir egal, wie ihr das seht, ich finde, dass Mobbing nie okay ist.

Ich habe diesen Thread deswegen eröffnet, weil bei der Bandbreite an Teilnehmern im Forum mindestens immer einer dabei ist, der ähnliches cshon erlebt hat, selbst Betriebsrat ist oder einen anderen guten Tipp hat. Natürlich ist das hier nicht die einzige Quelle für Informationen, die ich anzapfe, wäre ja bescheuert bei den Dummbeuteln, die sich im Internet tummeln.

@Charlie: Mich würde interessieren, warum du einen derartigen Hass auf geistig behinderte Menschen hast, das kann nicht gesund sein. Möglich, dass bei dir auch was nicht ganz stimmt.
 
@Charlie: Mich würde interessieren, warum du einen derartigen Hass auf geistig behinderte Menschen hast, das kann nicht gesund sein. Möglich, dass bei dir auch was nicht ganz stimmt.

Auch wenn ich jetzt nicht jede Meinung von CharlieD in diesem Fall teile, aber jetzt erfindest Du irgendeine Scheisse, die so nicht stimmt. Von Hass auf (geistig) Behinderte kann ich in seinen Kommentaren nichts erkennen.

Wohl weiss ich aber auch aus persönlicher Erfahrung im Bekanntenkreis, daß Menschen mit Behinderung durchaus sehr schwierig sein können. Gut, da unterscheiden sie sich nur bedingt von Menschen ohne Handicap - trotzdem kenne ich Leute, die im Umgang mit ihrer Behinderung und den Reaktionen der Leute (und damit meine ich keine negativen Reaktionen !) durchaus Arschlochmäßig rüberkamen und es einem nicht gerade leicht gemacht haben, Sympathie etc. aufzubauen. Häufig kam es mir so vor, daß Nichtbehinderten direkt Schlechtes unterstellt wurde, wenn man etwas sagte.

Wie auch immer, da hat sicherlich jeder andere Erfahrungen machen dürfen.

Im Übrigen teile ich die Meinung, daß ein Arbeitgeber (Wirtschaft) nicht primär sozialer Dienstleister ist und durchaus das Recht haben sollte, die Leistungsfähigkeit seiner - auch behinderten - Mitarbeiter in Frage stellen zu dürfen bzw. abzuprüfen.

Was da sonst so evtl. Betriebsratmäßig oder Mobbingtechnisch gelaufen sein mag steht auf einem anderen Blatt und ist - falls wirklich so gelaufen - nicht gutzuheissen.
 
(!!! ich rede jetzt nicht von geistig Behinderten, die ich verbal in Grund und Boden fahren könnte !!!)
Charlie

Entweder zu verstehen als "Ich kann sie nicht leiden" oder "Ich bin ihnen verbal überlegen" - rein linguistisch gesehen.

Ich habe unter Behinderten weniger Arschlöcher erlebt als unter nicht-Behinderten, so macht jeder seine eigenen Erfahrungen.
 
annadewi schrieb:
Wenn ich euch richtig verstehe, dann darf man sich als Behinderter also nicht beschweren, wenn man durchs Leistungsraster fällt, weil man ja naturgemäß keinerlei Ansprüche auf irgendwas hat.
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@Charlie: Mich würde interessieren, warum du einen derartigen Hass auf geistig behinderte Menschen hast, das kann nicht gesund sein. Möglich, dass bei dir auch was nicht ganz stimmt.

Der erste Teil ist Quatsch....und der zweite Teil ein Missverstaendnis.

Charly sagt, dass es Unlust, Unfaehigkeit oder Ueberforderung durch die Taetigkeit bei koerperlich behinderten und unbehinderten Menschen gleichermassen geben kann und er beide gleich behandelt. Nur bei geistig Behinderten wuerde er das nicht tun weil er da nicht auf Augenhoehe ist.

Ein Wirtschaftsunternehmen ist keine caritative Einrichtung sondern eine profitorientierte Angelegenheit. Wenn ein Unternehmen Behinderte beschaeftigt, dann muss es sich an die Spielregeln halten die auch fuer Unbehinderte gelten. Und dazu gehoert, dem Mitarbeiter, der durch eine Probezeit gegangen ist, einen seinen Faehigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten. Er kann sicher auch die Leistungsfaehigkeit eines Mitarbeiters in Frage stellen. Aber das muss akribisch dokumentiert sein. Es nur zu behaupten reicht vor einem Arbeitsgericht nicht. Sollte ein Mitarbeiter fuer die Taetigkeit, fuer die er eingestellt wurde, auf Grund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht mehr geeignet sein, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine angemessene Taetigkeit anbieten. Je groesser eine Firma ist, desto schwieriger wird es fuer sie plausible zu machen, dass es einen solchen Arbeitsplatz nicht gibt.
 
Charly sagt, dass es Unlust, Unfaehigkeit oder Ueberforderung durch die Taetigkeit bei koerperlich behinderten und unbehinderten Menschen gleichermassen geben kann und er beide gleich behandelt. Nur bei geistig Behinderten wuerde er das nicht tun weil er da nicht auf Augenhoehe ist.

Ich weiß, dass man es auch so verstehen kann, bei mir kam es eben anders an.

Ein Wirtschaftsunternehmen ist keine caritative Einrichtung sondern eine profitorientierte Angelegenheit. Wenn ein Unternehmen Behinderte beschaeftigt, dann muss es sich an die Spielregeln halten die auch fuer Unbehinderte gelten. Und dazu gehoert, dem Mitarbeiter, der durch eine Probezeit gegangen ist, einen seinen Faehigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten. Er kann sicher auch die Leistungsfaehigkeit eines Mitarbeiters in Frage stellen. Aber das muss akribisch dokumentiert sein. Es nur zu behaupten reicht vor einem Arbeitsgericht nicht. Sollte ein Mitarbeiter fuer die Taetigkeit, fuer die er eingestellt wurde, auf Grund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht mehr geeignet sein, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine angemessene Taetigkeit anbieten. Je groesser eine Firma ist, desto schwieriger wird es fuer sie plausible zu machen, dass es einen solchen Arbeitsplatz nicht gibt.

Das ist klar und das heißt ja auch, dass egal wie das noch weiter geht, sie erstmal nicht arbeitslos werden kann, es sei denn, man weist ihr totale Arbeitsunfähigkeit nach?
 
Grundsaetzlich hat ein Arbeitgeber einen Anspruch auf eine durchschnittliche Arbeitsleistung. Es muessen aber signifikant schlechter Leistungen als bei vergleichbaren Mitarbeitern nachweisbar sein um Leistunsmaengel geltend zu machen. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter die Moeglichkeit geben, seine Leistung zu verbessern. In grossen Unternehmen gibt es dazu oft einen formalen Prozess (performance improvement plan). Erst wenn das nachweisbar erfolglos war, kommt eine Versetzung in eine andere Taetigkeit in Betracht - moeglicherweise auch in Verbindung mit einer Aenderungskuendigung. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass er eine solche Taetiggkeit in seinem Unternehmen nicht anbieten kann, kann er kuendigen. Wenn deine Freundin zu 100% Erwerbsunfaehig ist, dann kaeme eine Erwerbsunfaehigkeitsrente in Frage.
 
Vielen Dank für die ernsthaften Antworten.

Kannst du mir bitte noch den Begriff der Änderungskündigung erklären?
 
Wenn in einem Arbeitsvertrag bestimmte Bestandteile explizit geregelt sind (z. Beispiel detaillierte Taetigkeits und Aufgebenbeschreibung, Verguetung, Arbeitszeit, Einsatzort etc.) und diese Bestadteile zu Ungunsten des Mitarbeiters einseitig veraendert werden sollen, dann kann der Arbeitgeber versuchen, den alten Arbeitsvertrag durch einen neuen zu ersetzen. Das nennt man Aenderungskuendigung. Lehnt der Mitarbeiter die veraenderten Bedingungen ab, ist der Arbeitgeber zunaechst mal verpflichtet, den gekuendigten Vertrag zu erfuellen und der Mitarbeiter erhebt eine Kuendigungsschutzklage.
 
Charly sagt, dass es Unlust, Unfaehigkeit oder Ueberforderung durch die Taetigkeit bei koerperlich behinderten und unbehinderten Menschen gleichermassen geben kann und er beide gleich behandelt. Nur bei geistig Behinderten wuerde er das nicht tun weil er da nicht auf Augenhoehe ist.

Danke!
Genau so ist es gemeint.
Geistig Behinderte haben auch bei mir einen Sonderstatus - ich hab damit einfach ein Problem, jemand der sich "nicht wehren" kann entsprechend hart anzufassen.
Deswegen hab ich die Unterscheidung geschrieben.

Bei meinem Rollstuhlfahrer ist das was anderes - der kann mir verbal mindestens das Wasser reichen - hier hab ich kein Problem, dem auch mal entsprechend die Meinung zu geigen!

Charlie
 
Danke an Lundehundt!

@ Charlie: Dann meintest du "verbal überlegen". Das seh ich auch so. Ich nehme meine Aussage zurück.
 
Ich denke des kommt immer auf die Behinderung an, ein Rollstuhlfahrer z.B. der im Büro arbeitet, denke ich, muss schon mit seinen Nichtbehinderten Kollegen vergleichen, denn seine Behinderung wird ihn in aller Regel bei der Verrichtung einer sitzenden Tätigkeit im Büro nicht sonderlich hinderlich sein.

Anders ist es natürlich bei jemanden der eine Behinderung hat, die im die Erledigung seiner Aufgaben an sich erschwert.
In einer Firma in der ich früher mal gearbeitet hatte, gab es einen Kollegen der blind war, er hatte dann einen eigenen Vorleser, der ihm die Schriftstücke vorgelesen hat.
In so einem Fall ist es natürlich klar, dass die Arbeitsleistung bedingt durch die Behinderung schon um einiges geringer ist.
 
Also ich bin da voll mit Charlie, wenn die Dame die geforderte Leistung bringt, regt ihr euch zurecht auf, und ich würde mir rechtliche Hilfe holen. Wenn die ganze Sache gerechtfertigt ist, soll sie es akzeptieren, und froh sein, dass sie immerhin die Möglichkeit bekommt, an eine andere Stelle zu wechseln. Ein Nicht-Behinderter würde diese Chance nicht bekommen.
 
Doch, der wuerde sie ebenso bekommen. Zumindest bei einem Konzern in der Groesse eines Autobauers. Leistungsbedingt zu kuendigen ist fuer einen solchen Arbeitgeber schwierig. Es sei denn, es handelt sich um Arbeitsverweigerung. Ein Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass alle Mitarbeiter Spitzenleistungen erbringen. Und schliesslich haben wir hier min. 6 Monate Probezeit. Also ausreichend Zeit festzustellen, ob man zusammen passt.
 
@ Charlie: Dann meintest du "verbal überlegen".
Das hat Charlie von Anfang an so gemeint und auch gesagt, was anscheinend alle außer dir verstanden haben. Warum du ihn jetzt noch maßregeln willst, ist mir komplett schleierhaft.
Ich nehme meine Aussage zurück.
Du solltest keine Aussagen, sondern vielmehr deine absolut unangebrachten Beleidigungen zurücknehmen:
... wäre ja bescheuert bei den Dummbeuteln, die sich im Internet tummeln.
@Charlie: Mich würde interessieren, warum du einen derartigen Hass auf geistig behinderte Menschen hast, das kann nicht gesund sein. Möglich, dass bei dir auch was nicht ganz stimmt.

Das ist alles schon ziemlich schwach, was du hier so rüberbringst.
 
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