MPU als Arbeitsplatz-Rechtfertigung erlaubt?

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annadewi

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Hallo,

ich bräuchte Hilfe.

Eine Freundin von mir arbeitet seit ein paar Jahren bei einem großen Automobilhersteller hier in Stuttgart, sie sitzt im Rollstuhl und wurde vor ein paar Monaten aus ihrer bisherigen Abteilung rausgem... äh... komplimentiert und sitzt jetzt in einer anderen Abteilung. Der Chef dort mag sie, aber hat festgestellt, dass sie außer der Behinderung noch andere Defizite wie Zahlenschwäche uä hat.

Jetzt wurde ihr in einem Personalgespräch ohne Chef, aber mit Firmenpsychofuzzi gesagt, dass man einen Test ähnlich des MPUs und noch mit Teilen aus den üblichen IQ-Tests, also logisches Denken, Kombinationsfähigkeit, räumliche Vorstellungskraft uä mit ihr durch ziehen will und daraufhin entscheiden wird, ob sie in der Abteilung nicht falsch ist und ihr einen anderen Platz im Unternehmen suchen wird. Sollte es keine Alternative geben, müsste man sich von ihr trennen.

Meine Frage: Ist das rechtlich erlaubt, darf der Arbeitgeber das oder fällt sowas unter Privatsphäre? Welche Möglichkeiten hat sie?
 
als was ist sie denn eingestellt ? und kann sie dafür ne Berufsausbildung vorweisen ? in dem Fall wäre sowas überflüssig da sie sich durch ihren Beruf qualifiziert.

Wenn das natürlich nur sone stelle ist "wir schauen mal was du so kannst und suchen aufgaben" seh ich da nicht viel hoffnung
 
Sie hat eine überbetriebliche Ausbildung (beim IB, falls das ein Begriff ist) als kaufmännische Angestellte, mit Abschluß und wurde auch als solche eingestellt. Jetzt hat man wohl festgestellt, dass sie trotz der Ausbildung manche Sachen aufgrund der Behinderung schlechter kann als man es erwartet.
 
So muss das sein. Haben die in Untertürkheim nichts besseres zu tun. Ich würde da mal zu einer Frauengleichstellungsstelle gehn.

Würd ich mir nicht gefallen lassen. Wenn sie bereits versetzt wurde, geht es ja schon länger so.
 
Wir haben in dem Unternehmen, für das ich arbeite, einen ähnlichen Fall: die Dame ist schon lange im Unternehmen und, eben aufgrund der Behinderung, unkündbar. Deswegen versucht man sie durch solche "Spielchen" dazu zu bewegen selbst zu kündigen. Jedenfalls, wenn sie schon länger da ist kann man nicht behaupten von weiteren Defiziten nichts gewusst zu haben oder sie sind erst jetzt aufgetreten? Warum hat man sie aus der bisherigen Abteilung versetzt? Hat sie erst jetzt oder schon vorher nicht so gut gearbeitet wie erwartet? Ich würde den Betriebsrat aufsuchen. Ich vermute dass der Test nicht ganz O.K. ist, bzw. wenn müsste sie sich dem freiwillig unterziehen, und vor allem müsste er von einer unabhängigen Stelle erfolgen. Hat sie denn, abgesehen vom Rollstuhl, eine geistige Behinderung, die dem Unternehmen auch bekannt war?
 
Als Behinderter ist man erst mal unkündbar...

Grumpf, wie heißen denn diese Stellen, die dabei zu beteiligen sind... ist mir entfallen, da lange nicht mehr damit zu tun gehabt. Aber es gibt auch Behindertenbeauftragte der Länder, Städte, Gemeinden, da mal Kontakt aufnehmen...

udo
 
Sie hat keine geistige Behinderung im eigentlichen Sinne, sie hat Schwächen in der räumlichen Vorstellungskraft, ist schlecht in Mathe und kann sich manche Buchungsvorgänge nur merken, wenn man's ihr mehrmals erklärt und sie sich Notizen macht. Meiner Meinung nach etwas, worauf man sich als Mitarbeiter und Chef einstellen kann. Sie arbeitet dadurch allerdings auch langsamer, was ihr jetzt zum Verhängnis wird.

Sie hat in der jetzigen Abteilung in den letzten Jahren immer für ein paar Monate gearbeitet, quasi als Aushilfe innerhalb des Hauses. Es ist natürlich eine Herausforderung, dass diese Abteilung sich um die Tickets des Strassenbahnverkehrs für die Mitarbeiter kümmert, da ist das mit der räumlichen Vorstellungskraft natürlich Käse. Aber das wusste man, bevor sie endgültig in diese Abteilung gewechselt hat.

Davor war sie - ACHTUNG, jetzt lachen - Mitarbeiterin im Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung, wo sie behinderte Mitarbeiter beraten hat. Sie wurde zwangsversetzt, weil ihre dortige Vorgesetzte irgendein persönliches Problem mit ihr hat, vorher hat sie ihr zusammen mit ihren Kollegen das Leben noch zur Hölle gemacht.

Am liebsten würde ich mal bei der Presse anrufen.
 
Mein ganz persönlicher Hammer ist, dass sie diesen Test in ihrer Reha-Zeit machen soll, für die die ewig gekämpft hat und die sie bitter benötigt nach den letzten Jahren.

Theoretisch kann sie den Test ja machen, muss das Ergebnis dem Arbeitgeber aber nicht mitteilen, oder?
 
Fürsorgestelle für Schwerbehinderte


ist der richtige Ansprechpartner für deine Freundin. GGF. natürlich auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.
 
wenn deine Freundin seit ein paar Jahren in dieser Firma fest angestellt ist, dann hat sie die Probezeit hinter sich und man kann ihr nicht ploetzlich Leistungsmaengel unterstellen. Wenn man das tut, muss man das als Arbeitgeber Erstens dokumentieren und Zweitens dem Arbeitnehmer Moeglichkeiten anbieten, seine Leistung zu verbessern. Erst wenn das fehl schlaegt, kann man ueber eine leistungsbedingte Kuendigungn anfangen nachzudenken.

Es ist ein Irrglaube, dass behinderte Menschen nicht kuendbar sind. Wenn das Versorgungsamt zustimmt, kann man auch behinderten Mitarbeitern kuendigen. Nur wenn man das Versorgungsamt vorher nicht fragen wuerde, haette man als Personaler einen Lapsus begangen.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers schliesst ein, dass er deine Freundin versetzen kann wenn er sie fuer eine andere Aufgabe besser geeignet findet. Eine leistungsbedingte Kuendigung in einem grossen Unternehmen ist aber wie gesagt fuer einen Arbeitgeber auesserst schwierig zu realisieren.

Ich vermute, es gibt bei dem Arbeitgeber so etwas wie ein Leistungsbeurteilungssystem oder Zielvorgaben. Deine Freundin sollte sich die Protokolle oder die Ergebnisse solcher Leistungsbeurteilungen gut aufheben.

Ich wuerde mich an der Stelle deiner Freundin an den Betriebsrat bzw. den Schwerbehindertenvertreter wenden und wuerde keinem Gespraech mit der Personalleitung oder anderen Firmenvertretern zustimmen das diese Problematik (Arbeitsleistung) zum Thema hat, wenn nicht ein Betriebsrat ihrer Wahl bei diesem Gespraech anwesend ist. Darauf hat deine Freundin einen arbeitsrechtlichen Anspruch :)
 
Als Behinderter ist man erst mal unkündbar...


Selbstverständlich sind auch Menschen mit Behinderung kündbar. Nur die Anforderungen für eine Kündigung sind anderst gelagert als bei Menschen ohne Behinderung.

Sinnvollerweise sollte die Betroffene sich an die bereits von Nightdancer und Lundehundt genannten Stellen wenden. Wichtig ist es jetzt erstmal keine formellen Fehler zu machen...
 
Ich vermute mal einen großen Autobauer mit Stern.. dieser zahlt im übrigen SEHR gut, wenn man sich zu einer Aufhebung hinreissen lässt, mit Anwalt gut verhandeln..... ich kenne einen Fall im Bremer Werk, mit Schwerbehindertenausweis..

Das "rauskomplimentieren" hat die "Führungsriege" übrigens sehr gut drauf...
 
Vielleicht sollte sie sich mal mit dem Betriebsrat zusammensetzen, und falls das nichts hilft einen Arbeitsrechts-Anwalt aufsuchen. Nach dem ganzen (Halb-)Wissen das hier angegeben wird sicher die einzig sinnvolle Alternative.

Kann aus Erfahrung sagen dass ein auf dem Schreibtisch "aus Versehen" liegengelassenes Schreiben eines Arbeitsrecht-Anwaltes Wunder bewirken kann, auch wenn es nur eine Terminzusage für einen Beratungstermin ist!
 
Kann man es nicht doch auf die Behinderung schieben, sprich das eben durch diese Behinderung eine überdurchschnittliche Abnahme der geistigen Fähigkeiten zu befürchten ist und man desshalb Testen möchte ?

Behinderte müssen ja z.b. auch jedes Jahr nachweisen das es ihnen nicht schlechter geht, um ihren FS behalten zu können, auf die gleiche Weise könnte Der Arbeitgeber hier auch argumentieren ...

Ich weis aber auch nicht so recht wo das Problem ist, wenn sie den Test nicht machen will würde ich schonmal prinzipiell davon ausgehen das sich ihr Zustand eben wirklich verschlechtert hat bzw sie durchfallen würde
 
mein Halb-Wissen beruht auf einer sechzehnjaehrigen Betriebsratstaetigkeit. Nicht nur daher mein Rat, sich an den BR zu wenden :)
 
nThie schrieb:
Behinderte müssen ja z.b. auch jedes Jahr nachweisen das es ihnen nicht schlechter geht, um ihren FS behalten zu können, auf die gleiche Weise könnte Der Arbeitgeber hier auch argumentieren ...

Es ist nicht Aufgabe eines Arbeitgebers, den Grad einer Behinderung eines Mitarbeiters festzustellen. Das macht das Versorgungsamt. Es ist aber im Ermessen des Arbeitgebers, einem Mitarbeiter in eine andere Abteilung zu versetzten wenn der Arbeitsvertrag das ohne Aenderungskuendigung her gibt. Es kann aber niemand gezwungen werden, eine Aenderungskuendigung zu unterschreiben. Es ist auch im Ermessen eines Arbeitgebers, die Eignung eines Mitarbeiters fuer eine Taetigkeit im Nachhinein in Frage zu stellen. Daraus einen Kuendigungsgrund fuer einen behinderten Mitarbeiter abzuleiten, ist im Falle eines Unternehemens in der Groesse eines "Autobauers" vermutlich nicht moeglich. Viel mehr muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine geeignete Taetigkeit anbieten. Das kann auch in einer Telefonzentrale sein, in der man weder gut rechnen koennne muss noch gutes raeumliches Vorstellungsvermoegen braucht.

Ich wuerde es ablehen, mich einem Test zu unterziehen ohne vorher mir dem BR und/oder einem Arbeitsrechtler gesprochen zu haben.
 
... Ich wuerde es ablehen, mich einem Test zu unterziehen ohne vorher mir dem BR und/oder einem Arbeitsrechtler gesprochen zu haben.

Genau mein Reden. Nochmals: hier geht es um den Arbeitsplatz, und - mit Verlaub - da sollte es doch finanziell angemessen sein einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, und zwar eher früher als später! Alles andere funktioniert nicht (wie die Antworten hier im Forum ja auch zeigen) und endet im Zweifel mit einer Kündigung, die nicht mehr angefochten werden kann...
 
Sie hat keine geistige Behinderung im eigentlichen Sinne, sie hat Schwächen in der räumlichen Vorstellungskraft, ist schlecht in Mathe und kann sich manche Buchungsvorgänge nur merken, wenn man's ihr mehrmals erklärt und sie sich Notizen macht.
Oder kurz gesagt: Sie ist eine Frau. *fünfeuroindasmachosparschweinsteckt*

Vielleicht sollten sich die Vorgesetzten mal folgendes Buch zulegen:
[ISBN]392925316X[/ISBN]
Dann klappt es auch mit der Kündigung.
 
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