Es gibt keinen jetzigen Defekt mit der Steuerkette.
Die Steuerkette, mit der der Wagen ausgeliefert worden war, war fehlerhaft (es war das bekannte VW-Steuerketten-Problem), was mir aber erst nach einigen Zehntausend Kilometern auffiel (das Auto machte nach dem Anlassen *gelegentlich* rasselnde, nagelnde Geräusche, die sich aber immer rasch verflüchtigten). Ich habe damals auch die Werkstatt darauf angesprochen, die aber der Meinung war, dass sie dazu nichts sagen könne, denn bei Werkstattbesuchen trat der Fehler leider nicht auf. Irgendwann wurde das Rasseln häufiger, und auch die Werkstatt bekam es schließlich mit. Da wussten sie schnell, was es war, und tauschten die Kette auf Garantie. Das muss so etwa bei 60-70.000km gewesen sein.
Nun erzählen sie mir, dass allzu langes Herumfahren mit der kaputten Kette die vermutliche Ursache für den unrunden Lauf des Motors ist.
Aaaahhhhh
das war jetzt deutlicher.
Und bedeutet leider auch, dass meine spontan geäußerte Anfangsidee einer Gewährleistung auf die Gewährleistung hier offenbar auch nicht greift.
Nach deiner letzten Schilderung bliebe jetzt nur noch die Möglichkeit, dass die Werkstatt im Rahmen der vertraglichen Beziehung zu dir möglicherweise ihre Vertragspflichten verletzt haben könnte, als sie deine Hinweise auf ein mögliches Problem abschmetterten. Aber auch das ist nur ein möglicher rechtlicher *Ansatz* und heißt nicht, dass dem im Ergebnis auch so ist.
Wie du ja schon am bisherigen Thread erkennen kannst, kommt es auf jedes Detail an - rechtlich und auch technisch. Die anderen haben ja auch schon Zweifel angemeldet, ob die jetzige Diagnose der Werkstatt in technischer Hinsicht stimmt.
Daher wird man das hier im Netz kaum alles belastbar aufdröseln können.
An Deiner Stelle würde ich jetzt auch zusehen, irgendwie eine zweite technische Meinung einzuholen.
Bestätigt die zweite Meinung die erste, ist die Frage, ob du kampflos in den sauren Apfel beißt und die Kohle dranhängst oder nicht.
Wenn nicht, wäre ein möglicher nächster Schritt der Gang zu einem Anwalt, der deinen Fall im Rahmen einer Erstberatung mal anhand aller verfügbaren Unterlagen und der vollständigen Fakten einschätzen soll. Überschlägig würde ich nach deinem letzten Post schätzen, dass du Ansprüche aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht eher vergessen kannst; ein vertraglicher Schadenersatzansprcuh *könnte* eventuell bestehen. Betonung auf *könnte*.
Was in diesem Stadium ein Anwalt sagen würde, der sich aus erster Hand eingehender mit diesem Fall beschäftigen konnte, würdest du dann ja hören.
Und kauf dir das nächste Mal ein anständiges Auto...
Wie auch immer, toi toi toi