Merkwürdig; wenn man einem schon lange gepatchtem Exploit zum Opfer fällt, heißt es: selber schuld!
Wer sicher sein will, muss schon die updates (noch nicht in der beta Version) installieren.
Wenn diese die Hardware funktionsunfähig machen, ist das von der Sache her Sachbeschädigung.
Aber das nehmen Gerichte nur beim "Diesel-Skandal" an:
Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung nach Software-Update
Orientierungssatz
1. Ein Fahrzeughersteller fügt dem Käufer eines Pkw einen Schaden zu, wenn er das Fahrzeug mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware in den Verkehr bringt.
(Rn.33)
2. Die mit der Software-Manipulation verbundene Gefahr für die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wirkt sich negativ auf den Vermögenswert des Fahrzeugs aus. Ein Fahrzeug, dem der Verlust der Betriebserlaubnis droht, hat auf dem Markt einen geringeren Wert als ein vergleichbares anderes Fahrzeug, dem diese Gefahr nicht droht.
(Rn.35)
3. Da der Schaden bereits im Abschluss des Kaufvertrages zu sehen ist, lässt ein Software-Update den Schaden nicht entfallen.
(Rn.37)
4. Der mit Abschluss des Vertrages entstandene Anspruch auf Schadensersatz in Form der Naturalrestitution, d.h. Rückabwicklung des Kaufvertrages, wandelt sich durch das Software-Update nicht in einen anderen Anspruch auf Aufspielen des Updates um. Das Update ist rechtlich lediglich als ein Angebot zur Verhinderung weiterer Nachteile zu bewerten.
(Rn.37)
5. Der Käufer eines solchen Fahrzeugs kann Erstattung des Kaufpreises verlangen. Hiervon in Abzug zu bringen ist der Wert der aus der Kaufsache gezogenen Nutzungen.
(Rn.41)
In der Software Welt herrscht der Wilde Westen aka Raubtierkapitalismus.