Meinen Kunden Lastschrift anbieten

Öhm, ich reihe mich mal mit meiner Frage hier in diesen Thread ein:

Ich habe einen kleinen Videospiele-Onlineshop.
Ein Stammkunde hat mich jetzt gefragt, ob ich bei ihm auch per Lastschrift abbuchen könnte.

Wie gehe ich da vor?
Ich bin z.B. bei der Deutschen Bank.
Geh ich dann einfach in die Filiale und sage:
"Hallo Herr Bankmann, ich hätte gerne 60,- Euro von diesem Konto" ??

Reicht mir als Nachweis dann z.B. eine eMail des Kunden in der steht:
"Hiermit ermächtige ich die Firma blablub mit der Abbuchung aller zukünftigen Rechnungssummen von meinem Konto!" ??
 
Also ich bin jetzt da auch noch kein Profi, aber:

Ich war in der Filiale meiner Bank (örtliche Sparkasse) und hab mich informiert. Ich muss eine "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift" unterzeichnen.

Ist keine grosse Sache = ein A4-Formular. Nachfolgend bekäme ich in meinem Online-Banking eine Maske freigeschaltet, mit der ich Lastschriften einziehen kann (wie ´ne Überweisung rückwärts ;-)

In der Vereinbarung verpflichte Lastschriften nur einzureichen (bei meiner Bank) wenn mir eine schriftliche Einzugsermächtung meines Kunden vorliegt.
Meine Bank gibt hierzu einen kleinen Text vor - ähnlich dem, den man von Online-Bestellungen oder Zeitschriften-Abos her kennt.

Aber was es mit dem Abbuchungsauftrag auf sich hat, habe ich immer noch nicht raus gekriegt.
 
Aber was es mit dem Abbuchungsauftrag auf sich hat, habe ich immer noch nicht raus gekriegt.

Was ist deine Frage? Die Bank kann Abbuchungsaufträge erledigen,
z.B. jeden Monat eine feste Summe.

Das kannst du aber auch für einen Kunden übernehmen. Mein Home-Banking
Programm hat diese Funktion. Da habe ich monatlich die Beiträge für einen
Sportverein abgebucht, etwa 25 Mitglieder...
 
Warum, glaubst Du, sollten Deine Kunden einer Abbuchung zustimmen?

Das ist in der Grafik-Branche nicht üblich, und ich vermute es wird schlecht ankommen, wenn Du nur das Ansinnen an die Kunden heranträgst.
Es wirkt unseriös. Ich selber erteile höchst ungern Einzugsermächtigungen.

Für mich ist das Warten auf das Bezahlen von Rechnungen natürlich genauso lästig. Ich warte inzwischen seit 8 Wochen auf 8 Tausend €, insgesamt auf 14T.

Wusstest Du, dass es inzwischen erlaubt ist, gleich bei der ersten Mahnung Verzugszinsen aufzuschlagen? Das ist sehr wirksam.
 
Hallo zusammen.

Ich bin ja im grafischen Bereich selbständig mit einem Einzelunternehmen.
Ich biete Grafik und Layout und den ganzen Klimbim - sowie Drucksachen, Werbetechnik und Co. -...

Huiii, das klingt ja interessant. Darf man fragen. ob du auch eine Homepage hast? So mit Beispielen etc. Gerne auch per PM.

Gruß
Alex24
 
@Alex24: PM ist raus.

Und alle anderen können auch hier gucken -> meine Webseite

Ich bin selber auch nicht der Lastschriftfan, aber die Kundschaft fragte danach - besonders die von meiner Kollegin mit dem Online-Service.

Für mich könnte ich mir vorstellen einen Anreiz zur Lastschrift zu bieten durch Skonto-Gewährung (gibts bei mir normal garnicht!).

@MacEnroe:

So langsam kommt Licht ins Dunkle:

"Abbuchungsaufträge kommen hauptsächlich in Bereichen vor, in denen der Zahlungsempfänger auf rasche Zahlungssicherheit aus ist. Tankstellen (Mineralölkonzerne), Computer-Distributoren und Kneipen (Brauereien) setzen so etwas häufig ein."

Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/
 
"Abbuchungsaufträge kommen hauptsächlich in Bereichen vor, in denen der Zahlungsempfänger auf rasche Zahlungssicherheit aus ist.

Nicht nur rasche, sondern auch sicherere!
Bei einem Abbuchungsauftrag kann man diesen, im Gegensatz zur Lastschrift, nicht rückabwickeln lassen.
Ein Abbuchungsauftrag ist auch nicht so formlos wie eine Lastschrift einzurichten.
Üblicherweise bekommt man vom Händler ein Formular und muß damit zur Bank (Sparkasse etc). Die zeichnen dann gegen und richten den Auftrag ein. Anschließend bekommt man dann vom Händler seine Ware, zu den vereinbarten Zahlungszielen wird dann abgebucht.

In meiner Branche sehr üblich :)
 
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Lastschrift ist genauso unsicher wie Rechnung + Überweisung.
Wenn die Lastschrift platzt hätte der Kunde sicher auch nicht problemlos die Rechnung via Überweisung bezahlt. Insofern ist das Risiko in etwa das selbe.
Nein. Wenn das Geld auf eine Rechnung hin überwiesen wurde, bleibt es auch bei Dir. Wenn Du auf eine Einzugsermächtigung hin Dein Geld erhalten hast, kann der Kunde es wieder zurückbuchen lassen. Dann läufst Du nicht nur Deinem Geld hinterher, sondern mußt auch noch die Kosten der Rücklastschrift von Deinem Kunden eintreiben. Vermeiden läßt sich das nur - wie Sköll schon angeführt hat - wenn die Lastschrift nicht durch Einzugsermächtigung, sondern durch Abbuchungsauftrag ausgeführt wurde. Bei Privatkunden wird das aber eher schwer durchsetzbar sein.

Als Internetkäufer finde ich Lastschrift übrigens super. Wenn die Ware länger nicht kommt, drohe ich mit Rücktritt und Widerruf der Lastschrift. Passiert dann immer noch nichts, hole ich mir mein Geld wieder.
 
Ich trink auch kein Bier.

In diesem Sinne Prost! *anmeinercolaschlürf*
 
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