Meinen Kunden Lastschrift anbieten

F

FlyingOtto

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
23.04.2007
Beiträge
93
Reaktionspunkte
0
Hallo zusammen.

Ich bin ja im grafischen Bereich selbständig mit einem Einzelunternehmen.
Ich biete Grafik und Layout und den ganzen Klimbim - sowie Drucksachen, Werbetechnik und Co. -> also schön als Gewerbetreibender mit 19% MwSt, nix Freiberufler ;) Ich arbeite meist für Geschäftskunden, also B2B (wenn auch in eher kleinem Rahmen).

Ich möchte meinen Kunden nun Lastschrift als alternative Zahlungsmethode anbieten. Vielleicht mag jemand mir seine Erfahrungen schildern...?!

- Wie macht ihr euren Kunden die Sache schmackhaft?

- Wie handled ihr das im Joballtag zwischen Angebot und Auftragsbestätigung.

- Wann zieht ihr wo was ein?

- Gibts auch jemanden der Abbuchungsaufträge von seinem Kunden verlangt? Warum?

- Wie sind eure Erfahrungen mit "Rückläufern" etc.

Ich weiß eigentlich wenig über die Sache, da die nette Dame in der Filiale heute nicht so drauf war (Brückentag halt...), mir die Sache kompetent und verdaulich zu schildern. Das Einzige: Meine Bank hat scheinbar keinen Bock auf Abbuchungsaufträge - obwohl die Sache für MICH sicherer wäre...

Meine Büronachbarin bietet einen Online-Service und hat da ähnlichen Bedarf, weil bei ihr hauptsächlich "Kleinbetragsrechungen" bis 50 - 100 Euro anfallen, und das auch meistens an Privatkunden und Vereine.

Erzählt uns doch mal was - das wäre nett...
 
Ohne alles gelesen zu haben, bei Lastschrift hat der Kunde die Möglichkeit, 14 Tage nach Überweisung deiner Rechnung, diese wieder auf sein Konto zu transferieren. Begründung Widerspruch reicht. Danach ist das Lastschriftverfahren (nur beim Einzugsermächtigungsverfahren) ungültig geworden und muss neu beantragt werden.

Übrigens wie immer:

Wiki weiß was:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin zwar in einer anderen Branche tätig, aber wir bieten unseren Kunden auch Lastschriftverfahren an.
Wir handhaben das unterschiedlich:
- sofortiger Einzug wird mit 1% mehr Skonto als üblich schmackhaft gemacht
- Nettoeinzug nach längerer Frist als in unseren Zahlungsbedingungen vorgesehen
 
bei Lastschrift hat der Kunde die Möglichkeit, 14 Tage nach Überweisung deiner Rechnung, diese wieder auf sein Konto zu transferieren.

Dös is a Schmarrn. Die Frist ist meines Wissens 6 Wochen, jedenfalls deutlich länger als 14 Tage.

Danach ist das Lastschriftverfahren (nur beim Einzugsermächtigungsverfahren) ungültig geworden und muss neu beantragt werden.

Das kann ich auch so nicht bestätigen.
 
Dös is a Schmarrn. Die Frist ist meines Wissens 6 Wochen, jedenfalls deutlich länger als 14 Tage.

Jo mei, dann sind es halt 6 Wochen..


Das kann ich auch so nicht bestätigen.

Wenn du einer Lastschrift widersprichst und zurückbuchen lässt, bedarf es eines neuen Lastschrifteinzugverfahrens, dem du zustimmen musst.

So war es wenigsten bei mir.
Kann aber auch sein das wegen Kontowechsel die Deckung des alten Kontos logischerweise nicht das war und dann musste es neu beantragt werden..

Da aber wohl für Laien zu undurchsichtig hier noch ein Link zum Thema:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
 
Wikipedia hab ich schon ausgedruckt hier liegen, danke trotzdem..

Meinen Infos nach, sind bei Einzugsermächtigung 6 Wochen Einspruchsfrist ÜBLICH. Laut Wikip. wird das seitens der Banken in deren AGB in der Praxis so geregelt. Aber das ist nicht soooo entscheident.

Was sich meinem Verständnis noch entzieht:
Wann bietet sich der Abbuchungsauftrag an?

Für meinen Kunden entsteht bei einem Abbuchungsauftrag evtl. eine Gebühr und ER muss bei SEINER Bank die Sache in die Wege leiten....??!

Eigentlich nur Nachteile für meinen Kunden.

So gesehen, scheine Ich als Verbraucher bzw. Kunde so was noch nie gemacht zu haben. Die alltäglichen Zahlungen an Tankstelle, Supermarkt und Möbelhaus etc. sind dann wohl Einzugsermächtigungen - egal ob mit EC oder Unterschrift.

Oder geht das Möbelhaus dann mit einem von mir abgezeichneten Abbuchungsauftrags zu MEINER Bank?? Hä?
 
Für meinen Kunden entsteht bei einem Abbuchungsauftrag evtl. eine Gebühr und ER muss bei SEINER Bank die Sache in die Wege leiten....??!

Zweimal "Nein".


Oder geht das Möbelhaus dann mit einem von mir abgezeichneten Abbuchungsauftrags zu MEINER Bank?? Hä?

"Gehen"? Das ist nicht dein Ernst, oder? Der Verkäufer erklärt gegenüber seiner Bank, ihm liege eine Einzugsermächtigung vor. Das reicht der Bank erstmal.
 
@micki-mac:

Jetzt bitte nicht "Einzugsermächtigung" und "Abbuchungsauftrag" mischen.

Ich hab gerade gelernt, dass das zwei unterschiedliche Lastschriftverfahren sind..!!
 
@micki-mac:

Jetzt bitte nicht "Einzugsermächtigung" und "Abbuchungsauftrag" mischen.

Ich hab gerade gelernt, dass das zwei unterschiedliche Lastschriftverfahren sind..!!

Sorry. Wir haben Einzugsermächtigung. Reicht dir das nicht? Man musste zu Anfang etwas Bürokratie bewältigen (die Bank muss ja auch prüfen, ob der Kunde ihr vertrauenswürdig genug ist), danach war's problemlos und unbürokratisch.
 
Einzugsermaechtigung: du bezahlst an der Tanke mit dein EC Karte - die Tanke ist _ermaechtigt_ von deinem Konto das Geld abzubuchen

Lastschrift: der Kunde erlaubt es dir, Geld von ihm automatisch einzuziehen

Lastschrift bei Firmen bzw Kunden bietet sich - in meinen Augen - nur an, wenn es ein Kunde ist, bei dem oefters mal Rechnungen anfallen.
So zb. bei Webhosting Kunden die jeden Monat / Quartal einen Betrag bezahlen muessen und so den bequemen Weg gehen, in dem sie die Firma beauftragen das Geld direkt abzubuchen -> keine nervige einzel Ueberweisungen jeden Monat.

Grosser Vorteil fuer dich: du weisst wann dein Geld da ist [naemlich meist direkt nach der Rechnungsstellung] und musst nicht Tage / Wochen / Monate darauf warten
 
Lastschrift... Bankeinzug ... also ich würde das, aus den genannten
Gründen, nicht anbieten. (Widerruf innerhalb einer gewissen Spanne)

Bei einem Online-Verkauf habe ich das auch schon angeboten.
Kleiner Betrag, geringes Risiko, der Macuser wollte die Ware mögl.
schnell und so habe ich das Geld abgebucht.

Ansonsten lasse ich die Finger davon. Du brauchst jedesmal eine
schriftliche Einzugsermächtigung des Kunden. Hast du diese nicht (mehr)
kann er die Zahlung auch noch lange anfechten.
Also lasse ich lieber überweisen. Ist letztlich unkomplizierter und
die Sache ist klar.
 
Grosser Vorteil fuer dich: du weisst wann dein Geld da ist [naemlich meist direkt nach der Rechnungsstellung] und musst nicht Tage / Wochen / Monate darauf warten
…und genau das ist der Hauptvorteil bei der Zahlungsmoral im Moment.
Ich biete es Kunden an (halbjährliche Rechnungen für einen Eintrag in einem Internetportal), davon nutzen es etwa 20%, aber vermutlich nur, weil ich es erst seit wenigen Monaten anbiete.
Rückläufer habe ich <5%, die stelle ich dann automatisch sofort wieder auf Überweisung um.
Procedere: Fällige Rechnungen werden vom Webinterface automatisch erstellt und falls Lastschriftverfahren aktiv ist, werden vom Webinterface zusätzlich DTA-Dateien erzeugt, die ich dann übermittelt bekomme und meiner Bank liefere. Fertig.
Wenn Du selbst entwickelst, suche Dir einen guten DTA-Filechecker, erspart einige peinliche Telefonate mit Deiner Bank… ;)
 
Wikipedia hab ich schon ausgedruckt hier liegen, danke trotzdem..

Meinen Infos nach, sind bei Einzugsermächtigung 6 Wochen Einspruchsfrist ÜBLICH. Laut Wikip. wird das seitens der Banken in deren AGB in der Praxis so geregelt. Aber das ist nicht soooo entscheident.

Was sich meinem Verständnis noch entzieht:
Wann bietet sich der Abbuchungsauftrag an?

Für meinen Kunden entsteht bei einem Abbuchungsauftrag evtl. eine Gebühr und ER muss bei SEINER Bank die Sache in die Wege leiten....??!

Eigentlich nur Nachteile für meinen Kunden.

So gesehen, scheine Ich als Verbraucher bzw. Kunde so was noch nie gemacht zu haben. Die alltäglichen Zahlungen an Tankstelle, Supermarkt und Möbelhaus etc. sind dann wohl Einzugsermächtigungen - egal ob mit EC oder Unterschrift.

Oder geht das Möbelhaus dann mit einem von mir abgezeichneten Abbuchungsauftrags zu MEINER Bank?? Hä?

Nicht ganz, EC Cash ist ein eigenes Verfahren, dabei wird geprüft ob Deckung auf dem jeweiligen Konto vorhanden ist, und dem Zahlungsempfänger wird eine Zahlgarantie gegeben.
EC Cash Zahlungen kann man auch nicht zurückbuchen.
Der Zahlungsempfänger kann die Zahlung aber sofern sie noch nicht gebucht ist, stornieren, oder aber auch zurückbuchen.
Wenn du keine PIN eingeben musst, dann ist es das normale Lastschriftverfahren, mit der Möglichkeit der Rückbuchung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FlyingOtto
Bedenke: Wenn eine Lastschrift „platzt“, aus welchen Gründen auch immer (keine Kontodeckung, Kunde legt Widerspruch ein), dann belastet Dich die Bank zusätzlich noch mit 10,- Euro Rückbuchungskosten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FlyingOtto
Die man aber wieder auf den Kunden umlegen kann, da er ja der Schuldverursacher ist
 
Lastschrift ist genauso unsicher wie Rechnung + Überweisung.

Wenn die Lastschrift platzt hätte der Kunde sicher auch nicht problemlos die Rechnung via Überweisung bezahlt. Insofern ist das Risiko in etwa das selbe.
 
Ja stimmt, es gibt aber auch genug Kunden denen der Aufwand fuer eine Rechnung < 100 Euro zu gross ist extra zu Bank zu laufen und den Ueberweisungstraeger einzuwerfen oder es per Onlinebanking zu ueberweisen .. und da sehe ich einen Vorteil im Onlinebanking.
 
Moin,
gut, ich bin aus einer völlig anderen Branche, aber egal:
Ich biete das meinen Kunden auch an und bin über jeden froh, der das mitmacht.
Als Leckerli gibt es ein verlängertes Zahlungsziel.
Bei uns ist es üblich, Rechnungen nach 2 Wochen mit 2/3% Skonto zu zahlen.
Ich biete an, die Rechnungen am 10. des Folgemonats abzubuchen, d.h. wenn einer clever bestellt, hat er bis zu 40 Tage mit Skonto... das macht jeder. Ev. gibt es 1% Skonto mehr.

Probleme: Seit ÜBER 10 Jahren 0,0000000!
Niemals wurde was zurückgebucht.
Man hat immer den richtigen Skontobetrag, die Buchung in der FiBu ist automatisch erledigt.
Für mich: Nur Vorteile.

Aber: Bei Einmalkunden oder nur wenigen Kunden ist das zuviel Stress, wie teilweise schon erwähnt.
 
ein entscheidender vorteil, den einer meiner kunden aufführte: »ich (der kunde), muss mich um die bezahlung nicht kümmern.«
sollte dochmal ein falscher betrag von mir eingezogen werden (bis jetzt noch nicht passiert), gibt es ein telefon, mund und ohren um darüber zu reden.

lg mario
 
Zurück
Oben Unten