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Avalonier

Avalonier

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Hallo zusammen,

hier mal der Link zu meiner Webseite:

... da hier über 90% diskutiert wurde, ob Fotograf oder nicht, hab ich den Link entfernt und das Thema kann geschlossen werden. Das hatte so gut wie nichts mit meiner Frage zu tun! ...

Das Grundgerüst ist soweit schon fertig und es müssen nur noch ein paar Rubriken gefüllt werden.

Wie findet ihr die Seite, bzw. würdet ihr irgendwas anders machen?
(die Seite wurde zu 90% von mir von Hand programmiert und nur das Kontaktformulat und die Lightbox sind "Fertigprodukte")

Danke schonmals für eure Rückmeldungen!

In diesem Sinne viel Spaß beim Anschauen
 
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Ich würde mich für eine Sprache entscheiden.
Bei englische Menüs dann aber auch englische Texte. Nicht so ein Mischmasch.

Impressum ist unvollständig, Steuernummer usw.

Und ich sehe folgende Meldung in einen roten Kästchen: This page can't be seen by the current user. Please check page privacy and visibility settings.

Auf der Startseite nennst du dich "Fotograf", hast aber dein Studium noch nicht mal abgeschlossen? :noplan:
 
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Unten mehr Platz lassen. Zum Beispiel bei Adress. Da klebt alles am unteren Rand.
 
Auf der Startseite nennst du dich "Fotograf", hast aber dein Studium noch nicht mal abgeschlossen? :noplan:

Dachte ich auch...Fotograf darf man sich ja nur mit abgeschlossener Ausbildung nennen, oder ?

Ansonsten : Das Einblenden neuer Seiten finde ich persönlich nervig. Nicht schlimm, aber lästig.
 
Dachte ich auch...Fotograf darf man sich ja nur mit abgeschlossener Ausbildung nennen, oder ?
Darf sich nicht jeder Fotograf nennen der Fotos macht? Genau wie jeder Webdesigner ist, der Webseiten schraubt....
 
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- das logo und die schriften finde ich nicht gut
- grafisch und farblich ist die seite insgesamt nicht der hit
- der auflad-effekt der seiten und auch der bilder finde ich sehr störend!

mit dem jetzigen stand würde ich deine seite nicht des öfteren besuchen wollen...
 
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Warum so ein geringer Kontrast (grau auf weiß)? Außerdem wäre eine Slideshowbanner für einen Fotografen schon das mindeste oder nicht? Die Seite sieht eher aus wie von einer Arztpraxis/OP-Saal... :p

Die beiden Logos bei Technology passen finde ich nicht (und ich will die bildrechte auch mal anzweifeln)
 
wie Vorredner schon gesagt haben: dieser Überblendeffekt bei den Schriften (da auch noch mit Farbwechsel) macht mich wahnsinnig

edit: bei kids und wedding tauchen keine Bilder auf??
 
Darf sich nicht jeder Fotograf nennen der Fotos macht? Genau wie jeder Webdesigner ist, der Webseiten schraubt....

MWn ist Fotograf geschützt und darf nicht einfach so verwendet werden. Fotodesigner darf man aber verwenden
 
Darf sich nicht jeder Fotograf nennen der Fotos macht? Genau wie jeder Webdesigner ist, der Webseiten schraubt....

Nö, Fotograf darf sich nicht jeder nennen...Du darfst ohne Ausbildung den Beruf des Fotografen ausüben, ja. Aber Du darfst Dich nicht Fotograf nennen.
 
- Fotograf darf nicht genannt werden (wurde schon geklärt)

- Es heißt Fotodesign und nicht Fotodesiqn

- Am meisten hätte ich an den Portraits auszusetzen, aber das ist
hier wohl nicht das Thema ...
 
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Nö, Fotograf darf sich nicht jeder nennen...Du darfst ohne Ausbildung den Beruf des Fotografen ausüben, ja. Aber Du darfst Dich nicht Fotograf nennen.

Das ist Falsch ! Mittlerweile ist in Deutschland Fotograf keine geschützte Berufsbezeichnung mehr.
 
Das ist Falsch ! Mittlerweile ist in Deutschland Fotograf keine geschützte Berufsbezeichnung mehr.
echt? Ich dachte schon:
Fotograf im engeren Sinne ist die Berufsbezeichnung des Lichtbildners. Der Beruf des Lichtbildners, heute Fotograf genannt, ist in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz eine Berufsbezeichnung, die nach einer staatlich geregelten Berufsausbildung vergeben wird. Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere geschützte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Diplom-Foto-Designer, Fototechniker oder Fotodesigner (staatlich geprüft). Auch die Berufsbezeichnungen Fotografenmeister, Staatl. gepr. Techniker und der Titel Meister können nur nach einer entsprechenden Berufsausbildung sowie einer zusätzlichen Weiterbildung geführt werden; sie sind geschützt (FS-Ornung sowie HwO § 51, § 117). Dagegen sind die Bezeichnungen Foto-Designer, Bildermacher, Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter, oder Fotografiker nicht geschützt.

Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch können sie sich, nach wie vor, nicht als Fotograf bezeichnen und dürfen nicht ausbilden
 
Eine absolvierte Ausbildung oder Meisterprüfung ist hierfür also nicht mehr erforderlich, so dass auch die Berufsbezeichnung keines Schutzes mehr bedarf. Solange also nicht der irreführende Eindruck erweckt wird, dass eine Gesellen- oder Meisterprüfung absolviert wurde, darf man sich in Ausübung seiner Tätigkeit Fotograf nennen und hiermit auch werben.
 
Warum so ein geringer Kontrast (grau auf weiß)? Außerdem wäre eine Slideshowbanner für einen Fotografen schon das mindeste oder nicht? Die Seite sieht eher aus wie von einer Arztpraxis/OP-Saal... :p

Die beiden Logos bei Technology passen finde ich nicht (und ich will die bildrechte auch mal anzweifeln)

:unterschreibe:

... und Ausdruck sowie Rechtschreibung sind auf der Website auch nicht der Hit.
 
Eine absolvierte Ausbildung oder Meisterprüfung ist hierfür also nicht mehr erforderlich, so dass auch die Berufsbezeichnung keines Schutzes mehr bedarf. Solange also nicht der irreführende Eindruck erweckt wird, dass eine Gesellen- oder Meisterprüfung absolviert wurde, darf man sich in Ausübung seiner Tätigkeit Fotograf nennen und hiermit auch werben.

laut dem Text von minilux dürfen sie das nicht, nur der Meisterbrief ist nicht mehr notwendig, die Ausbildung dagegen schon...
 
Eine absolvierte Ausbildung oder Meisterprüfung ist hierfür also nicht mehr erforderlich, so dass auch die Berufsbezeichnung keines Schutzes mehr bedarf. Solange also nicht der irreführende Eindruck erweckt wird, dass eine Gesellen- oder Meisterprüfung absolviert wurde, darf man sich in Ausübung seiner Tätigkeit Fotograf nennen und hiermit auch werben.

Nochmal für dich in einfachen Worten:

Freie Ausübung ist erlaubt, die Bezeichnung "Fotograf" aber NICHT.

Edit: Der Anwalt hier meint zwar, man kann es riskieren, ganz unten
empfiehlt er dann aber trotzdem, "Fotograf" zu vermeiden.
http://www.frag-einen-anwalt.de/for...er_type=member=1&__utmk=69947152&rechtcheck=2
 
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Leute der Begriff Fotograf ist nicht mehr Geschütz .
 
Leute der Begriff Fotograf ist nicht mehr Geschütz .
ich bin da kein Spezialist, aber irgendwie finde ich das seltsam: der einzige, der behauptet dass die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, bist du. Alle anderen Dokumente, die ich im www finde, sprechen davon dass man zumindest die Gesellenprüfung bestanden haben muss :noplan:
 
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