MBP und das Touchpad

Ja das ist aber was freiwilliges von Apple, das dürfen sie jederzeit ändern.
However, das Problem des TEs ist damit nicht gelöst, vielleicht sollten wir lieber wieder zum Thema kommen.

Die einmal von Apple gewährte 1-jährige Garantie ist für Apple, ab dem Kaufdatum für ein Jahr lang, bindend, da ist nichts freiwillig. Das ein Gerät mit Apple Care bevorzugt behandelt wird, damit muss man leben. Aber letztendlich muss auch das Book des TE von Apple repariert werden, kann natürlich sein, dass er z.B. vier Wochen darauf warten muss, während jemand mit Apple Care es in einer Woche zurück bekommt.

An den TE: ab zu Apple damit.
 
Genau. Manch einer sollte vielleicht mal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch werfen. Hier seien insbesondere die Paragraphen 434, 437 und 439 bis 444 zur Sachmängelhaftung und Garantie sowie die Paragraphen 474 bis 477 zum Verbrauchsgüterkauf und 305 bis 310 zu den AGB erwähnt. Für den Fernabsatz sind dann noch die Parapraphen 312c und 357 von Interesse.

Z.B.
§ 443 Garantie
(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).
(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Mit anderen Worten, die Garantie hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistung und der Garantiegeber kann die Garantie im Nachhinein auch nicht einschränken. Wenn Apple aber irgendwo in seinen AGB stehen hat, dass die Garantie nur dann gewährt wird, wenn die Geräte direkt bei Apple gekauft wurden, dann hat dieses für alle Geräte, bei deren Gefahrenübergang diese AGB gültig waren, Wirkung. Mir ist allerdings keine derartige Regelung von Apple bekannt. Meines Wissens und meiner Erfahrung nach gewährt Apple die einjährige Garantie unabhängig von der Kaufherkunft. Selbst bei einem Gebrauchtkauf innerhalb der einjährigen Garantiezeit geht die Garantie vom vorherigen auf den nachfolgenden Käufer über. Viele andere Unternehmen schließen einen derartigen Garantieübergang explizit aus (z.B. Panasonic).

Bis dann,

Thorsten

PS.: Tut bitte mir und allen Beteiligten den Gefallen und bringt nicht immer Garantie und gesetzliche Gewährleistung durcheinander. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh.
 
Tja Freunde, ich zitiere mal Apple:

Die einjährige eingeschränkte Apple Garantie ist eine freiwillige Garantie des Herstellers. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Hier wird eindeutig von zusätzlichen Rechten gesprochen. Was aber nun, wenn es sich hierbei schlicht um einen, im gesetzlichen Sinne, Gewährleistungsfall handelt? Meiner bescheidenen Meinung nach kann Apple dann sehr wohl den Ball an Mediamarkt zurück spielen.
Ich denke aber auch, soviel rechtliche Kompetenz haben wir hier gar nicht um das zu beurteilen. Und dem TE hilfts auch nicht.
 
Was aber nun, wenn es sich hierbei schlicht um einen, im gesetzlichen Sinne, Gewährleistungsfall handelt?

In dem Sinne gibt es keinen ausschließlichen Gewährleistungsfall. Ich habe einen Mangel, ich habe Garantie UND Gewährleistung, ich kann mir aussuchen was von beidem ich mache.
Meiner bescheidenen Meinung nach kann Apple dann sehr wohl den Ball an Mediamarkt zurück spielen.

Nein, können sie nicht, schon allein weil es für den Kunden nach sechs Monaten schwierig werden kann, nachzuweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag, mal ganz davon abgesehen, dass ich einen bestehenden Vertrag über Apple Care habe, der von der Gewährleistung gar nichts weiß.
Hinzukommt, dass es gelebte Praxis ist, dass Apple sich nicht dafür interessiert und Geräte einfach repariert und austauscht, egal ob da noch Gewährleistung besteht oder nicht.
 
In dem Sinne gibt es keinen ausschließlichen Gewährleistungsfall. Ich habe einen Mangel, ich habe Garantie UND Gewährleistung, ich kann mir aussuchen was von beidem ich mache.
Vielleicht hätte ich es dir noch mal hervorheben sollen. Es wird bei Apple aus explizit von einer eingeschränkten Garantie gesprochen die zusätzliche Rechte zu den Verbaucherschutzrechten gewährt. Und bei dem was du verlinkt hattest steht auch extra:
Wichtig: Die Bestimmungen der einjährigen eingeschränkten Apple Garantie finden für Ansprüche aus gesetzlichen Mängelrechten keine Anwendung.
Klingt für mich sehr wohl danach, dass bei einem Gewährleistungsfall gemäß Gesetz die Garantie von Apple gar nicht zuständig ist.
 
Da der "Gewährleistungsfall" aber nunmal jeder Sachmangel am Produkt ist und du dazu noch nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der Fehler von Anfang an bestand (viel Spaß dabei), wäre AppleCare somit komplett für den Arsch, selbst wenn Apple zwei Jahre bieten würde, könnten sie dich immer an den Händler verweisen.

Jeder Mangel während eines Garantiezeitraums begründet die Rechte aus der Garantie. Apple als Hersteller kann gar nicht auf die Gewährleistung verweisen. Damit haben sie gar nichts zu tun.

Die "eingeschränkte" Garantie ist das eine Jahr Apple Care, das jeder Mac bekommt. Das nicht eingeschränkte Pendant ist der volle Apple Care Plan über 3 oder 2 Jahre.
 
Da der "Gewährleistungsfall" aber nunmal jeder Sachmangel am Produkt ist und du dazu noch nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der Fehler von Anfang an bestand (viel Spaß dabei), wäre AppleCare somit komplett für den Arsch, selbst wenn Apple zwei Jahre bieten würde, könnten sie dich immer an den Händler verweisen.
Ja, das können sie wenn es ein Gewährleistungsfall ist
Jeder Mangel während eines Garantiezeitraums begründet die Rechte aus der Garantie.
Falsch. Nur Mängel, die von der Garantie auch abgedeckt sind begründen Rechte aus der Garantie. Mängel, die von der Garantie nicht abgedeckt sind gewähren auch keine Rechte. Und dazu gehören Mängel gemäß dem Verbraucherschutzgesetz.
Apple als Hersteller kann gar nicht auf die Gewährleistung verweisen. Damit haben sie gar nichts zu tun.
Richtig, damit hat Apple nichts zu tun. Stellen sie also einen Gewährleistungfall fest verweisen sie daher logischer Weise auf den Verkäufer. Die Garantie von Apple schließt ja ausdrücklich Gewährleistungsfälle aus.
Die "eingeschränkte" Garantie ist das eine Jahr Apple Care, das jeder Mac bekommt.
Richtig. Deshalb muss man ja schaun was diese eingeschränkte Garantie abdeckt. Mängel, die auf die Gewährleistung zurück zu führen sind deckt die Garantie eben nicht ab. Und so einen Fall haben wir hier anscheinend.
 
Was soll denn deiner Meinung nach ein "Gewährleistungsfall" sein und was dann ein "Garantiefall"?
So rechtlich versiert bin ich, wie ich schon sagte, nicht dass ich da jetzt auch noch einen Fall aus dem Hut zaubern könnte der eindeutig ein Garantiefall ist aber kein Gewährleistungsfall.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ein plötzlich nicht mehr funktionierendes Trackpad, wenn dies nicht wegen äußerer Effekte kaputt gegangen ist (hach, und das sind doch immer noch so viele Angreifpunkte…), ein Gewährleistungsfall ist.
Wäre es hier nicht interessanter, warum zum Beispiel Apple hier die Garantie verwehrt statt dass wir uns drüber streiten was was ist?
Wie gesagt, ich sehe hier auch erstmal einen Gewährleistungsfall und da sagt die Garantie, dass sie dafür nicht zuständig ist ->Apples Verhalten also durchaus nachvollziehbar den Kunden erstmal zum Verkäufer des Books zu schicken.
 
Also:

Apple gibt 1 Jahr Garantie. Ein solcher selbständiger Garantievertrag ist spezieller, also vorzuziehen, da verschuldensunabängig. Die gesetzliche Gewährleistung ist verschuldensabängig, da sie nur greift, wenn der Mangel bereits bei Gefahrübergang (=Übergabe) vorgelegen hat. Nach einem halben Jahr muss man selbst nachweisen, dass das so ist, was praktisch kaum gelingt.
Daher ist die Apple Garantie besser und vorzuziehen. Selbstverständlich hat man ein Wahlrecht. M.E. Muss Apple hier ganz klar reparieren. Interessant wäre statt den ganzen juristischen Halbwahrheiten hier tatsächlich, weshalb Apple ablehnt.
 
…Ein solcher selbständiger Garantievertrag ist spezieller
Genau, er ist spezieller, deshalb muss man auch schaun was genau drin steht und ob Apple hier auch wirklich auf die Gewährleistung verweisen darf. Und Anscheinend darf Apple das ;)
 
Spezieller im juristischen Sinne heißt "zuerst".
Ich sage es ungern, aber ich hab den Quatsch studiert.
Sollte Apple in seinen Garantiebedingungen geregelt haben, dass man zuerst eine (schlechtere) Gewährleistung in Anspruch nehmen muss, dann ist das zwar juristisch möglich, da Vetragsautonomie, wäre aber höchst ungewöhnlich. Ich wage mal zu behaupten, Apples 1-jährige Garantie entspricht derjenigen aller großen Unternehmen.
 
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Dann lies dir doch erstmal die Garantiebedingungen durch bevor du hier schreibst. ;)
 
Dann lies dir doch erstmal die Garantiebedingungen durch bevor du hier schreibst. ;)

Haben alle gemacht und nirgends steht drin, dass man zuerst die Gewährleistung in Anspruch nehmen muss. Wäre sehr ungewöhnlich und ich würde es sogar als rechtlich zweifelhaft bezeichnen.

Apple schert sich normalerweise nicht um die Gewährleistung, ist ja auch gar nichts Ungewöhnliches, dass Leute ihr Telekom iPhone bei Apple tauschen lassen bspw.
 
Dann lies dir doch erstmal die Garantiebedingungen durch bevor du hier schreibst. ;)
Du vertrittst hier eine völlig unpopuläre, juristisch total weit hergeholte und meines Erachtens einfach falsche Meinung, und schreibst anderen vor, Sie sollten sich zuerst informieren? Ist das dein Ernst?
 
Haben alle gemacht und nirgends steht drin, dass man zuerst die Gewährleistung in Anspruch nehmen muss.
Ich hab den Teil aus den Bedingungen hier im Thread sogar zitiert in dem steht, dass die Garantie keine Gewährleistungsfälle abdeckt. Was ich da noch mehr machen soll weiß ich auch nicht. In den Bedingungen steht eindeutig, dass die Garantie die Gewährleistung lediglich ergänzt, nicht aber ersetzt. Was ich davon halte schrieb ich schon.
Du vertrittst hier eine völlig unpopuläre, juristisch total weit hergeholte und meines Erachtens einfach falsche Meinung, und schreibst anderen vor, Sie sollten sich zuerst informieren? Ist das dein Ernst?
Ich schreibe niemanden etwas vor. Im empfehle aber dir, bevor du hier weiter mit Vermutungen um dich schmeißt was wohl in den Garantiebedingungen steht eben diese mal zu lesen. Ist es denn dein Ernst, dass du meinst sie nicht lesen zu müssen um hier mitdiskutieren zu können bzw. um meinen Standpunkt verstehen zu können? Und du hast Jura studiert?
 
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Ich schreibe niemanden etwas vor. Im empfehle aber dir, bevor du hier weiter mit Vermutungen um dich schmeißt was wohl in den Garantiebedingungen steht eben diese mal zu lesen. Ist es denn dein Ernst, dass du meinst sie nicht lesen zu müssen um hier mitdiskutieren zu können bzw. um meinen Standpunkt verstehen zu können? Und du hast Jura studiert?

Hast Du sie denn gelesen?

Ich weiß im Gegensatz zu Dir, wie ein selbständiger Garantievertrag im Verhältnis zur Gewährleistung zu beurteilen ist.
 
Hast Du sie denn gelesen?
Also aus dieser Diskussion bin ich raus.
Wie ich in dem Beitrag, den du grade teilweise zitiert hast lesen kannst, schrieb ich, dass ich hier im Thread schon aus den Garantiebedingungen zitiert habe. Aufgrund deiner Antwort muss ich vermuten, dass du weder den Beitrag vollständig gelesen hast noch den Thread. Nochmal "erkläre" ich hier keinem meinem Standpunkt. Der steht hier schon. Ich lasse mich gerne davon Überzeugen, dass der Punkt der Garantiebedingung nichtig ist, in dem Apple schreibt dass die Garantie keine Gewährleistungsfälle abdeckt.
 
hier im Thread sogar zitiert in dem steht, dass die Garantie keine Gewährleistungsfälle abdeckt.

Ja und du hast immer noch nicht erklärt, was so ein "GewährleistungsfalL" denn überhaupt sein soll. Sowas gibt es nämlich gar nicht.

Es gibt Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und das kann ich als Kunde entweder über die Gewährleistung beim Händler regeln oder eben beim Hersteller, wenn der ein Garantieversprechen abgibt.
 
Ich lasse mich gerne davon Überzeugen, dass der Punkt der Garantiebedingung nichtig ist, in dem Apple schreibt dass die Garantie keine Gewährleistungsfälle abdeckt.

Diesen Punkt gibt es nicht mal. Da steht lediglich, dass die Garantie keine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ersetzt. Das wäre nämlich schlicht rechtswidrig.

Die beiden stehen nebeneinander.
 
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