Genau. Manch einer sollte vielleicht mal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch werfen. Hier seien insbesondere die Paragraphen 434, 437 und 439 bis 444 zur Sachmängelhaftung und Garantie sowie die Paragraphen 474 bis 477 zum Verbrauchsgüterkauf und 305 bis 310 zu den AGB erwähnt. Für den Fernabsatz sind dann noch die Parapraphen 312c und 357 von Interesse.
Z.B.
§ 443 Garantie
(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).
(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Mit anderen Worten, die Garantie hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistung und der Garantiegeber kann die Garantie im Nachhinein auch nicht einschränken. Wenn Apple aber irgendwo in seinen AGB stehen hat, dass die Garantie nur dann gewährt wird, wenn die Geräte direkt bei Apple gekauft wurden, dann hat dieses für alle Geräte, bei deren Gefahrenübergang diese AGB gültig waren, Wirkung. Mir ist allerdings keine derartige Regelung von Apple bekannt. Meines Wissens und meiner Erfahrung nach gewährt Apple die einjährige Garantie unabhängig von der Kaufherkunft. Selbst bei einem Gebrauchtkauf innerhalb der einjährigen Garantiezeit geht die Garantie vom vorherigen auf den nachfolgenden Käufer über. Viele andere Unternehmen schließen einen derartigen Garantieübergang explizit aus (z.B. Panasonic).
Bis dann,
Thorsten
PS.: Tut bitte mir und allen Beteiligten den Gefallen und bringt nicht immer Garantie und gesetzliche Gewährleistung durcheinander. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh.