Mal ne Frage zum Kopierschutz - wie ist denn da (derzeit) die rechtliche Lage...

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gestern war ich in geselliger Runde mit nem Freund zusammengesessen. Da kamen wir wieder auf das Thema Kopierschutz zu sprechen und ich musste mit erstaunen feststellen, dass meine Sicht der Dinge, anscheinend nicht mehr der derzeitigen Rechtsprechung bzw. Gesetzgebung entspricht.
Mein Freund sagte nämlich, dass die Gesetzeslage zu besagtem Thema nämlich jetzt so sei:

Beispiel Musik-CD:
Du kaufst ne Musik-CD, brennst sie dir und im Falle des Verkaufs der Original-CD hast du die gebrannten Musiktitel immer noch legal im Besitz.
Ich dachte, in dem Moment, wo ich die Originalaufnahmen, also die Original-CD nicht mehr besitze, weil verkauft, hab ich auch kein Recht mehr an den Titel und dürfte somit die gebrannten nicht mehr haben.

Es sei weitverbreitet Praxis, z.B. bei Amazon ne CD zu kaufen, die Titel auf dem Computer zu speichern, die CD dann gleich wieder weiterzuverkaufen. Meiner Meinung nach, ist das im Grunde ilegal, weil ich die Originale ja nicht mehr besitze. Er meinte, dass sei irrelevant, weil du sie ja schon einmal gekauft habe, die Rechnung als Kaufbeleg reiche somit aus, auch wenn du sie schon wieder weiterverkauft hast. Meiner Meinung nach, wechseln die "Rechte am Titel" sozusagen beim Verkauf gleich mit zum neuen Käufer.
Aber damit liege ich angeblich falsch, denn es ist jetzt nach aktueller Rechtslage erlaubt oben beschriebene Kauf, Brenn- und Verkaufpraxis zu betreiben.

Zudem dürfe man Audio-CDs auch zum Brennen weitergeben. Der jenige, der sie brennt, darf sie nur nicht kommerziell verkaufen bzw. öffentlich vorfürhren/vorspielen/aufführen. Er darf sie aber brennen.
Ich dachte, man darf Original-CDs legal nicht an Freunde zum Brennen weitergeben.

Das sei die derzeit gültige Rechtslage und die von mir vorgebrachten Regelungen wurden (wann wusste er nicht) geändert.

Könnt ihr mich mal aufklären, wie der Stand der Dinge ist? Da hab ich nämlich dann einiges verpasst.

Ach ja, noch zum Thema iTMS.
Da sei es ja auch so, dass man keine Originale besitze. Daraufhin meinte ich, doch, diejenigen, die du runterlädst, sind die Orignale, weil ja auch mit nem Kopierschutz versehen. Meiner Meinung nach (wobei ich nicht wirklich weiß, ob das von Apple rechtlich so geregelt ist - schließe ich nur aus der Logik) hätte man, wenn man die Originale nun auf CD brennt und somit den Kopierschutz aushebelt, diese gebrannten Titel nur so lange 100% legal im Besitz, so lange man auf dem Rechner noch die Originaldatei mit Kopierschutz hat, sozusagne, diejenige, mit der man die "Rechte" zum Gebrauch am Titel erworben hat.


Würde mich freuen, wenn mich da mal jemand aufklären kann.
 
Schau mal in dieser Zusammenfassung zur Urheberrecht, erstellt von der deutschen Phonoindustrie.

Deine Frage CD-Kauf > Kopieren > CD-Verlauf > Kopie behalten läßt sich meiner Erachtens nur aus dem Sinnzusammenhang beantworten, da sie nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist. Wenn es unstrittig ist, dass die Kopiervorlage rechtmäßig erlangt worden sein muss, dann kann man das "Erlangen" auch auf das "im Besitz haben bzw. behalten" erweitern. Wenn man dem folgt, wäre damit das Behalten der Kopie dann unzulässig, wenn die rechtmäßig erlangte "Vorlage" nicht mehr vorhanden ist.
 
Hi,

ich bin kein Rechtsexperte aber das hört sich für mich nicht glaubwürdig an.
Wenn ich eine CD erwerbe, eine digitale Kopie (brennen) davon mache und
die Originalkopie dann weiterverkaufe, mag es ja sein, dass ich die Rechte mit dem
Kauf erworben habe.

Beim Verkauf habe ich aber die Rechte wieder gegen Geld eingetauscht.

Kaufe ich eine Software und verkaufe die dann weiter, ist schliesslich auch der Käufer
der Besitzer und hat das Recht die Software inkl. SN zu nutzen.
 
Also aus dem Stegreif:
Generell sind Audio-CDs, Software und Film (DVD) unterschiedlich zu sehen, es gibt auch unterschiedliche Gesetzespassagen. So darf von einer kopiergeschützen Film-DVD meines Wissens nach keine Sicherheitskopie erstellt werden, aber von Software.
Wenn du eine CD verkaufst, darfst du theoretisch auch die gerippten Files auf deiner Platte nicht mehr nutzen – wie das in der Praxis aussieht, wird erst die künftige Rechtsprechung zeigen. Bei Software ist es dagegen eindeutig, nach Verkauf kein Nutzrecht mehr,
Ein Freund darf DIR eine Sicherheitskopie einer CD machen, genauso wie du Freunden eine Mix-CD schenken darfst (5-7 Kopien, alles andere gilt als kommerziell) – es darf aber kein Geldfließen (außer vielleicht – da gibt es unterschiedliche Urteile – für den Rohling).
ITMS: Da du einen ITMS-Song nicht verkaufen darfst (bzw. wegen DRM nicht kannst), bleibt der Song immer in deinem Eigentum, auch wenn du ihn von der Platte gelöscht hast (aber auf CD gebrannt hast).
Das komplette Urheberecht (Bundesgesetzblatt) kannst du hier downloaden:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Generell kann man sagen: Nur das Original kann den rechtmäßigen Kauf nachweisen. Mit dem Verkauf des Originals verliert man den Nachweis des rechtmäßigen Kaufes und damit sind auch die "Sicherheitskopien" illegal.
Bei aus dem Internet rechtmäßig konform geladene Spiele (z.B. Steam) reicht als Beweis der Zugang zum Account aus, die Kopien sind durch eindeutig gekennzeichnete Keys gegen Gebrauch durch Dritte geschützt (d.h. nur der mit dem Account angeheftete Key kann und darf das Spiel spielen).
Ein Account kann nur einmal im gesamten Internet verwendet werden. Das Knacken des Schutzes gegen Mehrfachnutzung eines Accounts hat permanentes Blacklisting des Keys und damit die Vernichtung der Spielbarkeit des Spieles zufolge.
 
und dafür hat es sich jetzt gelohnt einen fast 2 jahre alten thread auszugraben?
 
Sag' das Ettanin...
 
Ich will keinen juristischen Streit vom Zaun brechen, zudem ich kein Jurist bin. Aber in § 69a Urhg
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69a.html
steht das: 5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Die betreffenden Paragrafen 95 a bis d beinhalten die "ergänzenden Schutzbestimungen", in denen ausdrücklich verboten wird, ein geschütztzes Werk durch wirksame technische Maßnahmen zu umgehen:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG002501377
Und davon sind nur Computerprogramme eben ausgenommen.

Nur der Vollständigkeit halber. Ich habe das im von HäckMäc verlinkten Thread auch geschrieben. Dort sollte – wenn überhaupt – diese Diskussion fortgeführt werden, da dieser hier aktuell auf das damals neue Gesetz entstanden war.
 
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