CRen
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Hallo zusammen,
ich hatte vor einiger Zeit hier bei den Kleinanzeigen und auch bei Ebay ein Macbook Air eingestellt, mich dann aber entschieden, es doch nicht zu verkaufen, weshalb ich die Ebay-Auktion abbrach.
Nun bekomme ich diese tolle Nachricht von einem angeblich Höchstbietenden:
Die Bankverbindung, Namen und Benutzernamen stehen im Original natürlich da.
Google hat mir nur die Info gebracht, dass derjenige wohl im Recht ist. Was mich ärgert ist diese Dreistigkeit. Kann man da irgendwas machen? Ist das eine neue Masche? Auf Antworten hat der bisher nicht reagiert, der Ebay-Support hat auf meine Anfrage ein Standard-Blabla geschickt, aber ich habe wegen der Summe auch keine Lust auf einen Rechtsstreit und würde wohl am ehesten einfach überweisen – wenn auch zähneknirschend.
Was tun?
Beste Grüße,
Christian
ich hatte vor einiger Zeit hier bei den Kleinanzeigen und auch bei Ebay ein Macbook Air eingestellt, mich dann aber entschieden, es doch nicht zu verkaufen, weshalb ich die Ebay-Auktion abbrach.
Nun bekomme ich diese tolle Nachricht von einem angeblich Höchstbietenden:
Hallo (Benutzername),
Sie haben Ihre Auktion (Artikelnr.: 251234270738) vorzeitig beendet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass auch bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden besteht (z.B. AG Nürtingen, 11 C 1881/11; OLG Oldenburg, 8 U 93/05; BGH, VIII ZR 305/10). Bei Weigerung einer Lieferung, kann ich vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Da ich die Differenz zwischen meinem Höchstgebot und dem realen Wert des Artikels ad hoc nicht zu fordern vermag, biete ich vorab die Schließung eines Aufhebungsvertrages. Jener tritt unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs von 25 € auf folgendes Konto (Herr X, Kontonr.: (XYZ), Blz.: (ABCD), Sparkasse (EFG)) innerhalb von sieben Tagen in Kraft. Nach Ablauf der Frist, werde ich meine Rechte vollumfänglich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
- (Benutzername)
Die Bankverbindung, Namen und Benutzernamen stehen im Original natürlich da.
Google hat mir nur die Info gebracht, dass derjenige wohl im Recht ist. Was mich ärgert ist diese Dreistigkeit. Kann man da irgendwas machen? Ist das eine neue Masche? Auf Antworten hat der bisher nicht reagiert, der Ebay-Support hat auf meine Anfrage ein Standard-Blabla geschickt, aber ich habe wegen der Summe auch keine Lust auf einen Rechtsstreit und würde wohl am ehesten einfach überweisen – wenn auch zähneknirschend.
Was tun?
Beste Grüße,
Christian