Mal 'ne Ebay-Frage...

CRen

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Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit hier bei den Kleinanzeigen und auch bei Ebay ein Macbook Air eingestellt, mich dann aber entschieden, es doch nicht zu verkaufen, weshalb ich die Ebay-Auktion abbrach.

Nun bekomme ich diese tolle Nachricht von einem angeblich Höchstbietenden:

Hallo (Benutzername),

Sie haben Ihre Auktion (Artikelnr.: 251234270738) vorzeitig beendet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass auch bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden besteht (z.B. AG Nürtingen, 11 C 1881/11; OLG Oldenburg, 8 U 93/05; BGH, VIII ZR 305/10). Bei Weigerung einer Lieferung, kann ich vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Da ich die Differenz zwischen meinem Höchstgebot und dem realen Wert des Artikels ad hoc nicht zu fordern vermag, biete ich vorab die Schließung eines Aufhebungsvertrages. Jener tritt unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs von 25 € auf folgendes Konto (Herr X, Kontonr.: (XYZ), Blz.: (ABCD), Sparkasse (EFG)) innerhalb von sieben Tagen in Kraft. Nach Ablauf der Frist, werde ich meine Rechte vollumfänglich geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

- (Benutzername)

Die Bankverbindung, Namen und Benutzernamen stehen im Original natürlich da.

Google hat mir nur die Info gebracht, dass derjenige wohl im Recht ist. Was mich ärgert ist diese Dreistigkeit. Kann man da irgendwas machen? Ist das eine neue Masche? Auf Antworten hat der bisher nicht reagiert, der Ebay-Support hat auf meine Anfrage ein Standard-Blabla geschickt, aber ich habe wegen der Summe auch keine Lust auf einen Rechtsstreit und würde wohl am ehesten einfach überweisen – wenn auch zähneknirschend.

Was tun?

Beste Grüße,
Christian
 
H
Google hat mir nur die Info gebracht, dass derjenige wohl im Recht ist. Was mich ärgert ist diese Dreistigkeit. Kann man da irgendwas machen? Ist das eine neue Masche?

Was tun?

Beste Grüße,
Christian

ja, offenbar geht das bei ebay.
Nein, das ist keine neue Masche, selbst hier gab es bereits einen Thread dazu.

Was kannst Du tuen .... ganz einfach: ebay meiden
Wie kannst Du dich absichern. Einen Freund zunächst das Höchstgebot bieten lassen.

Und ja, das ist eine dumme dreckig dreiste Masche. Solchen Typen sollte man das Geld persönlich übergeben.

Was würde ich machen?
Zieht die Rechtsschutzversicherung diese nutzen.
 
Genau, lass es auf jeden Fall zu einem Rechtsstreit kommen. Im schlimmsten Fall musst du nur den Wert des Macbook Air sowie die Prozesskosten tragen. Im besten Fall kommst du kostenlos aus der Sache raus.
 
Zieht die Rechtsschutzversicherung diese nutzen.

Nun gut, eine Rechtsschutz habe ich nicht. Insofern bleibt mir wohl nur die Bezahlung? Mir geht's nur darum, dass das dann nicht noch ein Nachspiel hat...

@tafkas: Ich nehme an, Du meinst das ironisch? ;)
 
ist hier schon mehrfach besprochen worden, solltest du etwas zu finden. Um es kurz zu machen:

- Ja er hat Recht und könnte(!) seinen Anspruch durchsetzen
- Die Urteile auf welche sich diese Vögel berufen sind einzelfall entscheidungen, das könnte bei dir anders laufen
- Dir ist der konjunktiv im vorangegangenen aufgefallen? Du kannst also aussitzen, denn wenn er dich Zivilrechtlich belangen möchte, muss er erst einmal in Vorleistung gehen. Kommt es dann z.B. zu einem Vergleich, bleibt er auf den Prozess und seinen Anwaltskosten sitzen. Was in keinem Verhältnis zum Schadensersatz, den er geltend machen kann stehen dürfte. Sprich es gäbe nur Verlierer bei der Sache.

Auch wenn ich es unverschämt finde, eBay Auktionen zu starten ohne sich sicher zu sein, ob man was verkaufen will und dann einfach zurück zieht, finde ich es genauso moralisch verwerflich dann sein "Recht" durchzusetzen, wobei 25 € noch die mit abstand humanste Forderung ist, von der ich bisher gelesen habe. Ich hasse den Spruch "schreib es als Lehrgeld ab" wie die Pest, da dieses Lehrgeld oft Arschlöchern in den Rachen geworfen wird, die das zum Erwerb tun, aber in diesem Fall könntest du auch zahlen, solltest aber auf eine schriftliche (ausgedruckt mit Unterschrift) bestätigung bestehen.

Oder du wählst den mit minimalem Risiko behafteten Weg, des aussitzens. Funktioniert höchstwahrscheinlich, warum siehe oben.
 
Was hast du denn als Begründung angegeben, als du das Angebot zurückgenommen hast?
 
Mit 25 Euro kommst du da ja günstig weg. Da gibts auf Ebay ganz andere...
 
Und die Frage ist: war er wirklich Höchstbietender? Vielleicht ist das auch einfach nur jemand, der einfach nur systematisch alle anschreibt, die etwas abbrechen, und von denen dann 25€ fordert, denn 25€ sind schnell überwiesen, da will ja kaum einer einen Rechtsstreit anstreben und wenn genügend Leute bezahlen, dann lohnt sich das wieder.

Aber rein formal ist er im Recht, wenn er der Höchstbietende war. Im Zweifel von jemandem ersteigern lassen.
 
Und die Frage ist: war er wirklich Höchstbietender? Vielleicht ist das auch einfach nur jemand, der einfach nur systematisch alle anschreibt, die etwas abbrechen, und von denen dann 25€ fordert, denn 25€ sind schnell überwiesen, da will ja kaum einer einen Rechtsstreit anstreben und wenn genügend Leute bezahlen, dann lohnt sich das wieder.
Ich habe gerade eine Geschäftsidee. ;)
 
Auch wenn ich es unverschämt finde, eBay Auktionen zu starten ohne sich sicher zu sein, ob man was verkaufen will und dann einfach zurück zieht, finde ich es genauso moralisch verwerflich dann sein "Recht" durchzusetzen

Das weiß ich, und ich mache das auch eher selten bis gar nicht, zumal es noch lange vor Ablauf der Auktion war. Ich hasse das auch, wenn man auf Dinge bietet, die dann 10 Sekunden vor Schluss verschwinden – das ist nicht in Ordnung. Aber so?

Wie auch immer: Überweisen? Aussitzen? Ich habe nicht die geringste Lust, dass der Ernst macht...
 
CRen schrieb:
Was mich ärgert ist diese Dreistigkeit. Kann man da irgendwas machen? Ist das eine neue Masche?

Ich weiss nicht was du sagen wuerdest wenn du fuer einen Artikel auf ebay bietest und ploetzlich gibt es die Auktion nicht mehr. Sei es weil der gewuenschte Preis nicht erzielt wird, sei es weil es sich der Anbieter ploetzlich anderes ueberlegt. Das stellt nicht nur das Geschaeftmodell von ebay in Frage sondern fuehrt jede Auktion auch fuer die Bieter ad absurdum . Von daher kann ich die rechtliche Verbindlichkeit einer einmal gestarteten Auktion bei ebay nur begruessen.
 
IMHO gibt es aber berechtigte Gründe, bei denen du nicht belangt würdest.

Wenn dir das Teil geklaut wurde oder du mit dem Auto drübergefahren bist....
 
IMHO gibt es aber berechtigte Gründe, bei denen du nicht belangt würdest.

Wenn dir das Teil geklaut wurde oder du mit dem Auto drübergefahren bist....

Oder es einfach runtergefallen und kaputt ist. Hierbei kann der etwaige Höchstbietende dann auch nichts machen, wenn man mal in die eBay AGB schaut.

Und wie gesagt, 25 € wäre im Fall der Fälle noch die günstigste Möglichkeit ;)
 
Oder es einfach runtergefallen und kaputt ist. Hierbei kann der etwaige Höchstbietende dann auch nichts machen, wenn man mal in die eBay AGB schaut.
Und wie gesagt, 25 € wäre im Fall der Fälle noch die günstigste Möglichkeit ;)
Wenn das Höchstgebot bei 10 EUR lag, würde ich auf das heruntergefallene Macbook Air bestehen. Das ist immer noch ein Schnäppchen.
 
Wenn das Höchstgebot bei 10 EUR lag, würde ich auf das heruntergefallene Macbook Air bestehen. Das ist immer noch ein Schnäppchen.

Oder woanders bei ebay kaufen und dann den Differenzbetrag geltend machen. Ein unbegründetes Rausnehmen kann zum Glück ganz schön ins Auge gehen
 
Was wenn einem das MacBook während der Versteigerung geklaut wurde?
 
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