Mahnung an Kunden

Ohne Dir jetzt in den Rücken fallen oder klugscheißen zu wollen, aber könnten solche Formulierungen
"Wir erwarten die Zahlung am xx.xx.xxxx andernfalls kommen erhebliche Mehrkosten auf Sie zu"
nicht der Grund hierfür
Ich habe z.B. momentan Außenstände in der Höhe von 1/4 meines Jahresumsatzes.
sein?

Nicht falsch verstehen, ich sehe es genauso wie Avalon. Ich muß Abgabetermine minutiös einhalten und sehe es daher nicht ein, daß der Auftraggeber im Gegenzug mit der Bezahlung dann wochenlang bummelt. Ich würde auch nicht extra eine Einleitung über die schnellebige Zeit etc. schreiben, sondern es einfach ganz trocken auf den Punkt bringen, daß ich beim Durchsehen der Konten bislang keinen Überweisungseingang feststellen konnte und daher um Überweisung des Betrages bis zum Soundsovielten bitte. Drohen würde ich aber nicht. Also: Rechnung > 1. Zahlungserinnerung (wie eben geschrieben) > 2. Zahlungserinnerung > gerichtlicher Mahnbescheid.

Na ja, vielleicht bin ich da ja auch zu blauäugig, weil ich bislang noch keinen Außenstand hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die von dir zitierten Sätze, bzw. Umstände sind sicher branchenbedingt.
Bei mir liegt es eher daran, dass der großteil meiner Kunden relativ gut betucht sind und sich eine sofortige Zahlung leisten könnten, wenn sie wollten. Auch sind es nicht unerhebliche Beträge pro Rechnung. Leider meint genau diese Clientel immer den Schlauen spielen zu können und die Zahlungen ins unendliche hinaus zu ziehen, nach dem Motto: "jeden Tag den ich mit dem Zahlen warte habe ich schon eine Kleinigkeit verdient."
Zudem spielt bei uns eine große Rolle, dass wir die letzten sind, die "aus dem Haus gehen", und somit das Geld beim Bauherren/Kunde meist relativ knapp ist da "immer alles teuerer wird als vorgesehen".
Ohne den Hinweis und das Einfordern der Mehrkosten, würde ich nichts weiter tun, als eine Bank zu spielen, welche zins- und gebührenfreie Kredite vergibt.

Blomquist schrieb:
Na ja, vielleicht bin ich da ja auch zu blauäugig, weil ich bislang noch keinen Außenstand hatte.
Du Glücklicher :)
 
Haha, jetzt ist genau der Fall aufgetreten, nachdem ich so gut über meine Kundschaft gesprochen habe!

Also:

Ich habe für einen - wohl jüngeren Herren - gearbeitet.
Es ging Ihm um ein Spaßprojekt und für mich war die gesamte Arbeit ziemliches Neuland und eine gute Chance mal wieder was "Neues" zu machen.

Wir haben eine Schnapszahl ausgemacht, ich habe mir mehrere Tage den Kram um die Ohren geschlagen und dann "ausgeliefert".

Jetzt ist es knapp drei Wochen her und er zahlt nicht…
Ich habe jeglichen Kontakt verloren. Telefon geht er nicht 'ran, E-Mail - keine Antwort und IM auch nichtmehr...
Die Rechnung wurde per signierter E-Mail, also gültig, versand.

Wie gehts weiter? Mahnverfahren oder sowas wollte ich nach den abgelaufenen 30 Tagen nicht starten, dafür ist der Betrag zu lächerlich.

"Hinfahren und Ihm was vor'n Latz hauen", wie ein Freund kürzlich spaßeshalber formulierte, halte ich selbstredent für bescheuert :D
 
Mein Stammkunde zahlt immer so zwischen drei und vier Wochen, egal ob ich sofort oder nach 10 Tagen in die Rechnung schreibe.
Nun habe ich mich dort auf 400 Euro-Basis einstellen lassen und bekomme mein Geld pünktlich zum 1.:)
 
[QUOTE(Ich bin wohl so "Gut"...:)[/QUOTE]

Das bin ich wohl auch... grrrrrrrr :mad:

Erwähnte Kundin hat immer noch nicht bezahlt, trotz diversen ... naja lassen wir das ...
 
Habt ihr euch schon einmal überlegt eure Rechnungen per Lastschrift vom Kundenkonto einzuziehen? Dafür braucht ihr nur ein Formular und die einmalige Unterschrift einen gewissen Betrags oder auch Maximalbetrags einzuziehen. Das ganze könnte man mit in den Vertrag mit aufnehmen damit ihr nach Abgabe der Arbeit einfach selbst das Geld einziehen könnt.

mfg
Simon
 
Habt ihr euch schon einmal überlegt eure Rechnungen per Lastschrift vom Kundenkonto einzuziehen? Dafür braucht ihr nur ein Formular und die einmalige Unterschrift einen gewissen Betrags oder auch Maximalbetrags einzuziehen. Das ganze könnte man mit in den Vertrag mit aufnehmen damit ihr nach Abgabe der Arbeit einfach selbst das Geld einziehen könnt.

mfg
Simon

Lastschrift ist da eine ganz, ganz schlechte Idee. Genau die Kunden, die ohnehin garnicht per Rechnung zahlen oder nur sehr verspätet, haben auch aus Erfahrung kein rechtzeitig gedecktes Bankkonto (oder lassen im Extremfall sogar Beträge problemlos rückbuchen, da das Geld grade für etwas "wichtigeres" gebraucht wird). Eine Rückbuchung bedeutet dabei nicht nur Ärger und verlorene Zeit, sondern auch einen erhöhten Kostenaufwand (Rücklastschriftgebühren ca. 6,00 EUR pro Stück).

Es bietet sich allerdings bei regelmässigen (insbesondere höheren) Beträgen an, einen Abbuchungsauftrag zu vereinbaren. Dieser wird von der Bank des Kunden mit Stempel und Unterschrift bestätigt und kann nicht rückgebucht werden.
 
Also wer zu zahlende Beträge wieder Retour buchen lässt der hat eh einen an der Klatsche! Und die Gebühr für Rücklastschriften ist laut BGH nicht rechtens. (aber wer klagt schon um ca. 4-6 Euro?) Allerdings ist der Abbuchungsauftrag keine schlechte Idee...

mfg
Simon
 
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