Altair
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 22.07.2003
- Beiträge
- 2.523
- Reaktionspunkte
- 18
Ohne Dir jetzt in den Rücken fallen oder klugscheißen zu wollen, aber könnten solche Formulierungen
Nicht falsch verstehen, ich sehe es genauso wie Avalon. Ich muß Abgabetermine minutiös einhalten und sehe es daher nicht ein, daß der Auftraggeber im Gegenzug mit der Bezahlung dann wochenlang bummelt. Ich würde auch nicht extra eine Einleitung über die schnellebige Zeit etc. schreiben, sondern es einfach ganz trocken auf den Punkt bringen, daß ich beim Durchsehen der Konten bislang keinen Überweisungseingang feststellen konnte und daher um Überweisung des Betrages bis zum Soundsovielten bitte. Drohen würde ich aber nicht. Also: Rechnung > 1. Zahlungserinnerung (wie eben geschrieben) > 2. Zahlungserinnerung > gerichtlicher Mahnbescheid.
Na ja, vielleicht bin ich da ja auch zu blauäugig, weil ich bislang noch keinen Außenstand hatte.
nicht der Grund hierfür"Wir erwarten die Zahlung am xx.xx.xxxx andernfalls kommen erhebliche Mehrkosten auf Sie zu"
sein?Ich habe z.B. momentan Außenstände in der Höhe von 1/4 meines Jahresumsatzes.
Nicht falsch verstehen, ich sehe es genauso wie Avalon. Ich muß Abgabetermine minutiös einhalten und sehe es daher nicht ein, daß der Auftraggeber im Gegenzug mit der Bezahlung dann wochenlang bummelt. Ich würde auch nicht extra eine Einleitung über die schnellebige Zeit etc. schreiben, sondern es einfach ganz trocken auf den Punkt bringen, daß ich beim Durchsehen der Konten bislang keinen Überweisungseingang feststellen konnte und daher um Überweisung des Betrages bis zum Soundsovielten bitte. Drohen würde ich aber nicht. Also: Rechnung > 1. Zahlungserinnerung (wie eben geschrieben) > 2. Zahlungserinnerung > gerichtlicher Mahnbescheid.
Na ja, vielleicht bin ich da ja auch zu blauäugig, weil ich bislang noch keinen Außenstand hatte.
Zuletzt bearbeitet: