Mahnung an Kunden

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timonb

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Hallo,

ein Kunde glaubt wohl sein Spielchen treiben zu können (neuer Chef) und meint die Rechnung ewig liegen lassen zu können. Um dem das auszutreiben hilft wohl nur ne Zahlungserinnerung als erster Schritt. Was schreibt ihr da so? Der Kunde ist anscheinend zufrieden, es gab keine Beschwerden oder Änderungswünsche in den letzten Wochen.

Jetzt noch eine taktische Frage: Am Freitag will der Kunde einen Termin mit uns wegen einem neuen Projekt. Wie soll ich mich da verhalten? Eigentlich hätte ich gute Lust den Termin abzusagen. Aber anhören kostet ja nichts, den Auftrag muss ich ja ned annehmen.

Danke für Eure Hilfe!

TimonB
 
Hallo,

also den Termin würde ich schon warnehmen. Schließlich kann da viel mehr bei raus kommen und mit unter erfährt man dann auch die Gründe warum die Rechnung nicht bezahlt wurde. OK ok - ich denke ich selber kenne inzwischen alle Ausreden der Welt aber es gibt immer zwei Seiten.

Eigentlich braucht man ja nicht mehr Mahnen aber ist immer netter. Z. b.

bei Durchsicht unserer Konten ist aufgefallen, dass noch ein Betrag von xxx € offen ist aus der Rechnung xxx (siehe Anlage)


Bitte überweisen Sie uns den Betrag in den nächsten Tagen. (eventuell noch mit Fristdatum)
 
Wenn du den Kunden behalten willst, telefoniere mit ihm.
Willst du ihn nicht behalten, schreibe einen gerichtlichen Mahnbescheid (gibt es im Internet oder im Schreibwarengeschäft)
Das wirkt.
Du musst keine Mahnungen mehr verschicken.
 
Du musst keine Mahnungen mehr verschicken.

nein das ist richtig, man sollte dann nur schauen bei welchem Kunden, sonst verärger man diese zu sehr und mit einem Mahnbescheid wirft keiner um sich, zumindest sollte man dies nicht machen
 
nein das ist richtig, man sollte dann nur schauen bei welchem Kunden, sonst verärger man diese zu sehr und mit einem Mahnbescheid wirft keiner um sich, zumindest sollte man dies nicht machen
Du meinst JA das ist richtig ;)
Deshalb habe ich darauf hingewiesen, ob er den Kunden noch braucht oder ob er das Geld braucht.
 
Freundlich und bestimmt erinnern ist eine gute Taktik. Gerade, wenn der Kunde mit einem neuen Auftrag droht, ist freundliches Auftreten Pflicht. Auch bei einer Zahlungserinnerung.
6 Wochen zwischen Rechnungseingang und Zahlung scheinen vollkommen normal zu sein. Im Durchschnitt habe ich nach 8-9 Wochen das Geld auf dem Konto. Mit Ausreißern zu beiden Seiten.
Nach 7-( Wochen erinnere ich gerne mal an meine Rechnung.

Es gibt aber ein paar Unterschiede im Timing, je nach Größe der Firma:
- kleiner Betrieb/ Der Chef verwaltet die Konten selbst: In diesem Fall würde ich
warten bis zum Gespräch und nach dem Gespräch entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. eventuell nach dem Gespräch kurz darauf hinweisen. Da ist das persönliche Gespräch oftmals besser, als ein unpersönlicher Brief.

- Größerer Betrieb mit eigener Buchhaltung:
vollkommen Wurst. Ein freundlicher Hinweis mit Frist. Jede weiter Diskussion ist zuviel.

Sollte deutlich nach der Frist kein Zahlungseingang vorhanden sein, kann man nochmal anrufen, muss man aber nicht.
Wenn nicht mal ein Information eingetrudelt ist, geht sowas direkt zum
 
6 Wochen zwischen Rechnungseingang und Zahlung scheinen vollkommen normal zu sein. Im Durchschnitt habe ich nach 8-9 Wochen das Geld auf dem Konto. Mit Ausreißern zu beiden Seiten.
Nach 7-( Wochen erinnere ich gerne mal an meine Rechnung.
:eek: :faint:

Ich habe aktuell einen Fall (zum ersten Mal), daß seit dem Rechnungseingang 10 Geschäftstage ohne Überweisungseingang vergangen sind und ich bin jetzt schon auf 199. Normal waren bei mir bislang 3-5 Geschäftstage. Aber durchschnittlich 8-9 Wochen... unvorstellbar! :eek:

Wie ist denn das bei den anderen Freiberuflern hier im Forum? Welcher Durchschnitt oder welche Zeitspannen sind "normal"? Daraus könnte man fast eine Umfrage machen...
 
Wie ist denn das bei den anderen Freiberuflern hier im Forum? Welcher Durchschnitt oder welche Zeitspannen sind "normal"? Daraus könnte man fast mal eine Umfrage machen...
1-2 Wochen in DE, aus dem Ausland mal bis zu 4 Wochen.
Alles andere ist nicht akzeptabel und das sag ich meinen Kunden auch.

Sie haben schließlich ihre Sachen auch pünktlich bekommen!
 
Eigentlich sollte der Kunde schon schnell zahlen. Es gibt keinen Grund warum er nicht zahlt, keine Nachbesserungen oder Beanstandungen. Es handelt sich dabei um ein größeres Unternehmen, der Chef hat die Rechnung noch nichtmal an die Buchhaltung weitergegeben! Bislang haben die nach max. 3 wochen gezahlt. Liegt also an dem neuen Chef.

Am Freitag werde ich wohl den Termin wahrnehmen, warten wir mal ab was rauskommt. Den neuen Chef habe ich erst einmal gesehen, der erste Eindruck war nicht positiv.
Die Buchhaltung wird jetzt die Tage die Zahlungserinnerung erhalten. Mal sehen wie die reagieren.
 
Ich gewähre den Kunden zwischen 14 und 45 Tagen Zahlungsziel, nach 10 bis 14 Tagen Überschreitung verschicke ich eine Zahlungserinnerung. Ich finde eine freundliche Zahlungserinnerung zu schicken völlig ok, denn es kann schon mal vorkommen, daß eine Rechnung sich "versteckt". Daher nimmt dass wohl auch selten einer übel.
Allerdings bin ich der Meinung, daß dann schon was kommen sollte.
Einen Kunden nicht zu beliefern, oder einen Auftrag anzunehmen, weil gerade eine Rechnung offen ist, ist aus geschäftlicher Sicht nicht die immer die beste Entscheidung.
 
Ich bin zwar keine Freelancerin, sondern "nur" eine Kleinunternehmerin ...

aber meine Erfahrungen sind folgende:

80% läuft bei mir eh über Vorkasse ... bei den restlichen 20% / Rechnung setze ich i.d.R. ein Zahlungsziel von 10 Werktagen (also 14 Tage i.d.R.).

Meistens warte ich dann noch 3 - 4 Werktage ... wenn dann immer noch nix da ist :eek: , folgt die 1. schriftliche Mahnung ... im Ton recht freundlich, aber bestimmt.

Meistens schreib ich dann zum Schluss "Ich erwarte Ihre Zahlung bis xyz".

Dazu gibts intern einen Vermerk in meiner Kundendatei über die Zahlungsmoral :mad: ...

Grundsätzlich gilt ... jeder erhält eine 2. Chance. Heisst: wenn derjenige wieder mal etwas bestellen möchte, ok ... gibt's beim zweiten Mal allerdings auch Schwierigkeiten mit dem Bezahlen, dann war's das.
 
Eigentlich sollte der Kunde schon schnell zahlen. Es gibt keinen Grund warum er nicht zahlt, keine Nachbesserungen oder Beanstandungen. Es handelt sich dabei um ein größeres Unternehmen, der Chef hat die Rechnung noch nichtmal an die Buchhaltung weitergegeben! Bislang haben die nach max. 3 wochen gezahlt. Liegt also an dem neuen Chef.

Am Freitag werde ich wohl den Termin wahrnehmen, warten wir mal ab was rauskommt. Den neuen Chef habe ich erst einmal gesehen, der erste Eindruck war nicht positiv.
Die Buchhaltung wird jetzt die Tage die Zahlungserinnerung erhalten. Mal sehen wie die reagieren.

Das der "Neue" schon eine Alternative zu Dir hat scheint sehr plausibel zu sein. Lass dich überraschen. Aussagen wie : Termin absagen... keine Lust... sind Grund genug den Job an einen Mitbewerber abzugeben.
No Fun
Incal
 
Meine Kunden bekommen ihre "Wahre" sofort, also will ich auch meine Kohle im Gegenzug sofort... 10 days; or henchman ;)

Hab aber auch solche A*******, die lange warten... jetzt grad aktuell eine Kundin mit abgelaufener Zahlungsfrist am 1.1.08 ...

Hope she's eating wax... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
4 Wochen werden es gerne mal, 8 kommt auch vor. Wollte man deswegen immer gleich an die Decke gehen, könnte man da gleich bleiben.
 
Mahnung

Ich bin bei der ersten Mahnung (im Betreff steht auch "Zahlungserinnerung" statt Mahnung) immer superfreundlich und schreibe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gehört zu den kleinen Tücken des Alltags in unserer schnellebigen Zeit, dass man gelegentlich etwas vergißt oder verlegt. Weil wir dies wissen, erlauben wir uns, Sie an den fällig gewordenen Betrag aus unten aufgeführter/n Rechnung/en zu erinnern. Wir dürfen uns schon im voraus für Ihre sofortige Erledigung bedanken.

Rechnung Nr. xxxxxxxxxx vom xx.xx.xxx Euro yyy,yy, fällig xx.xx.xxxx


Wir bitten um Zahlung bis zum xx.xx.xxxx. Sollte die Zahlung zwischenzeitlich erfolgt sein, bitten wir Sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten und uns über das Zahlungsdatum zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ich bin auch kein Freelancer, sondern Kleinunternehmer (4 Beschäftigte)
Ich habe durchschnittlich ca. 30-45 Tage Überschreitung des Zahlungsziels. Mit der Zahlungserinnerung warte ich 30 Tage, anschließend in kurzen Abständen (5-7Tage) kommen die Mahnungen 1 und 2), dann macht das Inkassobüro weiter.
Bei den Formulierungen gehe ich davon aus, dass niemand eine Rechnung einfach so "vergisst".
Wichtig ist immer, ein Datum als letzte Frist zu setzen und nicht "innerhalb von 7 Tagen" o. ä. "Wir erwarten die Zahlung am xx.xx.xxxx andernfalls kommen erhebliche Mehrkosten auf Sie zu" macht wesentlich mehr Druck auf säumige Kunden.

Das ganze Geschleime mit übertriebener Höflichkeit und die Angst davor, Kunden zu verlieren kannst du dir sparen. Bei Kunden die nicht zahlen, ist es mir egal wenn sie nicht mehr wiederkommen.

Ich habe z.B. momentan Außenstände in der Höhe von 1/4 meines Jahresumsatzes.
 
Puh, 30 Tage auf eine Zahlung warten, halte ich aber schon für "nett" ;)

Ich hab drunter stehen 'Zahlbar sofort ohne Abzug' und fertig.
 
Eigentlich lautet die Faustregel, je größer die Firma, desto länger dauert es bis zum Zahlungseingang.

Das ist dann teilweise Firmenpolitik, teilweise absurde interne Abläufe (wer darf was abzeichnen), teilweise Kampf mit der Technik (SAP-Bestellnummern sach' ich nur :D)
 
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Puh, 30 Tage auf eine Zahlung warten, halte ich aber schon für "nett" ;)

Ich hab drunter stehen 'Zahlbar sofort ohne Abzug' und fertig.


Verkaufst du auch "schlüsselfertige Holzinneneinrichtungen" ?
Da scheint es mir plausibel, etwas zu warten. Holz arbeitet eben weiter.
Manchmal. . .
Have fun
Incal
 
…Ich hab drunter stehen 'Zahlbar sofort ohne Abzug' und fertig.

Auch wenn's jetzt spitzfindig klingen mag: zahlbar heißt nur, daß die Rechnung zahlbar ist. Man kann sie also bezahlen und nicht essen oder sonstwas mit machen. Man kann es aber auch lassen.

Auf der sichereren Seite bist Du mit Formulierungen, die eine Aufforderung und ein Zahlungsziel enthalten wie z.B.: „Bitte bezahlen Sie diese Rechnung ohne Abzug bis zum xx.yy.2008”. Verstreicht diese Frist, ist der Rechnungsempfänger im Verzug.
 
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