MacBook Pro 2016 Displayfehler

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Derarastorn

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Hallo liebe Community,

Ich habe mir bei Kleinanzeigen ein MacBook Pro 2016 mit Touch Bar gekauft. Er erschien mir gut da er grade mal 100 Ladezyklen hatte und optisch gut war.

Ich habe OSX Monterey drauf installiert (war zurückgesetzt) und nun hat er folgende Fehler:

Im „Kalten Zustand“ zeigt er beim Booten nichts an (Apfel Logo). Erst bei Passworteingabe aber dann nur oben die Statusleiste verzerrt. Nach ein paar Sekunden erscheint auch das ganze Bild aber auch etwas Verzerrt. Man sieht die Bewegungen vom Mauszeiger nur teilweise. Nach etwa 1 min ist alles wieder okay so wie es sein sollte bis auf ein bisschen flackernde Statusleiste. Das verschwindet aber auch nach ein paar min. So an sich läuft der Mac 1A.

Was könnte da der Fehler sein?

Danke für eure Hilfe 😨
 
Gabs bei den 2016er Modellen nicht auch Probleme mit dem Flachkabel des Displays?
 
Der Verkäufer wird ihn nicht für umsonst verkauft haben ! Hast du ihn vorher nicht getestet ?

Lass mal einen Hardware Test durchlaufen.
 
Gabs bei den 2016er Modellen nicht auch Probleme mit dem Flachkabel des Displays?
Naja also ist halt merkwürdig weil das ja nach ein paar min von allein wieder weg geht.
 
Der Verkäufer wird ihn nicht für umsonst verkauft haben ! Hast du ihn vorher nicht getestet ?

Lass mal einen Hardware Test durchlaufen.
Doch habe ich da lief er einwandfrei. Vermutlich war er da schon ein paar min an.
 
Doch habe ich da lief er einwandfrei. Vermutlich war er da schon ein paar min an.

Verkäufer kontaktieren. Problem schildern und um Rückabwicklung bitten.
Befürchte, dass das Problem mit der Zeit nicht besser wird.

Natürlich kann es sein, dass er ablehnt, weil "gekauft wie gesehen" , aber es gibt auch andere.
Einfach nett anschreiben.
 
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Und wenn das Gerät mal warmgelaufen ist und du dann neu startest, ist der Boot dann normal? Kann sein dass Komponenten zur Videoausgabe Alterserscheinungen zeigen...
 
Und wenn das Gerät mal warmgelaufen ist und du dann neu startest, ist der Boot dann normal? Kann sein dass Komponenten zur Videoausgabe Alterserscheinungen zeigen...
Ja dann fährt er ganz normal hoch. Ist nur echt komisch weil 100 Ladezyklen sprechen ja für eine seltene Benutzung. Hmm oder er wurde nur am Kabel benutz
 
Verkäufer kontaktieren. Problem schildern und um Rückabwicklung bitten.
Befürchte, dass das Problem mit der Zeit nicht besser wird.

Natürlich kann es sein, dass er ablehnt, weil "gekauft wie gesehen" , aber es gibt auch andere.
Einfach nett anschreiben.
Werde ich mal probieren aber vermute da auch eher wenig Erfolg 😅
 
unterschreibe mal mit Rechtsanwalt..... 🤣
Das würde *ich* nicht machen

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen​

(1) Wer unbefugt 1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Das würde *ich* nicht machen

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen​

(1) Wer unbefugt 1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich denke die Aussage von Christi1967 war nicht ganz so ernst gemeint.
 
Ich denke die Aussage von Christi1967 war nicht ganz so ernst gemeint.

ist schon klar, nur ist auch sowas "nicht ernst gemeintes" nicht so sinnvoll. Und auch klar ist der Grundsatz "wo kein Kläger, da kein Richter"

§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
 
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Das würde *ich* nicht machen

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen​

(1) Wer unbefugt 1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
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inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

war auch natürlich nicht ernst gemeint !!!!!🤣. und natürlich distanziere ich mich auch ausdrücklich davon , so etwas zu machen !!!!!

Nein, sprich den Verkäufer drauf an und bitte um Regelung .
Vielleicht gibt er ja noch einen Preisnachlass
 
Ist nur echt komisch weil 100 Ladezyklen sprechen ja für eine seltene Benutzung
Die Zyklen sagen leider praktisch gar nichts aus. Es gibt nicht wenige Menschen, die auch einen mobilen Rechner dauerhaft stationär einsetzen und fast permanent am Strom lassen. In so einem Fall könnten 100 Zyklen auch eine ganz andere Nutzung darstellen.

Versuche den Verkäufer zu kontaktieren, ob es eine Option der Rückabwicklung oder einen Preisnachlass gibt.
Sollte es bspw. ein Hardwareschaden am Display sein kostet das bei Apple schnell mal 700€
 
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Hmm. Bei Privatverkauf besteht ne Sachmängelhaftung. Wenn der Verkauf nicht lange her ist, wird es dem Verkäufer schwer gelingen nicht zu kooperieren. Und hast du ne Rechtsschutz? Würde mich mit denen mal kurzschließen, falls sich der Verkäufer querstellt. Das aber nur als Info. Natürlich ist es immer besser das im Einvernehmen zu lösen.
 
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Das geht aber nicht bei Fehlern, die bei Verkauf bereits bestanden haben.
 
Haben sie ja wohl nicht. Sonst hätte er es nicht gekauft. Jetzt muss er beweisen das es nicht so war. Sehr chancenlos.
 
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