PeterParker
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Ich will hier nicht DER Klugscheisser des Forums werden aber ein bissel was geht hier wild durcheinander. Daher:
Es gibt eine Gewährleistung. Im Regelfall 2 Jahre (BGB §438 Abs.1 Nr.3). Darüber hinaus kann ein Unternehmen, Verkäufer... eine Garantie geben. Muss aber nicht.
Soweit erstmal dazu.
Jetzt ist noch die Frage der Beweislast offen die ebenfalls im BGB geregelt ist. In den ersten 6 Monaten ist der Käufer auf der sicheren Seite. Danach müsste er jedoch beweisen das der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag. Den § hab ich grade nicht mehr im Kopf müsste aber ein paar nach dem §438 kommen.
Es gibt eine Gewährleistung. Im Regelfall 2 Jahre (BGB §438 Abs.1 Nr.3). Darüber hinaus kann ein Unternehmen, Verkäufer... eine Garantie geben. Muss aber nicht.
Soweit erstmal dazu.
Jetzt ist noch die Frage der Beweislast offen die ebenfalls im BGB geregelt ist. In den ersten 6 Monaten ist der Käufer auf der sicheren Seite. Danach müsste er jedoch beweisen das der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag. Den § hab ich grade nicht mehr im Kopf müsste aber ein paar nach dem §438 kommen.