Macbook (2009) Haarriss im Bottom Case nicht von Garantie abgedeckt?

Pink Floyd

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Habe gerade beim fotografieren meines Macbooks festgestellt, dass am Bottom Case (siehe Bild) ein langer Haarris ist.
Ist mit bisher nicht aufgefallen. Wäre mir wahrscheinlich auch egal gewesen. Da ich das Book aber verkaufen wollte(deswegen die Bilder), habe ich direkt bei Apple Care angerufen. Der Mitarbeiter war auch durchaus freundlich und bemüht und hat mit einer anderen Abteilung gesprochen.

Fazit: nicht von der Garantie abgedeckt, weil die technische Funktion nicht eingeschränkt ist. Was zum Teufel? Warum steht denn dann "Designed by Apple California" auf jeder Verpackung, wenn auf äußeres kein Wert gelegt wird.

Das Book ist gerade mal vier Monate alt. So werde ich es wohl zu keinem guten Kurs verkaufen können. Somit auch kein Pro Book kaufen können. Schade für Apple und mich.

Wie würdet ihr das Handhaben?

Normalerweise würde einfach noch mal anrufen, weil die Mitarbeiter ja durchaus unterschiedlich reagieren. Da er sich aber schon an einen Vorgesetzten gewendet hat, wird das wohl in diesem Fall nicht so viel Sinn machen...

Aber ist den das äußere wirklich nicht Garantieberechtigt? Ich habe es doch mit bezahlt?


Grüße,
Stephan
 
Hi


es ist natürlich von der Garantie abgedeckt. Apple hat letztens sogar bestätigt, dass sie Haarrisse etc. auch AUSSERHALB der Garantie abwickeln werden.
Somit solltest du in der Garantie noch bessere Chancen haben. Hattest wohl einen unkundigen Mitarbeiter am Fon.
 
Das Book ist gerade mal vier Monate alt. So werde ich es wohl zu keinem guten Kurs verkaufen können. Somit auch kein Pro Book kaufen können. Schade für Apple und mich.

Antwort hast du dir selber gegeben: 4 Monate alt. Bedeutet, du kannst das über die Gewährleistung abwickeln lassen. Das ist ein eindeutiger Produktmangel, und muss über die Gewährleistung vom Händler (wichtig!) behoben werden. Da das Gerät jünger ist als 6 Monate ist, bist du noch nichtmal in der Beweispflicht, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.
 
entweder das Bild oder deine Sig lügt ;)

aber zum Thema: natürlich ist das von der Garantie abgedeckt! Ich habe an Ostern auch meine Oberschale tauschen lassen weil sie gebrochen war (an der üblichen Stelle), und das nach fast drei Jahren.
 
Dies bezieht sich ausschließlich auf Risse im Topcase (da wo die Tastatur ist). Musste es mit Erschrecken feststellen, als ich Apple diesbezüglich anrief.

Bei einem vier Monate alten Macbook kannst du via Gewährleistung sicherlich etwas machen (Druck!), aber später? Keine Chance.
Ich hab auch bei meinem damals 5 MOnate alten Macbook mit viel Druck auf die Applehotline ein neues Bottomcase bekommen. Als es 13 Monate alt war, wurde mir erklärt, dass nur das Topcase abgedeckt ist (da hab ich aber jetzt keine Risse, nachdem es 2 mal getauscht wurde).

*miau*
 
Antwort hast du dir selber gegeben: 4 Monate alt. Bedeutet, du kannst das über die Gewährleistung abwickeln lassen. Das ist ein eindeutiger Produktmangel, und muss über die Gewährleistung vom Händler (wichtig!) behoben werden. Da das Gerät jünger ist als 6 Monate ist, bist du noch nichtmal in der Beweispflicht, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Nicht Gewährleistung über Händler, sondern Garantie über den Hersteller!
 
So habe direkt noch mal angerufen.
Habe erst wieder mit einem Mitarbeiter gesprochen. Nachdem mir dieser wieder das gleiche erzählt hat, habe seinen vorgesetzten verlangt.
Die Dame erzählte mir, dass die Bottom Case Risse bei dem allerersten Macbook getauscht wurden. Dann hätte es eine Untersuchung gegeben, die gezeigt hat, dass das Plastik nicht Schuld wäre. Weiße Geräte seihen sehr empfindlich. Darauf habe ich dann direkt mal gesagt, dass ich sehr gerne ein Macbook Pro in 13" mit Firewire gekauft hätte. Das könne sie auch verstehen sagte sie. Auf mit meinen Hinweis, dass das ganze ein Sachmangel sei und dies auch noch innerhalb der ersten vier Monate hieß es wieder nur, die Risse seihen auf äußerliche Einflüsse zurückzuführen.
So leid es ihr täte, hätte sie keine Möglichkeit das Bottom Case zu tauschen.

Ja was soll man da noch sagen?
Da hat man Jahrelang nur Apple Rechner gekauft, diese weiterempfohlen und mindestens 10 neue Kunden geworben und dann muss man sich so etwas anhören.

Wenn es meien Mitschuld wäre und Kulanz abgewiesen würde, wäre es ja noch verständlich, aber so...

Was kann man Apple da noch als Argumente entgegensetzen?
 
Nicht Gewährleistung über Händler, sondern Garantie über den Hersteller!

Natürlich als Gewährleistung über den Händler! Der größte Fehler den man machen kann, ist gleich über die Garantie des Händler zu gehen, so lange die ersten 6 Monate Gewährleistung noch gelten!
Das hatten wir schon ein paar mal hier im Forum!

Wo wurde das Macbook denn gekauft? Ab zum Händler damit und Reparatur auf Gewährleistung verlangen!
 
Gekauft habe ich es direkt bei Apple.

Also niemand bei dem ich den Laden belagern kann;)
 
Hi

habe mal bisschen gesucht und die Mitarbeiter von Apple haben leider Recht.
Das Topcase wird wohl nur bei Geräten der ersten Generation getauscht.
Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die eine neue Mischung des Plastik bei den neuen Geräten benutzen. Wird wohl nur eine faule Ausrede sein.
Zudem, was kostet Apple denn so ein Bottom Case? 10€?
Für den Schei** den sie fabriziert haben, sollten sie auch gerade stehen.

Naja, bleibt nur zu hoffen, dass es nicht noch weiter auseinander bricht.
Der größte Fehler den man machen kann, ist gleich über die Garantie des Händler zu gehen, so lange die ersten 6 Monate Gewährleistung noch gelten!
Darf ich fragen weshalb?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Über den Apple Store online? Dann gilt auch hier die Gewährleistung, zwar die irische, da der Apple Online Store in Irland seinen Sitz hat, aber die Gesetze dort sind fast die gleichen wie hier. Mit anderen Worten: Noch mal anrufen und nicht als Garantie sondern als Gewährleistungsfall melden.
 
Darf ich fragen weshalb?

Weil die Gewährleistungsrechte deutlich besser sind als die der Garantie!

Bei der Garantie darf der Hersteller selber bestimmen, was er so machen möchte. Apple sagt, dass sie reparieren oder tauschen oder Geld zurück zahlen, je nachdem wie es ihnen paßt.

Die Gewährleistung schreibt vor, dass der Käufer bestimmen kann, ob er eine Reparatur oder (aufgepaßt!) gar ein neues Gerät haben möchte!
Außerdem liegt in den ersten 6 Montan die Beweislast beim Händler. In dem Fall müsste Apple z.B. beweisen, dass der Riss durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden entstanden ist. Ist natürlich unmöglich, also müssen sie im Prinzip den Mangel anerkenne.
 
Auf mit meinen Hinweis, dass das ganze ein Sachmangel sei und dies auch noch innerhalb der ersten vier Monate hieß es wieder nur, die Risse seihen auf äußerliche Einflüsse zurückzuführen.
So leid es ihr täte, hätte sie keine Möglichkeit das Bottom Case zu tauschen.

...

Was kann man Apple da noch als Argumente entgegensetzen?

Ein Argument bei dem von dir gezeigten Schaden wäre, daß die (auch nach Aussage der Dame) viel empfindlichere Oberschale ebenfalls beschädigt sein müsste, wenn tatsächlich "äussere Einflüsse" Schuld sein sollten. Schick denen das Bild, das du hier verlinkt hast, zusätzlich noch eines mit dem geöffneten Book von vorn schräg oben, das zeigt daß die Oberschale intakt ist. Ein solcher Schaden ist sehr unwahrscheinlich durch Sturz oder Druck entstanden.

Was mir noch einfällt: Der Riss ist auf der Seite der Batterie. Hast du da irgendwas von innen gemacht, oder ist eventuell der Akku geschwollen (kann bei Fertigungsfehlern passieren!) und hat von innen gegen die Schale gedrückt? Oder die (neun oder zehn) Schrauben, die dort das "Innenleben" der Rechners mit dem Bottomcase verbinden wurden beim Zusammenbauen zu fest angezogen. Sieht man irgend etwas auffälliges, wenn man den Akku rausnimmt? (vorher Rechner ausschalten oder ans Netzgerät hängen!)
 
Weil die Gewährleistungsrechte deutlich besser sind als die der Garantie!

Bei der Garantie darf der Hersteller selber bestimmen, was er so machen möchte. Apple sagt, dass sie reparieren oder tauschen oder Geld zurück zahlen, je nachdem wie es ihnen paßt.

Die Gewährleistung schreibt vor, dass der Käufer bestimmen kann, ob er eine Reparatur oder (aufgepaßt!) gar ein neues Gerät haben möchte!

so einfach ist das nicht! Man muss in jedem Fall eine Nachbesserung akzeptieren, hat also KEIN Anrecht auf ein neues Gerät nur weil man gerne eines möchte!
 
so einfach ist das nicht! Man muss in jedem Fall eine Nachbesserung akzeptieren, hat also KEIN Anrecht auf ein neues Gerät nur weil man gerne eines möchte!

Na, dann lies mal nach:

BGB § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html

Absatz (3) sollte aber noch berücksichtigt werden.
 
Wenn Du Pech hast bekommst Du ein anderes refurbished Modell, bei dem Du nicht weißt, was damit schon war...
 
Na, dann lies mal nach:

BGB § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html

Absatz (3) sollte aber noch berücksichtigt werden.

Gesetze werden nicht immer so verstanden wie sie geschrieben sind, vor allem nicht wenn im gleichen Paragrafen schon Einschränkungen stehen. Das wird dir jeder Jurist besser erklären können als ich, aber es ist so.
 
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