Das halte ich für ausgemachten Blödsinn.henchen2410 schrieb:Ein Bekannter von mir, der sich da ein bißchen auskennt meinte nein. Seine Begründung: Meine Bekannte hat einen Wohnsitz in der Schweiz und in Deutschland, und darf daher ihr Eigentum beliebig hin und her mit rübernehmen
Wenn ich in die Schweiz umziehe, oder mir dort einen Wohnsitz zulege, so kann ich auch nicht einfach beliebig alles über die Grenze hin- und hertransportieren.
Grundsätzlich muß deine Bekannte auch für alles (mal abgesehen von gewissen Freimengen) was sie einführt, Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Dabei ist es ja schnurzegal, ob sie Schweizerin oder Deutsche ist.
Davon kann sie sich mit Erst- oder (was ich hier annehme) Zweitwohnsitz in Deutschland unter Umständen befreeien lassen.
Diese Befreiung gilt aber selbstverständlich nicht (!) für Gegenstände, die zur Weiterveräußerung nach Deutschland eingeführt werden. Im übrigen befinden sich diese Güter dann innerhalb einer gewissen Frist unter zollamtlicher Überwachung, weshalb man sie nicht (ohne dass wieder Steuern fällig werden) weiterveräußern darf.
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