Mac aus der Schweiz einführen?

henchen2410 schrieb:
Ein Bekannter von mir, der sich da ein bißchen auskennt meinte nein. Seine Begründung: Meine Bekannte hat einen Wohnsitz in der Schweiz und in Deutschland, und darf daher ihr Eigentum beliebig hin und her mit rübernehmen
Das halte ich für ausgemachten Blödsinn.
Wenn ich in die Schweiz umziehe, oder mir dort einen Wohnsitz zulege, so kann ich auch nicht einfach beliebig alles über die Grenze hin- und hertransportieren.

Grundsätzlich muß deine Bekannte auch für alles (mal abgesehen von gewissen Freimengen) was sie einführt, Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Dabei ist es ja schnurzegal, ob sie Schweizerin oder Deutsche ist.
Davon kann sie sich mit Erst- oder (was ich hier annehme) Zweitwohnsitz in Deutschland unter Umständen befreeien lassen.
Diese Befreiung gilt aber selbstverständlich nicht (!) für Gegenstände, die zur Weiterveräußerung nach Deutschland eingeführt werden. Im übrigen befinden sich diese Güter dann innerhalb einer gewissen Frist unter zollamtlicher Überwachung, weshalb man sie nicht (ohne dass wieder Steuern fällig werden) weiterveräußern darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
snoop69 schrieb:
Muss jeder selber wissen, ob er Steuern hinterziehen will oder nicht. Komischerweise sind hier einige Posts verschwunden....

Ich wundere mich nur immer, das die gleichen Leute, die empört aufschreien, wenn jemand legale Privatkopien anfertigt oder gar illegale Raubkopien, regelmäßig mit Steuerhinterziehung kein Problem haben.

Stimmt, mein Beitrag ist auch verschwunden :rolleyes:

Wie Snoop sagt, es muss jeder selber wissen ob er will und wie weit er gehen will. An den Threaderöffner. Informiere dich bei der Schweizer Zollverwaltung wie du wann und wo die Schweizer MWSt zurück kriegst und wo du die Deutsche MWST bezahlen musst.
 
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