Am allersichersten (und übrigens für Privatpersonen/Firmen die einzig 100%-ig gerichtsbelastbare Methode) ist die Zustellung via Gerichtsvollzieher.
Kostet so um die 10 € Gebühr, dafür kann man im Streitfalle eines Falles auch nachweisen, was man jemandem zugestellt hat, da der Gerichtsvollzieher das Dokument und dessen Inhalt beurkundet.
Bei Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) und Fax besteht theoretisch die Möglichkeit, dass sich der Empfänger auf "Im Umschlag war nur ein leeres Blatt" oder "Es ist nur eine weiße/unleserliche Seite aus dem Fax gekommen, der Sender hat das Blatt wohl falsch reingelegt/sein Faxgerät hat gesponnen" etc. rausreden kann (schonmal erlebt..;-) ). Und man kann keinen Beweis des Gegenteils führen.
Mit dem Gerichtsvollzieher ist man da auf der sicheren Seite. Einfach die Adresse des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes heraussuchen, dort pro forma anrufen und dann einen schriftlichen Auftrag an das Amtsgericht. "Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle" (so heißt die etwa in Hessen) stellen.