Musik Legal Musik downloaden und zwar weltweit?

Ja was hast denn Du gedacht? Schonmal in die Vertragsbedingungen geschaut, die Du beim Anmelden "anhaken" musst? Wie soll der iTS USA Dir eine Lizenz verkaufen, über die er gar nicht verfügt?
Hast du dazu auch eine Quelle? Meines Wissens nach verstößt man damit nur gegen die AGB. Apple/Amazon können einem dann die Mitgliedschaft kündigen, aber rechtliche Folgen hat das nicht. Wie gesagt, soweit ich weiß...

www.emusic.com hat eine stattliche Anzahl an Independent-Musik. Früher gabs nur eine internationale Seite, mittlerweile gibt es auch eine europäische Niederlassung. Aber vielleicht darf man ja als Nicht-Europäer die US-Seite benutzen (so wie früher), kannst es ja mal ausprobieren.
Ansonsten hat auch www.mp3tunes.com eine kleine Auswahl an Songs, die zumindest aus Deutschland auch abrufbar sind. www.amiestreet.com und www.magnatune.com bieten Musik eigener Künstler zum internationalen Kauf an.
 
Hast du dazu auch eine Quelle? Meines Wissens nach verstößt man damit nur gegen die AGB. Apple/Amazon können einem dann die Mitgliedschaft kündigen, aber rechtliche Folgen hat das nicht. Wie gesagt, soweit ich weiß...
Dazu braucht's keine Quelle, das ist schlicht logisch: Der iTS USA bekommt vom Rechteinhaber die Lizenz, in den USA zu verkaufen. Sonst nirgends. Wenn jetzt ein Europäer im iTS kauft, kann er schlicht keine gültige Lizenz erwerben, weil der iTS ihm keine verkaufen kann, er hat ja selbst keine.

Die Preisfrage, die sich dann stellt, ist die, ob der Kopiervorgang vom Store auf die eigene Festplatte eine Urheberrechtsverletzung ist oder vom §53 UrhG gedeckt, also eine Privatkopie. Privatkopie setzt voraus, das die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig war. Da man einige Klimmzüge unternehmen muss, um im iTS USA einkaufen zu können, spricht einiges dafür, dass es offensichtlich ist. Allerdings dürften an die Ofensichtlichkeit relativ hohe Anforderungen gestellt werden, so dass es im Endeffekt relativ offen wäre.

Wie oben schon angemerkt, dürfte es bei AllofXXX schwieriger sein, die offensichtliche Rechtswidrigkeit zu begründen, weil da der Kunde nicht tricksen muss...

Letztlich ist das alles relativ akademisch, weil kaum zu erwarten ist, das die Rechteinhaber ausländische Kunden des iTS verklagen, aber rein rechtlich betrachtet isses nun mal so.
 
Zurück
Oben Unten