halessa
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 14.05.2004
- Beiträge
- 909
- Reaktionspunkte
- 4
Ich bin jetzt kein Jurist, würde mich aber auf die Abtretungserklärung nicht einlassen. Ich denke da an die Situation, dass du vielleicht Teile dieser Arbeit (im Falle dessen Quellcode) in einem anderen Projekt weiterverwenden möchtest und dir durch die Erklärung diese Möglichkeit praktisch genommen wird.
Ich bin im grafischen Bereich tätig, würde aber beispielsweise - um das zu vergleichen - niemals ne Photoshop-Ebenendatei an einen Kunden weitergeben, ausser es wird explizit so vereinbart und auch bezahlt.
Ich bin im grafischen Bereich tätig, würde aber beispielsweise - um das zu vergleichen - niemals ne Photoshop-Ebenendatei an einen Kunden weitergeben, ausser es wird explizit so vereinbart und auch bezahlt.