Kunde will Rechnung nicht zahlen

Zitat: Ist es aber dann nicht ein Problem, dass er den Brief einfach nicht annehmen muss?

Nun, das träfe zu, wenn Du es nur als Einwurfeinschreiben schickst. Wenn Du es per Einschreiben mit Rückschein schickst, dann hast Du den Nachweis der verweigerten Annahme. Und das hat Gewicht in allen weiteren Schritten der Auseinandersetzung. Allerdings verleiht es dem Ganzen schon etwas Schärfe, wenn Du jetzt per Einschreiben schickst

Zitat: was der Kunde nun im nachhinein mit der Unterschrift auf einer Abtretungserklärung bezwecken will sollte doch zweitrangig sein, oder?

Leider oft zu sehen: Der Geldeintreibung wird mehr Bedeutung beigemessen als der Wahrung von Rechten. Natürlich will er auch sein Geld haben - allerdings verbergen sich hinter einer (solchen) Abtretung oftmals finanzielle Einbußen, deren Summen und Umfang - vor allem zeitlich - sich kaum abmessen lassen und sehr oft den Verzicht auf sehr hohe Folgezahlungen darstellen.
Nur als Beispiel: Ex-Beatle Paul Mc Cartney verdient allein durch Tantiemen aller weltweit gespielten Beatles-Stücke um die 7 Millionen Pfund pro Jahr.

In unserem Fall: der Auftraggeber macht viel Geld mit seiner Arbeit - und er geht leer aus.
Deswegen bitte auch ein sehr waches Auge auf die Rechte haben.
Und bitte immer mit Verträgen arbeiten - ist ein Zeichen von Professionalität. Lieber hier einmal in Beratung und Formulierung durch einen Fachanwalt investieren - und dafür Sicherheit für beide Seiten mitanbieten.
 
below schrieb:
Also, ich kenne den Sachverhalt nicht so. Aber Rechnteabtretungen dieser Art sind nicht unüblich -- wir machen viele Projekte wo das so ist.

Allerdings ist das dann auch vorher klar.

Meine Frage an Dich: Hast Du ein Problem damit, die Erklärung zu unterschreiben? Sie ist an sich nicht unüblich.

Alex

Generell habe ich nichts dagegen, die Rechte dafür abzutreten. Nur bin ich mir bei dieser Erklärung nicht so sicher, inwiefern die rechtlich in Ordnung ist.

Darf ich fragen, ob Ihr standardisierte Erklärungen benutzt, oder individuelle für jedes Projekt erstellt?
Vielleicht kannst Du mir eine zusenden?
Wenn ich eine bedenkenfreie Erklärung hätte, würde ich mir durchaus überlegen, diese meinem Kunden vorzulegen.
Der üble Beigeschmack bei dieser Sache für mich ist einfach, dass er nun seine Fehler auf meine Kosten austrägt, und die Zahlung davon abhängig macht. Aus diesem Grund würde ich gerne nicht unterschreiben.
 
Irgendwie verstehe ich die Problematik nicht:

Der Kunde gibt etwas bei einem Programmierer in Auftrag - und will abschließend natürlich auch die Quellcodes (und Rechte) daran haben.

Kann man ihm irgendwie nicht verdenken, wenn er nicht zukünftig von einem Ein-Mann-Unternehmen abhängig sein will. Er muss sich schließlich auch absichern.

Gruß,
ESMA
 
Rechtsabtretungen bergen die Gefahr, dass er im schlimmsten Fall seine eigene Arbeit nicht mehr weiter verwenden kann. Ist es nur eine Arbeit ohne allzu großes Entwicklungspotenzial, ist der Verlust vertretbar. Aber wie ich schon erwähnte kann die Idee auch bares Geld wert sein und da wäre eine angemessene Entlohnung angemessen. Hoschy könnte es auf die Kumpeltour versuchen und einen "Nachschlag" für das Unterschreiben der Abtretungserklärung oder als Alternative (wenn das nichts wird) den Kontakt über einen Anwalt in Aussicht stellen. Kleinere Auftraggeber bekommt man so eher weich, denn juristische Auseinandersetzungen kosten auch den Auftraggeber Zeit und Geld, bei großen Verlagen aber braucht man so gar nicht erst zu kommen.
 
JürgenggB schrieb:
nein, dies sind keine zwei paar Schuhe. Es geht hier
unter Umständen um eine nicht unerkleckliche Summe.

Und in der Abtretungserklärung ist zumindest ein Passus
wider der „guten Sitten”, die Frage ist, und diese kann
eigentlich nur ein Fachanwalt beantworten: hat er die
Chance, Urheberrechtsschutz in vollem Umfange geltend
zu machen. Und dafür würde ich keinen Wald- und Wiesen-
advokaten nehmen.

Auf keinen Fall würde ich jetzt alle Daten freigeben. Denn
er hat ja nicht als Angestellter die Tätigkeit ausgeführt
sondern als freier Mitarbeiter.

Das Geld einzufordern ist die dritte Sache!


Gruss Jürgen

Dieser Punkt leuchtet ein. Was ich meinte ist eher, das die Zahlung der Rechnung für bereits getätigte Arbeit nun im Nachhinein nicht vom zukünftigen Urheberrecht abhängig gemacht werden kann, oder?
 
hoschy07 schrieb:
Generell habe ich nichts dagegen, die Rechte dafür abzutreten. Nur bin ich mir bei dieser Erklärung nicht so sicher, inwiefern die rechtlich in Ordnung ist.

Darf ich fragen, ob Ihr standardisierte Erklärungen benutzt, oder individuelle für jedes Projekt erstellt?
Vielleicht kannst Du mir eine zusenden?
Wenn ich eine bedenkenfreie Erklärung hätte, würde ich mir durchaus überlegen, diese meinem Kunden vorzulegen.
Der üble Beigeschmack bei dieser Sache für mich ist einfach, dass er nun seine Fehler auf meine Kosten austrägt, und die Zahlung davon abhängig macht. Aus diesem Grund würde ich gerne nicht unterschreiben.

Nichts abtreten, bloss nicht - das hast Du gemacht DU bist der Urheber.

Offtopic aber passend zum Thema: www.urheber.info

Du kannst normalerweise die Nutzungsrechte bestimmen und alles was Mehrnutzen von dritter Seite ist kostet Geld, ohne was dafür zu machen ;)

mach das nächste Mal einen Werkvertrag - stehst ja erst am Anfang.
 
Naja, wenn sowas vorher nicht vereinbart wurde würde ich die Erklärung nicht unterschreiben, ohne vorher einen Anwalt aufzusuchen.

Wenn er das Projekt bereits weiterverkauft hat, ist es für dich im Prinzip nurnoch umso besser.
Wenn es sich wirklich um ein "größeres" Projekt handelt, kann er es ja nicht ebend schnell aus der Schublade ziehen - so kannst du ihn m.M. nach auch ein wenig unter Druck setzen, denn immerhin sind damit enorme Kosten & eventuelle Vertragsstrafen auf seiner Seite mit verbunden.

Ich denke er setzt darauf, das du die Erklärung unterschreibst.
 
Er setzt natürlich darauf, dass ich die Erklärung unterschreibe. Er weiß, dass ich als Student in gewisser Weise auf das Geld angewiesen bin. Aber das ist ja wohl jeder, der eine Arbeit für einen anderen erbringt.

Bisher hatte ich kein Interesse das Projekt weiter zu vermarkten, aber umso mehr ich hier lese, desto klarer wird die Rechtslage, auch die Rechte meiner Seite.
Mit einem ehemaligen Arbeitgeber habe ich telefoniert, und der meinte zu dem Sachverhalt, dass es sich dabei um eine Dienstleistung handeln würde, und demnach ein Dienstleistungsvertrag hätte vereinbart werden können. Angeblich soll das Dienstleistungsgesetzt bereits dem Kunden gewisse Urheberrechte zusprechen.
 
hoschy07 schrieb:
Er setzt natürlich darauf, dass ich die Erklärung unterschreibe. Er weiß, dass ich als Student in gewisser Weise auf das Geld angewiesen bin. Aber das ist ja wohl jeder, der eine Arbeit für einen anderen erbringt.

Bisher hatte ich kein Interesse das Projekt weiter zu vermarkten, aber umso mehr ich hier lese, desto klarer wird die Rechtslage, auch die Rechte meiner Seite.
Mit einem ehemaligen Arbeitgeber habe ich telefoniert, und der meinte zu dem Sachverhalt, dass es sich dabei um eine Dienstleistung handeln würde, und demnach ein Dienstleistungsvertrag hätte vereinbart werden können. Angeblich soll das Dienstleistungsgesetzt bereits dem Kunden gewisse Urheberrechte zusprechen.

… nenene, lass das mal die Profis machen - verlass dich nicht auf alle Aussagen auch nicht in Foren, geh zum Anwalt (Spezialisierung UHG) dann ahst Du es schriftlich. Auch als Student musst Du dich nicht zum Affen machen, gute Leute und gute Ideen/Arbeit kosten Geld.
 
Ich Denke du solltest zu einem Rechtsanwalt gehen und die Abtretungserklärung von diesem
dir genauestens Erläutern lassen.

Auf Welche Rechte verzichtest du.
Was hat das für Folgen auf weitere Aufträge ähnlicher Art, darfst du Teile des Quellkodes
für andere Projekte nutzen (warum das Rad neu Erfinden)

Beinhaltet das Projekt möglicherweise Etwas, was zur so noch nicht auf dem Markt erhältlich
ist (deine Entwicklung).

Ich würde von einer Mahnung erstmal Absehen, sondern mich beim Anwalt schlau machen
und dann Endscheiden.
 
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten, Ermutigung und Ratschläge. Ich werde mir nun über das weitere Vorgehen Gedanken machen und Euch mitteilen, wie die Geschichte weiter geht.
Natürlich freue ich mich auch weiterhin auf Antworten.

In Zukunft werde ich sicherlich im Vorfeld die Vertragsfragen klären.

Schöne Grüße, hoschy07.
 
Ich habe noch eine Frage, und würde noch gerne wissen, wie Ihr das beurteilt:
ist denn die Zahlung von der Unterschrift nun abhängig? Also kann ich denn nicht das Geld einfordern, und die Klärung der Rechte ist eine total andere Sachlage, die unabhängig geklärt werden müsste?
 
schwierige frage, es existiert ja kein vertrag, keine auftragsbestätigung oder ähnlich.

inwiefern ein mündlicher vertrag gültig ist, ist wieder unklar und würde ich wiederrrum wem fachkundigem(Anwalt) überlassen
 
Natürlich besteht ein Vertrag. Der Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Und das Geld für Deinen Auftrag steht Dir zu. Unabhängig von der Abtretungserklärung.
 
hk1805 schrieb:
Dieser Punkt leuchtet ein. Was ich meinte ist eher, das die Zahlung der Rechnung für bereits getätigte Arbeit nun im Nachhinein nicht vom zukünftigen Urheberrecht abhängig gemacht werden kann, oder?

Das ist ja das kausale Problem!
Zahlung nur gegen Abtrittserklärung!

Der Vorteil liegt aber darin, dass der Threadsteller
über sämtliche Zwischenschritte des Projektes verfügt.
Damit den Nachweis seiner Urheberschaft beweisen
kann. Oder das Produkt gar anmelden kann.;)

Ein zukünftiges Urheberrecht gibt es nicht! ;) Die Ur-
heberschaft ist ja klar, auch wenn es eine Auftrags-
arbeit gewesen sein sollte, kann nicht in diesem, vom
Auftraggeber geforderten Umfang die Abtretung ernst-
haft gefordert werden.

Ich würde mir dies nicht gefallen lassen!!!:eek:

Gruss Jürgen
 
sgmelin schrieb:
Natürlich besteht ein Vertrag. Der Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Und das Geld für Deinen Auftrag steht Dir zu. Unabhängig von der Abtretungserklärung.


Mit mündlcihen Verträgen ist das, speziell im
Urheberrecht solch eine Sache! Und in diesem
Falle ist es ja so, ohne Anwalt kein Geld, es
sei denn, er unterschreibt den Knebelvertrag.

Gruss Jürgen

Solchen Auftraggebern muss das Handwerk
gelegt werden.:cool:
 
ist denn die Zahlung von der Unterschrift nun abhängig? Also kann ich denn nicht das Geld einfordern, und die Klärung der Rechte ist eine total andere Sachlage, die unabhängig geklärt werden müsste?[/QUOTE]:


das hängt davon ab, was du mit deinem auftraggeber vereinbart hast und ist im rahmen dieses forums sicher nicht mit ausreichender sicherheit zu beantworten.

wie hier bereits oft geraten, empfehle ich dir auch den gang zu einem in diesem rechtsbereich versierten anwalt. bitte laß dich zuvor über die durch eine beratung entstehenden kosten informieren - dann kannst du immer noch entscheiden, ob sich das für dich wirtschaftlich lohnt oder nicht. wenn du keinen entsprechenden anwalt kennst - laß dir einen bei der für deinen ort zuständigen anwaltskammer empfehlen.

und schließlich - ich würde damit nicht zulange warten.


viel erfolg!
 
Hallo,

hatten vor kurzem einige Medienrechtsvorlesungen. Folgendes steht fest:

Ein Vertrag kann auch mündlich erfolgen. Wichtig dabei ist, dass beide Parteien eine Willenserklärung abgegeben haben. Eine Willenserklärung ist nur dann rechtsgültig, wenn beide Parteien ihren Handlungswillen, Geschäftswillen und Erklärungswillen bekundet haben. Soll heißen: 1) Ich weiß das ich jetzt was kaufe, 2) Ich weiß, das ich Gegenleistung erbringen muss und kann das auch, 3) Mir ist bewußt, dass ich Gegenleistung für Ware erbringen muss.

Am besten wäre es dein Auftraggeber hat dir im Beisein eines Zeugen den Auftrag mündlich erteilt und ggf. habt ihr auch ein paar zusätzliche Absprachen gemacht. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Grundsätzlich spielt hier auch noch das Urheberrecht mit rein. Du hast das Werk erschaffen, du bestimmt wer die Nutzungsrechte bekommt (exklusiv oder eingeschränkt). Ohne Vertrag sind auch erstmal keine Nutzungsrechte an den Auftraggeber gegangen, sofern keine Gegenleistung erfolgt ist.

Hoffe das hilft ein wenig.

GOOD FIGHT, GOOD NIGHT
 
Zuletzt bearbeitet:
Re

Am besten gehts du mal auf www.frag-einen-anwalt.de
Dort erhälst du konkrete Rechtsberatung ohne gleich ein Vermögen für einen Anwalt aus zugeben.
 
Für mich stellt sich die Frage, wie aussergewöhnlich die Programierung des Webprojektes eigentlich ist?
Wenn's PHP und MySQL ist, sind die Sourcen eh auf dem Server, da kann der Kunde ja reinschauen.
Als Einzelkämpfer kann ich die Sorge eines Kunden gut verstehen, der den Quellcode gern hätte. Ich könnte im Lotto gewinnen, auf der Autobahn an den Brückenpfeiler fahren... Dann steht der Kunde mit einem erheblichen Aufwand nicht mehr weiterführbaren Projekt da.
Also bekommt der Kunde nach Zahlungseingang auf Wunsch die Quelldateien gestellt.
 
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