Hallo in die Runde,
Ich bin KSK-Mitglied (Grafik-Design) und musste neulich bei einem Gespräch hören, dass mir die KSK bei einer Prüfung große Teile meiner Arbeit als nicht künstlerisch auslegen könnte. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich betreffende Arbeiten (Einfacher Satz, „Runterrattern” von Katalogen) immer als Bestandteil meines Jobs gesehen habe.
Teilweise gestalte ich auch DVD-Hüllen und benenne dann auch die DVD-Kapitel falls vorhanden – (etwas das ich für publizistisch halte) Mein Hauptgebiet liegt aber im Bereich B09.
Jetzt möchte ich mich gerne möglichst richtig verhalten.
Einen Rauswurf oder sogar ein Bußgeld könnte ich noch verkraften – ich möchte mir allerdings nicht vorwerfen lassen, da vorsätzlich „was abgreifen zu wollen”.
Folgende Möglichkeiten stehen m.E .im Raum:
-Formloses Schreiben an die KSK, dass ich fürchte, in den letzten Jahren möglicherweise meinen Status geändert habe
-mein aktuelles Jahreseinkommen auf den „wasserdichten” Teil meiner Einnahmen herunterschrauben und ab nächsten Jahr zwei EÜRs machen und ggf. ein Gewerbe amelden.
-Mit einem Berater sprechen.
Ich wäre für Eure Hilfe dankbar denn es treibt mich echt etwas um gerade.
Marco )
Nachtrag: Ich bin Kleinunternehmer und nehme auch die entsprechende Regelung in Anspruch – bin immer so zwischen 10-15.000 Euro Das Problem mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen existiert bei mir also nicht.
Ich bin KSK-Mitglied (Grafik-Design) und musste neulich bei einem Gespräch hören, dass mir die KSK bei einer Prüfung große Teile meiner Arbeit als nicht künstlerisch auslegen könnte. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich betreffende Arbeiten (Einfacher Satz, „Runterrattern” von Katalogen) immer als Bestandteil meines Jobs gesehen habe.
Teilweise gestalte ich auch DVD-Hüllen und benenne dann auch die DVD-Kapitel falls vorhanden – (etwas das ich für publizistisch halte) Mein Hauptgebiet liegt aber im Bereich B09.
Jetzt möchte ich mich gerne möglichst richtig verhalten.
Einen Rauswurf oder sogar ein Bußgeld könnte ich noch verkraften – ich möchte mir allerdings nicht vorwerfen lassen, da vorsätzlich „was abgreifen zu wollen”.
Folgende Möglichkeiten stehen m.E .im Raum:
-Formloses Schreiben an die KSK, dass ich fürchte, in den letzten Jahren möglicherweise meinen Status geändert habe
-mein aktuelles Jahreseinkommen auf den „wasserdichten” Teil meiner Einnahmen herunterschrauben und ab nächsten Jahr zwei EÜRs machen und ggf. ein Gewerbe amelden.
-Mit einem Berater sprechen.
Ich wäre für Eure Hilfe dankbar denn es treibt mich echt etwas um gerade.
Marco )
Nachtrag: Ich bin Kleinunternehmer und nehme auch die entsprechende Regelung in Anspruch – bin immer so zwischen 10-15.000 Euro Das Problem mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen existiert bei mir also nicht.