KSK-Abgaben vom Kunden an die Kasse???

Ok,
bliebe dann noch zu klären, was "Selbständig" bzw. "Frei" bedeutet,
nicht im Sinne von sich versichern lassen bei der KSK,
das steht ja auf deren Seite, sondern aus der Sicht des Auftraggebers.
Der müsste ja demnach, vorher fragen, ob man "Selbständig" bzw. "Frei" ist.

Aus der KSK-Seite wird man auch nicht viel schlauer, oder ich bin zu blöd.

Aber vielen Dank schonmal für die Info,
Grüße, Marcus
 
max_9.2.1 schrieb:
Das muss ich meinen Kunden erzählen,
oder besser nicht, die lachen mich nur aus.
wieso? was hast du damit zu tun, ob ein kunde von dir seine steuern zahlt oder seine ksk-abgabe oder seine gez oder... darum brauchst du dich, schlicht gesagt, nicht zu kümmern.

max_9.2.1 schrieb:
Der müsste ja demnach, vorher fragen, ob man "Selbständig" bzw. "Frei" ist.
wieso? der sollte doch wissen, ob er einen auftrag bei dir gegeben hat oder ob er dich angestellt hat?!
 
@ Beastdependent:

Ich hab deswegen was damit zu tun, weil ich ja selbst hin und wieder
im weitesten Sinne infragekommender Kunde bzw Auftraggeber bin,
was ich heute nicht wusste.
Und da man ja, wie oben beschrieben, nur für Freie bzw selbständige Tätigkeiten zahlen muss,
ist die Anmerkung schon zum "Kümmern" .

Woher soll ein Kunde denn wissen, ob ich "selbständig" bin oder 15 Angestellte habe,
wenn er nicht fragt? ...und auch mit 15 Angestellten bin ich immer noch selbstständig. Von den 15 Angestellten muss der u.u. nicht mal was mitkriegen.

Es geht, wie gesagt nicht und Psydo-Freelancer anstellen oder angestellt werden.
Es geht um Kunde-Designer/Künstler.
 
Tja, das sind halt die Pflichten, die man so hat. Man sollte schon wissen, mit wem man es zu tun hat. Und auch an der Rechtsform kann man schon viel ablesen; GmbHs fliessen bspw. nicht die Abrechnung mit der KSK ein.

Bye
blue-skies
 
@blue-skies,

dass ist doch schon einmal ein wunderbarer hinweis… mit der GmbH.
 
...Für die Frage der Selbständigkeit kommt es allein auf das Verhältnis zwischen dem Künstler und seinem Auftraggeber an. Von selbständiger Tätigkeit ist stets auszugehen, wenn der Künstler im Unternehmen des Abgabepflichtigen nicht abhängig als Arbeitnehmer beschäftigt ist, sondern auf freiberuflicher Basis tätig wird. Eine anderweitige hauptberufliche Tätigkeit ist hier ebenfalls ohne Belang....

...Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören allerdings

- die in einer Rechnung oder Gutschrift gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer des selbständigen Künstlers oder Publizisten
- Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften
- Zahlungen an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (GmbH, AG, e. V., öffentliche Körperschaften, Anstalten etc.), sofern diese im eigenen Namen handeln
- Reisekosten, die dem Künstler/Publizisten im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden ...

http://www.kuenstlersozialkasse.de/index.cfm?F78BA5EF1B0841AD82FD383EA9303DEE

Ich finde die Webseite der Künstlersozialkasse nicht so sonderlich gelungen, was die Informationsvermittlung betrifft.

Auf mich sie den Eindruck, daß man erst einmal den Eindruck zu erwecken versucht, daß fast jeder zahlen darf bzw. alle künstlerischen Arbeiten bei ihnen zu "vergüten" sind.

Warum auch nicht, im Zweifelsfall kann man bei ihnen nachfragen, um es zu klären. ;)

Ich habe noch nie eine Rechnung von einem freiberuflichem Künstler bekommen. Daher meine Frage:
Weisen diese in ihrer Rechnung darauf hin, daß eine KSK-Abgabe zu zahlen ist? :confused:

Oder sehen das alle so wie BEASTIEPENDEND, d.h. der Auftraggeber muß das einfach wissen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ crispan

ich stimme dir wirklich zu, was die Informationspolitik der KSK angeht.

"...wenn der Künstler im Unternehmen des Abgabepflichtigen nicht abhängig
als Arbeitnehmer beschäftigt ist, sondern auf freiberuflicher Basis tätig wird..."

Was soll denn "tätig werden" heissen?
Für mich hört sich das an, als wenn hier doch Fest-freie oder Freelancer gemeint sind.
Und was ist mit einer Gbr?

Da man ja selber Auftraggeber ist, wenn man schon ne Party veranstaltet,
oder sich ne Illu machen lässt, interessiert mich der Point of view natürlich auch.

Theoretisch wüsste ich dann jeden ausfragen, den ich in der Richtung beauftrage...
 
… mit denen zu telefonieren ist auch kein spaß! ruft da mal an und bittet um hilfe zwecks ihrer formulare… hui hui hui!

eine gbr zählt genauso.
 
:eek: ich werd da nie im Leben mit meinem richtigen Namen anklingeln,
sonst komm ich noch auf die KSK-Liste.
 
der liebreiz der telefondamen dort hat mich schon sehr beeindruckt, ehrlich! ;)
*brrrrr*
 
max_9.2.1 schrieb:
Woher soll ein Kunde denn wissen, ob ich "selbständig" bin oder 15 Angestellte habe,
wenn er nicht fragt? ...und auch mit 15 Angestellten bin ich immer noch selbstständig.
darum geht es doch gar nicht. es geht darum, ob DU angestellt bist oder im auftrag für eine firma (für deinen kunden) arbeitest. und du wirst doch wissen, ob du irgendwo angestellt bist oder ob du selbständig bist.
 
Gelöscht 27.10.2004. By bye. Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es ok, wenn sich 2 freie Designer (KSK Mitglieder) untereinander Rechnungen schreiben ohne auch selbst nochmal an die KSK zahlen zu müssen, oder?

Ich arbeite mit einem Dipl. Designer zusammen und wir sind beide in der KSK. Da wir keine rechtliches Unternehmen haben, schreiben wir uns gegenseitig Rechnungen.

Interessant ist dann aber auch der Fall, indem ich zb einer Firma als Auftragnehmer eine Rechnung schreibe, diese für mich den KSK Anteil entrichtet und mir dann mein Kollege eine Rechnung schreibt.
Für die KSK käme es in dem Falle ja auf das Gleiche hinaus… müsste ich aber denoch für ihn etwas entrichten, wäre das ein Hammer.

Liebe Grüße

Yves
 
müsste ich aber denoch für ihn etwas entrichten, wäre das ein Hammer

Ich drück dir die Daumen, Yves - wie gesagt, die KSK hält sich auch Kleinvieh.
 
Lasst uns auswandern ;) Isle of Man fand ich schon ein guten Vorschlag :D
 
...wenn die DSL und 220Volt haben, bin ich dabei.
 
GmbHs fliessen bspw. nicht die Abrechnung mit der KSK ein.

Ich sitze hier bei einer GmbH und vorm Monat waren die beiden geschniegelten
Herren "Außendienst-KSK" Eintreiber hier und haben so etliches sehen wollen,
zwecks Entrichten des KSK-Anteil für die freien Mitarbeiter (Produkt- & Grafik Designer).
Diese GmbH hat 4 festangestellte Mitarbeiter und zusätzl. 2-3 Freie.
 
Das ist tatsächlich deprimierend. Ein guter Kollege von mir - mit dem ich fest zusammenarbeite - hat mir schon von der KSK vorgeschwärmt und wie günstig es doch wäre und ich solle doch dort auch beitreten.
Mein Steuerberater hat mir jedoch abgeraten, weil ich neben den reinen "künstlerischen" Leistungen aus dem Bereich corporate design eben auch Websites und IT-Leistungen anbiete, die mit Kunst nichts zu tun haben.

Jetzt muss ich also - wenn ich kein Busgeld zahlen will - alle Rechnungen, die der Kollege an mich gestellt hat der KSK melden? Oder wie? Das werden ja grausame Zeiten…*4,3% oben drauf… erklärt aber auch, warum die KSK bei meinem Kollegen so scharf drauf ist, immer schön alle Umsätze zu sehen, die er gemacht hat!
 
Echt, nee, nicht DU musst zahlen, sondern dein Kunde.
Darum geht´s in diesem Thread.
...und Bußgeld sowieso nicht.

Die KSK ist ja klasse für die Versicherten, aber nicht für die, die deine
Leistungen in Anspruch nehmen.

Dein Steuerberater hat nix damit zu tun, denn du zahlst diese Abgaben nicht. Und wenn du dich über die KSK versichern willst, entscheiden die,
ob du in deren Profil passt und du darfst nicht mehr als 25.000 € im Jahr verdienen. Guck ma auf deren Webseite.

Such dir im Zweifel nen neuen Steuerberater, oder du hast den nicht ganz verstanden :p

Grüße,
Max
 
Also gut, folgende Situation:

Mein Kollege: KSK versichert
ich: nicht, Einzelunternehmung
Kunde: weiss sowieso von nix, GmbH

Jetzt mache ich mit meinem Kollegen einen Job und er stellt mir dafür eine Rechnung. Ich bezahle den Kollegen und stelle wiederum eine Rechnung an meinen Kunden. Wer zahlt jetzt die KSK?

Im Zweifel hab ich meinen Steuerberater nicht ganz verstanden ;) Evtl. wäre es ja doch eine Idee - aber ich biete eben nicht "nur" Künstler-Leistungen an. Also einfach mal KSK fragen ob die mich aufnehmen würden? Dann müssten aber tatsächlich meine Kunden 4,3% abdrücken, oder?

Edit: Und wie wäre die Konstellation, wenn ich selbst auch KSK Mitglied wäre? Würde ich dann die KSK-Abgabe zahlen für alles was mir "andere Künstler" in Rechnung stellen oder würde dann alles auf den Kunden abgewälzt? Wäre ja auch mal interessant zu wissen…
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten