kleinunternehmer-regelung: besser JA / NEIN ?!

iHeiko

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im anmeldeformular des finanzamtes findet sich unter punkt 7.2 die kleinunternehmer-regelung. wenn der gesamtumsatz im gründerjahr unter 17.500 euro bleibt, braucht man keine umsatzsteuer auszuweisen in seinen rechnungen und braucht auch keine umsatzsteuer-voranmeldungen abgeben.
welche FÜR und WIDER kennt ihr aus eurer erfahrung mit (potenziellen) auftraggebern, wenn man sich für diese kleinunternehmer-regelung entscheiden würde? (ich bin mir sicher, dass ich im verbleibenden jahr die grenze von 17.500 euro nicht mehr überschreiten werde) und an sich klingt das doch nach einer willkommenen erleichterung für berufseinsteiger in der selbständigkeit (ich-ag).

oder wird man da gleich als klein-krautkrämer abgestempelt und erhält nie mehr einen neuen auftrag? es heisst ja so schön: "wer erfolgreich sein wil, muss stets so tun, als wäre er es längst".

-> dies ist keine allg. meinungsumfrage! es geht um echte erfahrungen!

gruss, iheiko
 
Stell Dich schon mal drauf ein, das nach jedem neuem Auftrag dem jeweiligen Buchhalter aufs neue erklären zu dürfen : "Aber da ist ja keine MwSt. ausgewiesen....". Also am besten schon mal die Paragraphen zurecht legen (§ 19 UStG)

Viel Erfolg...
 
Ich muß auch immer dazu erklären, aber bisher keine Probleme damit. Wenn ich die Rechnung schreibe ist der Auftrag ja sowieso erfüllt. ;)
 
kosmoface schrieb:
Ich muß auch immer dazu erklären, aber bisher keine Probleme damit. Wenn ich die Rechnung schreibe ist der Auftrag ja sowieso erfüllt. ;)
sehe ich eigentlich auch so!
 
iHeiko schrieb:
(..)-> dies ist keine allg. meinungsumfrage! es geht um echte erfahrungen!
(..)
meiner meinung nach ist man in allen ausgaben und anschaffungen viel flexibler, wenn man auch ust. von den gezahlten rechnungen behalten kann. ich habe mich deshalb immer gegen einen kleinunternehmersatatus entschieden. für die kunden es ist sowieso wurscht, ob die kein ust. zahlen, sich die später von dem staat zurückholen oder auch mit eigenen ausgaben gegenverrechnen.
rob
p.s. hmmm, als künstler, der nicht verkaufen kann ist man, glaube ich, am besten dran, wenn man entweder einen partner oder einen agenten hat.
 
gester schrieb:
p.s. hmmm, als künstler, der nicht verkaufen kann ist man, glaube ich, am besten dran, wenn man entweder einen partner oder einen agenten hat.
das klingt gar nicht dumm. danke! in dieser richtung habe ich noch gar nicht gedacht. nur... wie finde ich die denn (in einer stadt, in der ich selbst neu bin)?

okay, okay... ziehe die frage zurück!

gruss, iheiko
 
auch wenn du die frage zurückziehst... beachte nochwas - jeder deiner kunden weiß somit, dass du nicht mehr als 17.500 E im Jahr umsetzt! will man das??? ich denke, als ein so ein offenes buch muss man sich nicht präsentieren. und: als unternehmer willst du denke ich von deinem job leben! ich merke plötzlich, wie toll es ist, die dusselige Mwstr "zurückerstattet" zu bekommen bzw viel weniger abzuführen. Plötzlich bekommen die Ausgaben ind der EÜ-Rechnung eine ganz andere Transparanez - also ich würde immer wieder sagen: auf jeden fall umsatzsteuer ausweisen!
 
der fred kann ruhig weitergepflegt werden - wer was weiss...

DasweiteFeld schrieb:
auch wenn du die frage zurückziehst...
ne, ne! ich habe nicht das gesamte fred-thema zurück genommen. nur die frage nach "meinem agenten/partner", weil ich annehme, dass mir dann doch nur geantwortet wird "na das muss schon jeder für sich selber finden!"

danke für deinen hinweis! das ist eben auch so meine überlegung gewesen. andererseits habe ich (noch) gar keine kunden und weiss auch gar nicht, wo die herkommen sollen. und dann dem finanzamt jeden monat eine umsatzsteuer-voranmeldung (von der ich ebenfalls null ahnung habe) zuschicken...
 
iHeiko schrieb:
(..)die frage nach "meinem agenten/partner", weil ich annehme, dass mir dann doch nur geantwortet wird "na das muss schon jeder für sich selber finden!"
(..)
bereite ein portfolio vor und ruf einfach mal bei einer künstleragentur (bzw., sogar besser, bei einem künstleragenten) an. die brauchen auch kunden, die sie betreuen. kassieren natürlich einen teil deiner verdienste (etwa 5-20%), sitzen dann aber sozusagen mit dir im selben boot.
rob
update:
sobald zu einen findest, pass auf, welchen teil deiner umsätze (welchen typ der arbeiten und welcher art) und wie lange mit ihm teilen willst. er wird sich aber wahrscheinlich zuerst dein portfolio unverbindlich nehmen und herumschauen, was er erreichen kann. muss nicht gleich was daraus werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
iHeiko schrieb:
andererseits habe ich (noch) gar keine kunden und weiss auch gar nicht, wo die herkommen sollen. und dann dem finanzamt jeden monat eine umsatzsteuer-voranmeldung (von der ich ebenfalls null ahnung habe) zuschicken...

....also das wäre eine andere interessante diskussionsrunde! "wie kommt man an kunden?" - aber gerade wenn man noch keine hat ist es wirklich (und ich staune über mich selber, daß ich das sage) ganz großartig, dass man seine monatliche umsatzsteuererklärung machen kann. ich bekomme geld vom finanzamt (und in der gründungsphase sind 50, 100 oder 200 richtig viel geld) zurück. man hat ja nicht wenige ausgaben und erstmal viel weniger einnahmen - doch die geazhlte MwStr holst du dir zurück. Beispiel - du kaufts einen Rechner: Auch wenn du den über 3 Jahre abschreiben musst, kannst du dir die MwStr SOFORT erstatten lassen. Klassisches Bsp: Du zahlst 116 Euro, bekommst 16 zurück. Zahlst 1160 Euro, bekommst 160 zurück. Die Umsatzsteuer die du ausweist wird verrechnet.
Allerdings muss man aufpassen - man hat das Geld ja schon mal ausgegeben und man darf nicht den Fehler machen, die MwStr als Einnahmen zu sehen. Du gibst eben einfach weniger für dein Geschäft aus und mir (Frau, blond, Gestalter)
macht die Einnahmen-Überschussrechnung sogar Spaß!! (wenn das meine Freunde lesen halten die mich für völlig durchgeknallt) - es ist aber so. Die EÜ Rechnung ist MEGA enfach und zeigt dir vor allem, wo du stehst, denn schließlich will man irgendwann von seiner Vision leben..... Also: Nicht zieren sondern sich einmal zeigen lassen, wie das geht und los gehts mit der Buchhaltung. Und mit www.collmex.de ist die Übermittlung der Daten an das Finanzamt sowieso ein Klacks!! ...und dann eine lustige runde zum thema "kundengewinnung" eröffnen... ;-) viel erfolg bei deiner unternehmung!
 
Hallo iHeiko,

schau dir doch einfach mal z.B. das UmSt-Voranmeldungformulat an:

*klick*

Gruß Difool
 
Difool schrieb:
Hallo iHeiko,

schau dir doch einfach mal z.B. das UmSt-Voranmeldungformulat an:

*klick*

Gruß Difool


ja, aber das verwirrt ja völlig, wenn man eh schon skeptisch ist und nicht weiß, was man machen soll. das erklärt ja gar nix sondern schreckt nur ab!! besser erstmal mit einem kleinem taschenguide zum thema einnahmen-ausgaben rechnung besorgen.... und wie man seine monatliche erklärung macht, lässt du dir einmal von einem steuerberater erklären und dann lichtet sich der wald.
 
DasweiteFeld schrieb:
ja, aber das verwirrt ja völlig,…
Jein. :D

Man bräuchte eigentlich nur 3 Felder ausfüllen.
Ausrechnen wird das pdf selbst.
Welche drei Felder könnte ich iHeiko sagen oder sein Fiskus. :)

Gruß Difool
 
Moin, das schöne ist ja, man kann in der ersten Phase in der die Gewinne nicht so hoch sein dürften (bei mir jedenfalls) als Kleinunternehmer ohne MwSt. durchgehen. Das hat auch einen Vorteil. Man kann die MwSt. nicht aus versehen ;-) ausgeben die man auf seiner Rechnung ausgewiesen hat. Da kann schon ganz schön was zusammenkommen. Aber das Geld gehört Dir ja nicht. Meine Steuerberaterin hat mir dazu geraten. Ich kann immer noch, wenn meine Umsätze steigen, von der Kleinunternehmerklausel abtreten. Naja was Anschaffungen betrifft (Macs + Konsorten) die hab ich schon vor meiner Selbstständigkeit gekauft. Übrigens den Kunden sage ich immer wenn sie nach der MwsT fragen: Wir Künstler, Ärzte und Anwälte nehmen Honorar ohne MwST. Hört sich doch gut an :D
 
vielen dank für eure netten kommentare und anteilnahme!
Difool schrieb:
Welche drei Felder könnte ich iHeiko sagen oder sein Fiskus. :)
bist du bestechlich...;-)
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ansonsten hat mich "nice" im nachbar-fred auf eine sehr gute spur gebracht: Goetz Buchholz "Ratgeber Freie" gibt schon mal auf viele kleine fragen eine gute antwort. VIELEN DANK!
ich hatt dieses werk bereits im letzten jahr organisiert. da ich es jedoch nur in elektronischer form habe, war es völlig in vergessenheit geraten...;-)
auch hier noch mal...
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gruss, iheiko
 
Difool schrieb:
Man bräuchte eigentlich nur 3 Felder ausfüllen.
Ausrechnen wird das pdf selbst.
wie soll denn dieser zauber funktionieren? ich schaffe es ja nicht mal, da was einzugeben. (2005er version)...*grübel*

gruss, iheiko

ps. ist dieses dokument in allen bundesländern gleichermassen gültig?
 
Difool schrieb:
Jein. :D

Man bräuchte eigentlich nur 3 Felder ausfüllen.
Ausrechnen wird das pdf selbst.
Welche drei Felder könnte ich iHeiko sagen oder sein Fiskus. :)

Gruß Difool

Wie kommst du auf drei Felder?
1. Finanzamt
2. Unternehmer
3. Zeitraum
4. Unterschrft
Und dann kommt ja erst die Eingabe der Werte.

Ich kann aber die Frage nach dem Kleinunternehmer nicht ganz verstehen. Wenn du im ersten Jahr so wenig umsetzt und das beim Finanzamt angibts wirst du max. quartalsweise Voranmeldungen erstellen. Wie vorher gepostet wurde, wenn deine Ausgaben die Ennahmen übersteigen, bekommst du Geld zurück. Wenn deine Kunden keine Privatkunden sind, können diese deine MwSt. auch geltend machen. Es ist also überhaupt kein Nachteil für den Kunden, wenn du z.B. statt 100€ 116€ verlangst. Die 16€ holt sich der Kunde beim Finanzamt wieder.

Ich kann dir nur raten, dich direkt mit solchen Themen anzufreunden. Es gibt genug Freie, die so kreativ sind, dass sie die Buchhaltung gerne verdrängen. Spätestens in drei Jahren klopft bei denen das Finanzamt an und dann ist die Freude groß.

ß
 
das kann ich nur bestätigen........ und damit das nicht so kommt, hier ein kurzer leitfaden der ust-voranmeldung mittels „elster".......

zunächst mal der name des finanzamtes, dann dein werter name...... du hast wahrscheinlich keine steuernummer, also kannst du das feld offen lassen..... dann ankreuzen, für welchen zeitraum du die erklärung abgibst.... (monatlich / vierteljährlich)...... und jetzt trägst du munter ein, was du an steuerfreien und steuerbaren umsätzen hattest....... das errechnest du wie folgt........ sagen wir mal, du hast 12 rechungen geschrieben mit einem gesamthonorar von 20.000 euro inkl mwst........ gleichfalls hattest du aber ausgaben (quittungen und belege aufbewahren), sagen wir mal 10.000 euro inkl. mwst...... jetzt ziehst du die 10.000 von den 20.000 ab und trägst das ergebnis deiner rechnerei ein....... fertig ist die laube.... jetzt kann man noch feinheiten beachten, wie zum bsp. welche beträge enthalten 7 und welche 16 prozent mwst......... innnergemeinschaftliche leistungen usw....... die sind aber erstmal nicht von relevanz........ kann man angeben, muss man nicht...... und am ende des jahres, bzw. im folgejahr gibst du eine umfassende steuererklärung ab.... dazu würde ich mir an deiner stelle einen berater suchen, dem du deine gesammelten voranmeldungen und belege sowie kontoauszüge und / oder kontenbücher vorlegst....... eigentlich einfach, aber man muss sich drum kümmern, sonst wirds u.u. teuer und ärgerlich........ ob du oder ob du keine ust. erhebst, bleibt dir überlassen......... am besten ist wohl, du kümmerst dich mal um ein beratungsgespräch beim finanzamt, die machen sowas....... das klärt auf....... lg bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
bessten dank für eure meldungen! ich habe mich nun beim finanzamt ganz normal (ohne kleinkrauterregelung) angemeldet und werde mal sehen, wie es nun weitergeht...;-)

gruss, iheiko
 
iHeiko schrieb:
bessten dank für eure meldungen! ich habe mich nun beim finanzamt ganz normal (ohne kleinkrauterregelung) angemeldet und werde mal sehen, wie es nun weitergeht...;-)

gruss, iheiko

Bei uns hier (in AT) kann man sich dann auch von der Sozialversicherung befreien lassen wenn auch hier die festgelegte Einnahmensgrenze nicht überschritten wird. Frag deinen Steuerberater.
Das können dann teilweise mehrere Hundert Euro sein die du dir all die Monate zusätzlich sparst.
 
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