keine diskusion zu clonen mehr!

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Ja weswegen denn??? Das hast Du oben schon mal erwähnt. Nur weiß ich nicht warum?
Aus einem ganz einfachen Grund:
Geh mal in einen Laden, und kauf irgendwas. Ob das jetzt OS X, oder eine Espressomaschine, ist relativ egal. Du guckst halt mal rasch, ob das die Maschinchen Espresso machen kann, wieviele Tassen pro Füllung, packst dir den Karton, und bezahlst an der Kasse.

Dann kommst du nach hause, packst das Ding aus, und erlebst eine unangenehme Überraschung. Der Espressomaschine liegen Vertragsbestimmungen bei. Da steht zum Beispiel drin "Diese Maschine darf nicht kommerziell eingesetzt werden". Oder "in diese Espressomaschine dürfen nur Kaffeebohnen von Hersteller XY eingefüllt werden".

Nun... Hältst du dich an solchen Scheiss, der dir in Form von Nutzungsbedingungen aus dem verschlossenen Karton entgegenflattern, und die dich nach dem Kauf überraschen? Ist das fair?

Nein?
Sehen Juristen bei Softwarelizenzverträgen ähnlich.

Im Prinzip ist es eine ganz einfache Weisheit:
In Deutschland gilt (neben dem zwingenden Gesetz und Verordnungen) nur das, was beim Kauf vereinbart wurde. Und nicht irgendwas, was irgendein Hersteller in seinem Karton, oder seinem Installationsprogramm mir nachträglich und überraschenderweise noch mitteilen will.

(Das ist jetzt ein klein wenig simpel ausgedrückt, aber prinzipiell so)

Eben, gibt kein Urteil dazu, und bis die Ungültigkeit rechtskräftig festgestellt ist, sind die Lizenzbestimmungen gültig
Quark. Es gibt zwar durchaus Juristen, die deren Gültigkeit bejahen - aber das ist keinesfalls Konsens.

Und grundsätzlich gilt in Deutschland nicht, was irgendein Vertrags dem anderen halt mal so vor den Latz knallt - sondern es gilt das, was beide Partner miteinander vereinbart haben.
 
Und grundsätzlich gilt in Deutschland nicht, was irgendein Vertrags dem anderen halt mal so vor den Latz knallt - sondern es gilt das, was beide Partner miteinander vereinbart haben.

Der war gut... :rotfl: - In Deutschland gilt immer noch: Was du nicht schriftlich hast, hast du gar nicht. Wenn du bisher Glück hattest, dann ist das OK, aber so zu verallgemeinern ist gefährlich.

Zunächst mal: ich bezweifle auch, dass dieser Passus einer rechtlichen Prüfung standhalten würde, aber solange dies nicht von einem Gericht festgestellt wurde, ist er nunmal gültig.

Zum OEM-Urteil: Dies kann absolut nicht verglichen werden, denn beim MS-Urteil ging es darum, dass es nicht rechtens ist, den Softwareverkauf an eine Hardware zu binden. Es wurde nur festgestellt, dass OEM-Software auch einzeln verkauft werden darf. MacOS X darfst du bereits als Einzelprodukt erwerben. Mit diesem Urteil könnte höchstens die Bindung der mitgelieferten System-DVDs, die den Macs beiliegen, an bestimmte Rechner geprüft werden und ob es rechtens ist, gegen den Schutz vorzugehen, der Verhindert, dass das System auf andere Macs aufgespielt werden kann.

Zur Einstellung "was ich gekauft habe, damit darf ich machen, was ich will": Stimmt auch nicht... schließlich darf man kopiergeschützte CDs/DVDs auch nicht nach iTunes übertragen, darf eine Einzellizenz nicht auf 10 Rechner aufspielen, darf Home-/Student-Editionen nicht kommerziell einsetzen, ...
Es bleibt dir jedoch unbenommen, mit den Datenträgern Mobiles zu bauen, sie als Tassenuntersetzer zu nehmen, ...

Und das mit den Lizenzvereinbahrungen im Karton: Dir bleibt ungenommen, das Produkt zum Händler zurückzutragen und dort zu erklären, dass du dich mit dem Lizenzvertrag nicht einverstanden erklärst. Nur die Hülle des Datenträgers selbst darfst du dann natürlich nicht entsiegeln... wenn diese kein Siegel hat, dann ist es das Pech des Verkäufers (OK, hier ist mir jetzt auch kein Urteil bekannt, aber da sehe ich als Laie sehr gute Chancen).
 
es geht um zwei voellig verschiedene Fragen. Ob es illegal ist, OS X auf einem Rechner der nicht von Apple stammt zu installieren oder nicht? Und darum welche Themen bei macuser diskutiert werden koennen und welche nicht?

Zur ersten Frage koennen sich Juristen aeussern. Zur zweiten Frage Moderatoren. Und da haben wir genug zu gesagt, denke ich.
 
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es geht um zwei voellig verschiedene Fragen. Ob es illegal ist, OS X auf einem Rechner der nicht von Apple stammt zu installieren oder nicht? Und darum welche Themen bei macuser diskutiert werden koennen und welche nicht?

Zur ersten Frage koennen sich Juristen aeussern. Zur zweiten Frage Moderatoren. Und da haben wir genug zu gesagt, denke ich.

Das ist doch eigentlich äquivalent, oder? Alles was legal ist, darf diskutiert werden, und ws nicht, das nicht, oder?

MfG
henchen2410
 
Es gibt durchaus Themen in Grauzonen (auch in juristischen) - und wir ziehen klare Verhaeltnisse vor. Es verhindert ein Ausufern von Themen die unter Umstaenden ueberproportional viel Aufmerksamkeit in der Moderation erfordern. Und das koennte zu Lasten von Threads gehen die mehr Aufmerksamkeit verdienen wuerden :)
 
Das ist doch eigentlich äquivalent, oder? Alles was legal ist, darf diskutiert werden, und ws nicht, das nicht, oder?
nein das divergiert sogar sehr stark.

auch was illegal ist darf diskutiert werden (rechtlich)
wir könnten hier fröhlich in aller öffentlichkeit den mord an angela merkel ausdiskutieren. in allen einzelheiten.
das einzige was (rechtlich!) verboten ist, ist die planung eines angriffkriegs auf die brd.
alles andere darf fröhlich disktutiert werden.

demgegenüber steht quasi das "hausrecht" des forenbetreibers.
wenn der nicht will, dass man irgendwas diskutiert (auch wenns noch so legal ist), dann ist das sein gutes recht und er kanns halt unterbinden.
 
Zunächst mal: ich bezweifle auch, dass dieser Passus einer rechtlichen Prüfung standhalten würde, aber solange dies nicht von einem Gericht festgestellt wurde, ist er nunmal gültig.
Nein, er ist nicht ohne weiteres gültig.
Es geht nämlich nicht (nur) um einen Passus - es geht (auch) darum, ob das ganze License agreement überhaupt zustande gekommen ist. Und das ist eben rechtlich sehr zweifelhaft. Und auch wenn die Frage gerichtlich zu klären sein könnte, so heisst das nicht, dass die EULA bis zum Gerichtsentscheid wirksam sind.
In Deutschland gilt immer noch: Was du nicht schriftlich hast, hast du gar nicht.
Nö.
Mündliche Absprachen gelten genauso... lediglich wenn man sich darüber später vor Gericht o.ä. streitet, dann ist das halt eine Beweisfrage.
Aber man auch Zeugen mündlicher Vereinbarungen auffahren.
Und das mit den Lizenzvereinbahrungen im Karton: Dir bleibt ungenommen, das Produkt zum Händler zurückzutragen und dort zu erklären, dass du dich mit dem Lizenzvertrag nicht einverstanden erklärst. Nur die Hülle des Datenträgers selbst darfst du dann natürlich nicht entsiegeln...
Erstens hat OS X soweit ich weiss kein Siegel.
Zweitens: Ich bin nicht verpflichtet, mir jeden Scheiss durchzulesen, der in der Verpackung mit rumliegt.
Drittens: Genauso wie auch beim Wegklicken der EULA-Abfrage gilt beim Siegelbrechen: Ist kein wirksamer Vertragssschluss.
Zur Einstellung "was ich gekauft habe, damit darf ich machen, was ich will": Stimmt auch nicht... schließlich darf man kopiergeschützte CDs/DVDs auch nicht nach iTunes übertragen
Sehr fragwürdig.
Zumindest, solange man dafür keine besonderen "Knackprogramme" einsetzt, sondern beispielsweise iTunes, weil der verwendete Schutz nicht unter OS X funktioniert.
Zur Einstellung "was ich gekauft habe, damit darf ich machen, was ich will":

darf eine Einzellizenz nicht auf 10 Rechner aufspielen, darf Home-/Student-Editionen nicht kommerziell einsetzen,
Die Frage ist halt, ob diese Einschränkungen vertraglich zustande gekommen sind.
 
Das ist doch eigentlich äquivalent, oder? Alles was legal ist, darf diskutiert werden, und ws nicht, das nicht, oder?
Wow. Ein ziemlich krasses Verständnis von Meinungs- und Äusserungsfreiheit. :eek:

Grundsätzlich kannst du diskutieren, über was du willst.
Hauptsächlich problematisch ist eigentlich nur die Verbreitung geschützter Inhalte bzw. von Erzeugnissen die urheberrechtliche technische Massnahmen ausser Kraft setzen. Diskutieren darf man trotzdem darüber (NICHT allerdings in diesem Forum).
 
Aus einem ganz einfachen Grund:
Geh mal in einen Laden, und kauf irgendwas. Ob das jetzt OS X, oder eine Espressomaschine, ist relativ egal. Du guckst halt mal rasch, ob das die Maschinchen Espresso machen kann, wieviele Tassen pro Füllung, packst dir den Karton, und bezahlst an der Kasse.

Dann kommst du nach hause, packst das Ding aus, und erlebst eine unangenehme Überraschung. Der Espressomaschine liegen Vertragsbestimmungen bei. Da steht zum Beispiel drin "Diese Maschine darf nicht kommerziell eingesetzt werden". Oder "in diese Espressomaschine dürfen nur Kaffeebohnen von Hersteller XY eingefüllt werden".

Nun... Hältst du dich an solchen Scheiss, der dir in Form von Nutzungsbedingungen aus dem verschlossenen Karton entgegenflattern, und die dich nach dem Kauf überraschen? Ist das fair?

Nein?
Sehen Juristen bei Softwarelizenzverträgen ähnlich.
Ich habe mal gelesen, dass man in diesem Fall das Recht hat, die Kaffeemaschine zurück zu bringen, wenn man mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Sie beachten muss man dennoch. Ob das stimmt, weiß ich nicht – aber es wird ja sowieso in jedem Forum und zu jeder Tageszeit etwas anderes erzählt. Ich finde eure Diskussion interessant, aber würde dazu doch lieber die Aussage eines echten Juristen hören. Bis dahin halte ich mich an die Lizenzverträge, denn bei denen weiß ich zumindest, dass sie nicht illegal sind.
 
Ich finde eure Diskussion interessant, aber würde dazu doch lieber die Aussage eines echten Juristen hören.
Hören?
Nun... "lesen" kannst du das beispielsweise von Jörg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags, in der c't, oder auf Heise Online.

Hab ich erst vor einigen Tagen wieder in der c't von diesem Jahr gelesen. Sinngemäss: "Ja Leopard, lässt sich auch auf Nicht-Macs installieren. Aber nur mit Modifikationen. Die EULA, die das verbieten, sind in Deutschland nicht wirksam. Am besten klappt es, wenn man ein Mainboard mit ähnlicher Hardware wie die Intel-Macs, also mit Intel-Chipsatz und Intel-CPU nimmt"


Ich habe mal gelesen, dass man in diesem Fall das Recht hat, die Kaffeemaschine zurück zu bringen, wenn man mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Sie beachten muss man dennoch.
:eek:

Nein, das wäre ja noch schöner.
Ich meine... bei solchen Maschinchen ist gekauft wirklich gekauft - und man kann damit machen, was man will (im Rahmen der Gesetze).
 
Bei Hardware (wie z.B. Kaffeemaschinen) gilt i.A. folgendes: sobald du sie bezahlt hast, geht sie in dein Eigentum über und du darfst damit machen was du willst (außer Dinge, die gegen geltende Gesetze verstoßen, wie z.B. Bomben bauen). Bei Software sieht die Sache deutlich diffiziler aus. Da kenne ich mich nicht so detailliert aus, außerdem mag die Rechtslage in D und A deutlich unterschiedlich sein.

Aber eines möchte ich in diesem Thread ganz klar fragen: reden wir hier von der Installation neuerer OS-Versionen auf von Apple lizenzierten Clones wie Umax Pulsar und Co. (wenn ja, möchte ich schwerste Bedenken anmelden!) oder um den versuch, eine Handelsübliche DOSe zu umzustricken, daß ein modifiziertes MacOS X lauffähig ist? In letzterem Fall gehört der Thread verschoben, denn IMHO beschäftigt sich dieses Unterforum mit besagten offiziellen Clones und nicht mit aktuellen Eigenbauten.
 
das ist voellig richtig - hier in diesem Unterforum geht es um Rechner die nicht von Apple hergestellt waren, aber die ein von Apple offiziell lizensiertes Boot ROM eingebaut hatten, um unter OS Classic lauffaehig zu sein.

Fuer den Austausch ueber Versuche, OS X auf einem Standard PC der nicht von Apple hergestellt wurde, zu installieren, haben wir kein Unterforum
 
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