Kein neues iPhone bei O2 erworben???

TouchMan

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Hallo,

vielleicht könnt ihr mir in dieser Angelegenheit helfen:
Ich habe am 12.08.2010 ein iPhone 3GS im Online-Shop von O2 erworben.
Heute gebe ich spaßhalber mal die Seriennummer auf der Apple Self-Serice Seite ein und sehe folgendes:

1) Kostenloser telef. Support (90 Tage) schon abgelaufen, obwohl noch über 10 Tage übrig wären.

2) einjährige (befristete) Apple-Garantie endet bereits am 11.5.2011.

Gleich mit Apple telefoniert, Mitarbeiter gleich recherchiert:
Das Gerät wurde schon einmal von einer Firma registriert.
Ich solle mich umgehend mit O2 in Verbindung setzen.

Gleich getan, dort wiegelt man ab:
Gilt trotzdem als Neugerät, "...wahrscheinlich hat es dem Kunden nicht gefallen, und er hat es im Rahmen des 14tägigen Rückgaberechts zurückgeschickt...".
"...Dann wird es geprüft und wieder verkauft...oder denken Sie, wir schmeißen es weg..."

Frage:
1) Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht???
2) Gilt es wirklich als Neugerät?

Rein rechnerisch ja schon wurde es demnach schon im Mai registriert, an mich erst Mitte August als Neugerät verkauft.

Grüße, TouchMan
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wird ich sofort im Shop terror machen oder an der Hotline Vorgesetzte verlangen. Das kanns ja wohl nich sein.
 
Hast du eine Rechnung von O2? Dann gilt das Kaufdatum auf der Rechnung. Bei Apple kannst du diese Rechnung vorlegen, dann sollten sie den Garantiezeitraum abändern.

Wenn du Apple Rechner als Ausstellungsstücke neu kaufst, müsst du per Rechnung auch den Garantiezeitraum korrigieren lassen, weil die Läden die Geräte schon bei Apple registrieren.
 
Also ich würde es definitiv nicht als Neugerät akzeptieren!
 
Auch wenn ich als Kunde bei Neuware auch Neuware (also frisch ab Werk) erwarte, gibt es dort wohl einige Einschränkungen. Wurde denn das Gerät auch mit einjähriger Garantie durch den Hersteller verkauft und auch so schriftlich zugesichert? Das wäre dann auch ein Ansatzpunkt. Denn darauf hast du dann auch Anspruch.
 
Erstmal vielen Dank an alle für die schnellen Antworten.

Rein rechtlich habe ich, so nehme ich an, 24 Monate Gewährleistung vom Verkäufer (o2) zu erwarten, natürlich mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Das dürfte unstreitig sein.

@ Rupp: Das werde ich sicher machen - Gerät ist aber momentan zur Reparatur - über O2 zu Arvato - mann, könnt ich mich ärgern...
Nur deshalb habe ich heute die SN mal eingegeben bei Apple.
Was mich aber wundert: Dem Apple-Mitarbeiter kam die Sache sehr suspekt vor, mehr könne er aus Datenschutzgründen nicht sagen.
Umgehend O2 kontaktieren, sagt er.

Mir geht es ja nur darum: Von Arvato hört man oft nichts Gutes im Web, mit Unterstellung von Fremdeinwirkung, Wasserschaden und hohen Kostenvoranschlägen...
Ich will ja niemandem was unterstellen, aber woher weiß ich, was der vor mir registrierte Nutzer mit dem Telefon angestellt hat?

@tomcologne: Das iPhone wurde nicht explizit mit einjähriger Apple-Garantie von O2 an mich verkauft.
Das ist meiner Meinung nach auch nicht notwendig, da man mit Registrierung seines Neugerätes automatisch in die eingeschränkte einjährige Garantie von Apple fällt.
Nun endet meine, wie ich heute erst erfahren habe, schon im Mai.

Ich möchte nicht pingelig erscheinen, sicherlich gibt es immer Versandrückläufer.
Aber einem Kunden im August ein Neugerät zu verkaufen, was im Mai schon durch eine Firma registriert wurde?

TouchMan
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte nicht pingelig erscheinen, sicherlich gibt es immer Versandrückläufer.
Aber einem Kunden im August ein Neugerät zu verkaufen, was im Mai schon durch eine Firma registriert wurde?

TouchMan

Das hat nichts mit pingelig zu tun. Dafür ist das Teil einfach zu teuer und die Garantie im Zweifel zu wertvoll.
 
Gerad mal mit einem O2 Shop in meiner Nähe telefoniert:

"Wenn das Gerät schonmal registriert war, sprich im Umlauf war, gilt es nicht als Neugerät....".

Selbst könne der Shop nichts machen, ich solle hartnäckig bleiben.

TouchMan
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor Jahren bin ich vom Verkäufer einer großen deutschen Elektronikmarktkette besch******* worden: hatte mir ein ISDN-Telefon ("Ein neues hab ich noch !") mitgegeben, dessen Anrufliste schon einige Gespräche zeigte...;-)

Das ging dann von meiner Seite aus alles sehr schnell: als ich den Betrug merkte, rief ich sofort im Markt an, hab ein hohes Tier verlangt und erklärt, dass ich eine Anzeige wegen Betruges erwäge.
Am nächsten Tag hab ich das Telefon dann wirklich "neu" bekommen, mit Grüßen vom Geschäftsführer - und einem satten Nachlass von 40 %.

In Deinem Fall: man kann kein gebrauchtes/refurbished Gerät als neu verkaufen. Punkt.

Ich würde an Deiner Stelle da sofort eine ganz große Riesenwelle machen. Lass Dich an der Hotline mit jemandem verbinden, der auch was zu sagen hat, lass Dich da nicht abwimmeln. Bei Abwimmelversuchen einfach höflich fragen: "Wie war Ihr vollständiger Name nochmal, Frau/Herr..."?; das hilft oft weiter.
 
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Hab mich auch weiter nach oben verbinden lassen.
Geht aber nur wirklich mit Einschreiben/Rückschein, dauert also....

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Grüße TouchMan
 
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Ganz simpel, das kann es nicht sein. Dir wurde ein gebrauchtes Gerät als Neugerät verkauft. Anruf / Einschreiben an den Shop, wo Du das gekauft hast, wenn bei O2 online, dann an den O2 Geschäftsführer und verlangen, das Gerät sofort gegen ein Neugerät zu tauschen.

Ansonsten: iPhone NIE, NIEMALS zum Telekom, O2 etc. zur Reparatur. IMMER zu Apple, ggf. vorher Apple Care abschliessen. Dann hättest Du jetzt nämlich im Vorabtausch schon ein anderes Gerät.
 
Ja, das habe ich auch schon bereut, vor allem, weil ich fürs MB ja auch einen ACPP habe...
Jetzt bin ich schlauer.

Jetzt kommts:
Hab jetzt so viel Wirbel gemacht, das mich die Rechtsabteilung von O2 zurückgerufen hat:

Nach Ihrer Rechtsauffassung dürfe dieses Gerät als Neugerät verkauft werden, ist bei jedem Fernseher so, der nach 3 Tagen Rückgabe im Mediamarkt wieder im Regal steht, so die Aussage (...nicht ganz wortwörtlich, ich war auf 180 !!!!).

Man wollte mir eine Gutschrift von 50,00 EUR anbieten - das habe ich sofort abgelehnt - ich lass mir doch nicht für Geld den Mund verbieten!

Gern kann ich den Rechts bzw. Klageweg gehen, so der abschließende Satz.

Toll, und jetzt?

Fehlt nur noch, das Arvato die nächsten Tage anruft und mir Fremdeinwirkung vorwirft mit Verlust der Garantie oder ich mein Elektroweib mit Kratzern o.ä. zurückbekomme.

Ich werd noch wahnsinnig....(sorry).

TouchMan
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde jetzt folgendes machen: Da ich davon ausgehe, dass die Reparatur eh nicht funktioniert, würde ich, wenn Du das Gerät wieder zurück hast, einen Apple care Plan abschliessen.
Dann Apple anrufen und das Gerät tauschen lassen.

Dazu noch eine eMail an O2 Geschäftsleitung, dass Du damit nicht einverstanden bist, aber um des lieben Frieden willens bereit bist, die Sache gegen 100 EUR zu vergessen.

Solltest Du allerdings eine Rechtsschutzversicherung haben, kann man die Sache vielleicht auch anders regeln...
 
Wenn du Rechtsschutz versichert bist ab zum Anwalt.
Ansonsten musst du abwägen was dir der Rechtsstreit bringt und was für Kosten bei Verlust des Verfahrens auf dich zukommen.

Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein...

Von allen Gesprächen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, alle Dinge wie Quittungen des Gerätes, Telefonrechnungen wann du mit Verantwortlichen gesprochen hast etc., Liste evtl. Zeugen bei direktem persönlichen Kontakt...
Dann nochmal das "freundliche" Gespräch per Telefon suchen (mitschneiden!!! ist aber zweischneidig - dein Anwalt sagt dir dann wieso und etwaige Verwendbarkeit)

Auf alle Fälle nicht von einer Firma einschüchtern lassen!!!
 
Hallo,
vielen Dank für Euer Interesse und die schnellen Antworten und Hinweise.

Die Ereignisse überschlagen sich :)

Wie im ersten Beitrag geschrieben, konnte ich heute morgen noch meine Seriennummer auf der Apple Self-Serice Seite eingeben.
Das ist jetzt nicht mehr möglich - mit folgendem Hinweis: "Die Seriennummer ist für ein Produkt, welches ersetzt wurde, bitte geben Sie die korrekte Seriennummer ein" (die ich ja noch nicht habe).

Von Arvato habe ich noch keine Info, gehe jetzt aber davon aus, das ich bestimmt ein Refurb-Ersatzgerät bekomme.

Das sind durch das Ersatzgerät dann natürlich wieder ganz neue Verhandlungsbedingungen.
Den Tipp mit den 100 Euro nehme ich gerne auf, Rechtschutz leider Fehlanzeige.

Ich halte Euch aber weiter auf dem neuesten Stand der Dinge.

Ich möchte mich, auch wenn`s hier nicht reinpasst, einmal für dieses wunderbare und lebhafte MacUser-Forum bedanken.
Nach Jahren auf ppc-welt.info, wo ich auch noch gelegentlich als "TouchMan" unterwegs bin, fühle ich mich hier als Neuling sehr wohl!!!!!


Es grüßt Euch Euer TouchMan
 
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@tomcologne: Das iPhone wurde nicht explizit mit einjähriger Apple-Garantie von O2 an mich verkauft.
Das ist meiner Meinung nach auch nicht notwendig, da man mit Registrierung seines Neugerätes automatisch in die eingeschränkte einjährige Garantie von Apple fällt.
Nun endet meine, wie ich heute erst erfahren habe, schon im Mai.

Was ich damit sagen wollte ist, dass wenn es bei Kauf so vereinbart war, dann fehlt eine zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache. Diese hast du jetzt (zumindest zur Zeit) nicht. Der Händler müsste dir also ein Gerät mit einjähriger Apple-Garantie geben um somit seiner Verpflichtung nachzukommen. Aber wenn es nicht vereinbart war... Ich denke dennoch das du gute Chancen hast.
 
Hast du eine Rechnung von O2? Dann gilt das Kaufdatum auf der Rechnung. Bei Apple kannst du diese Rechnung vorlegen, dann sollten sie den Garantiezeitraum abändern......

Geht nicht!
Hab jetzt fast 1 Stunde mit dem Apple-Support verhandelt.

Es wird - zumindest beim iPhone, auch mit Original Kaufbeleg der Garantiezeitraum NICHT abgeändert!
Aber Apple bestätigt mir schriftlich mit einem formellen Schreiben, das mein betreffendes Gerät definitiv bereits im Mai 2010 durch eine Firma registriert wurde, da ja von O2 auch unterstellt wurde, das würde nicht stimmen (Zahlendreher o.ä.).

Das heißt aber auch - der ACPP, den ich dann abschließe, gilt schon ab Mai 2010 (weil Gerät ja schon im Mai durch eine Firma registriert) und nicht erst ab meinem Kaufdatum August 2010, echt toll von O2.

TouchMan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
gerade hat der freundliche DHL-Mitarbeiter geklingelt und mir ein Austauschgerät überreicht.

Nun habe ich doch noch eine Frage:
Wenn ich jetzt das Austauschgerät an MBP anschließe, werde ich gefragt - ob als neues iPhone erstellen oder aus (vorhandenem) Backup erstellen.

Frage:
Kann ich mit vorhandenem Backup (des alten 3GS) das neue 3GS bedienen oder MUSS ich "neues iPhone" wählen?
Oder anders gefragt, ist das alte Backup irgendwie an die SN oder IMEI des alten iPhone gebunden?

Vielen Dank und schönes WE.

Grüße, TouchMan
 
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Nein, natürlich kannst Du Dein Backup verwenden. Dafür ist es ja da.
 
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