Psycho-Dad
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 06.02.2005
- Beiträge
- 272
- Reaktionspunkte
- 2
re
Ich glaub die entscheidende Passage ist folgende:
"Während der Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz werden die Wehrpflichtigen bzw. anerkannten Kriegsdienstverweigerer nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen. Nach sechsjähriger Mitwirkung erlischt dann die Pflicht, Grundwehr- bzw. Zivildienst zu leisten."
Es ist also egal ob du verweigerst oder nicht, während deiner Verpflichtungszeit kannst du weder zum Wehr noch Zivildienst herangezogen werden. Und hast du deine vollen 6 Jahre rum erlischt die Pflicht Wehr oder Zivildienst abzuleisten. Solltest du vorher abbrechen, ist je nachdem ob du verweigert hast oder nicht wieder das KWA oder das Amt für Zivildienst für dich zuständig.
EDIT: Wenn wir schon grad beim Thema sind, und ja anscheinend auch ein paar Leute vom THW da sind. Darf man fragen bei welchen OV ihr seid und in welchen Gruppen ihr eingesetzt seid? Also ich bin OV Regensburg und führe die Basis I Ausbildung durch
Ich glaub die entscheidende Passage ist folgende:
"Während der Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz werden die Wehrpflichtigen bzw. anerkannten Kriegsdienstverweigerer nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen. Nach sechsjähriger Mitwirkung erlischt dann die Pflicht, Grundwehr- bzw. Zivildienst zu leisten."
Es ist also egal ob du verweigerst oder nicht, während deiner Verpflichtungszeit kannst du weder zum Wehr noch Zivildienst herangezogen werden. Und hast du deine vollen 6 Jahre rum erlischt die Pflicht Wehr oder Zivildienst abzuleisten. Solltest du vorher abbrechen, ist je nachdem ob du verweigert hast oder nicht wieder das KWA oder das Amt für Zivildienst für dich zuständig.
EDIT: Wenn wir schon grad beim Thema sind, und ja anscheinend auch ein paar Leute vom THW da sind. Darf man fragen bei welchen OV ihr seid und in welchen Gruppen ihr eingesetzt seid? Also ich bin OV Regensburg und führe die Basis I Ausbildung durch