War das nicht so das die Rücksendekosten bis 40€ nur der Kunde tragen muss wenn er bestellt hat, jedoch nicht zufrieden ist? Sollte es sich um eine Falschlieferung oder defekt handeln dann trägt sie der Verkäufer ?
Defekt ist das Glas nicht. Ob Falschlieferung ist Ansichtssache. der Verkäufer könnte darauf beharren, das es um ein Glas ging. was ja aus seiner Sicht wohl auch so war. damit Rücksendekosten beim Käufer.
wie ein Richter entscheidet wäre offen. Klar liegt die Vermutung nah, das es ein Set sein könnte. anderseits ist der Preis deutlich unter den anderen Preisen, so daß der Kunde davon ausgehen sollte, das es sich nur um ein Glas handelt.
Letztendlich bekommt man aber selbst bei Anerkennung der eigenen Ansicht nicht mehr als vorher, da seitens des Verkäufers dann eindeutig ein Angebotsirrtum vorlag. er also den Vertrag widerruft und das ganze kostenlos zurücknimmt.
da er das bereits jetzt anbietet, könnte ich mir vorstellen das er deswegen nicht die Anwaltskosten des Käufers tragen müsste.
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wo man so nachtragen sein kann. der Verkäufer gibt zu, das es wohl zu Missverständnissen kommen kann und bietet sogar die Abholung an. was erwarten denn einige?
Umgedreht ist es natürlich selbstverständlich, das ich bestellen kann was ich will und zurückschicke wenn ich mich geirrt habe.
Möchte euch mal sehen, wenn Iht irgendwo vielleicht statt 10 aus Versehen vielleicht 100 eingebt.
Angesichts der Tatsache, dass das Set teilweise über 40€ kostet, kann ich auch keine Abzockerabsicht entdecken. das wäre wohl eher bei deutlich über 10€ der Fall.