Ipod Touch Amerika

Ich wollte nur darauf hinaus, dass für Mobiltelefone kein Einfuhrzoll, sondern nur Steuer nachgezahlt werden muss.
Ja. Und ich wollte nur darauf hinweisen, dass es dabei dann eben trotzdem verzollt werden muss (und wird).

Aber jetzt haben wir's :D
 
Es geht mir nicht um den Inhalt, sondern vielmehr um die Form, also den Ton in welchem er mit anderen umgeht. Ein gewisses Grundmaß an Selbstreflexion, welche man dann wiederum in ein angemessenes Verhältnis zum Verhalten der Mitmenschen stellt, sollte doch für jeden halbwegs vernünftigen Menschen – insbesondere wenn er von sich behauptet Akademiker zu sein – möglich sein.

Hab in einem ganz normalen Ton gesagt, dass es der gesunde Menschenverstand schon sagt, dass man soetwas verzollen muss.
Was ich mir davon verspreche an dem Thread? Naja, bin öfters im Ausland und auch Amerika. Daher kenne ich mich ein wenig aus. Der andere Grund ist, ich habe selber einen iPod Touch.
 
Also das ist Dein normaler Ton? Herzlichen Glückwunsch...:rolleyes:

Glückwunsch? Naja... Ich stelle mir immer voller Grauen vor, mit solchen Menschen arbeiten zu müssen.

Ich hasse Haarspalterei!

Ob sich die Einfuhr trotz Umatzsteuer von 19 Prozent lohnt ist sicherlich ein Rechenstück. Bei den günstigen Wechselkursen könnte das totzdem passen.

Beste Grüße

Detlev
 
Wie ist es aber mit Geräten, die im Duty-Free gekauft wurden?

Als ich vor 2 Jahren in den Urlaub geflogen bin, da musste ich einen Zwischenstop in Doha/Qatar einlegen. Dort lagen die iPods nur so rum. Der Classic mit 80 GB lag wohl bei 199 US$. Der Teufel weiß, warum ich mir damals keinen mitgenommen habe.

Dieses Jahr soll es nach Jamaika gehen. Da werde ich aber nicht wieder so blöd sein...
 
Wie ist es aber mit Geräten, die im Duty-Free gekauft wurden?
Ganz genauso dürfte das sein.
Unterschied: Du zahlst halt keine inländischen Steuern im Land, in dem du kaufst. In den USA bleibt es ja auch nicht beim Nettopreis von 199$, wenn man im Laden kauft.

Bei der Einfuhr sind natürlich wieder Steuern fällig (der "Trick" dürften die Reisefreigrenzen sein)
 
Also, ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es sich (im schlimmsten Fall) nicht rechnet, den iPod touch aus den USA zu importieren.

Und zwar sieht es so aus, dass auf den Kaufpreis erst einmal der entsprechende Zollsatz draufgeschlagen wird. Der iPod der letzten Jahre wird beim Zoll als Videoabspielgerät kategorisiert (das war bei meinem Zollamt eine schriftliche Anweisung von Oben). In Zahlen heißt das 14% Zollsatz. Auf diese Summe (Warenwert plus Zollsatz) kommen die 19% Einfuhrumsatzsteuer dazu.
Ich denke, so kann sich jeder ausrechnen, dass es sich nicht rentiert. Ich hatte meinen iPod touch mit 16 GB für ca. 280 Euro (inkl. Versand) erworben - nach einem Besuch beim Zollamt waren es ca. 370 Euro, was mich der iPod effektiv gekostet hat - kein wirkliches Schnäppchen.
 
Hallo erstmal ich finde es lustig was ihr da alle für ein Unsinn in das Forum schreibt denn wenn du länger als 6 Monate dich in den Usa aufhälts und du da nachweisen kannst das du dort gewohnt hast entfallen die Steuern dafür musst du aber eben den i pod touch schon 6 monate oder länger bestitzen (also Rechnung aufheben) und du musst bestätigen ( mit dem Visum ) das du länger als 6 monate in den usa warst. ;) Ich werde auch für 10 monate in die usa gehen und werde mir dann dort den mbp holen ( ohne einfuhr steuer :D )
Ruf mal beim Zoll an die werden dir das noch genauer sagen
Die einzige einschränkung in de ist das du dein i pod touch für 1 jahr nich verleien darfst aber wer will das schon
mfg
 
Hallo erstmal ich finde es lustig was ihr da alle für ein Unsinn in das Forum schreibt
Ich find's lustig, wie schnell hier jemand das Wort "Unsinn" bereithält.
denn wenn du länger als 6 Monate dich in den Usa aufhälts und du da nachweisen kannst das du dort gewohnt hast entfallen die Steuern dafür
So... und die Quelle zeigst du uns sicherlich gleich, oder?
Die einzige einschränkung in de ist das du dein i pod touch für 1 jahr nich verleien darfst aber wer will das schon
Womit wir wieder beim Wörtchen Unsinn wären.
Weil... verleihen darf ich nicht, aber verkaufen schon..?
Verpfänden auch?
Verschenken auch?

:confused:

Von der "einzigen Einschränkung" kann keine Rede sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
PS:

Ich warte dann immer noch auf die Quelle mit den 6 Monaten... Und überhaupt würde mich mal interessieren, auf welcher Basis die Abgabenbefreiung denn in Betracht kommen soll..?!? Aber bitte schon mal nicht mit Übersiedlungsgut und so kommen, ja? Denn dafür sieht die Verordnung einen gewöhnlichen Wohnsitz von mehr als 12 Monaten im Ausland vor.

Ich bleib dabei: Ein einfacher und Auflandsaufenhalt von weniger als 12 Monaten qualifiziert per se nicht für eine Abgabenbefreiung

Aber Hauptsache erstmal schreien, dass andere Leute "Unsinn" schreiben würden, nicht wahr? :rolleyes:

Aber du darfst uns aber natürlich auch gerne deine Behauptung belegen, seegy. ;)
 
natürlich war das nicht so ernst gemeint. Aber das mit dem steuererlass gillt ab 6 monaten ( habe bei der zoll behörde in München angerufen ) die das bestätigt hatt. Die haben mir auch gleich eine pdf datei zum ausfüllen geschickt.
Ich würde mich mal beim zoll erkundigen der weis bescheit. Natürlich sind das nicht die einzigen Einschränkungen, das war halt nur ein Bsp. Leider hatt die Dienstelle des Zoll´s schon zu sonst hätte ich euch den Link gegeben
mfg
 
Das sieht die Website des Zolls aber anders:
zoll.de schrieb:
Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben (Artikel 4 ZollbefreiungsVO). Ausnahmen hiervon sind allerdings möglich, nämlich dann, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
Quelle

Sicher, dass du da nicht einfach nur was falsch verstanden hast?

Aus einer Mail, die ich vom Zoll erhalten habe:
[…]erst ab einem Aufenthalt in einem Nicht-EG-Land (hier: USA) von mindestens 12
Monaten kommt unter bestimmten Voraussetzungen […] eine Einfuhrabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut in
Betracht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das kann natürlich sein aber ich habe der Dame die fakten ( 10 monate usa ) erklärt und sie hatt darauf hinn mir ein formular geschickt. Also ich werd da morgen einfach nochmal anrufen und das klären falls ich mich getäuscht haben sollte tut es mir leid
mfg
 
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