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Ja, diese "Seite" nennt sich Meebo.
Ist aber von der Art her nichts anderes als ein IM-Client und damit laut AGB (noch) ebenso verboten wie das chatten über einen nativ installierten Messenger.
Wird aber schwer sowas festzustellen. Du kommunizierst ja mit Meebo nur via HTTP .. das ist nur surfen. In den DAtenverkehr reingucken dürfen sie nicht. Fernmelde geheimnis.
Klar, feststellen können die das nicht ohne unverhältnismäßig großen Aufwand (und ohne gegen das genannte Fernmeldegeheimnis zu verstoßen).
Aber das steht ja auf einem anderen Blatt
Da ist aber auch die Frage, ob das wirklich gegen die AGB verstößt. Man nutzt ja nur eine Plattform. Worauf die aufsetzt oder für Techniken benutzt muß mich als Nutzer eigentlich nicht weiter interessieren. Sprich, nur weil ich den Herd nicht benutzen darf bedeutet das nicht, dass ich nicht ins Restaurant essen gehen darf.
Bei dem Ausschluß handelt es sich um echtes IM bzw. echtes VoIP. Die laufen über andere Ports, als das normale surfen. Und das wird dann über Portsperren realisiert.
Alles, was z.B. über den HTTP-Port 80 läuft, kann ja nicht unterbunden werden, weil das der normale Surf-Port ist.
Ja, aber Du nutzt es ja nicht, sondern die nutzen es.
Ich sag ja auch nicht, dass es erlaubt ist. Ich sag nur, für mich ist nicht eindeutig, dass es verboten ist. Ist halt ne Definitionsfrage und eben was für Rechtsverdreher.