Der Zeitwert ist aber eine schwammige Definition, wenn man keine Rechnung über ein "gebrauchtes iPad" hat.
Im Zweifelsfall schätzt der Zoll das Ding; und was da rauskommt, kann man sich denken.
Und wenn Du nicht zahlen willst und es auf einen Prozess ankommen läßt, wird das Gerät bis zur Klärung eingezogen - dann haste gar nichts gekonnt! Moralisch vieleicht der Sieger, aber dann gibt's mit Sicherheit schon ne neue Generation ;-)
Mein Chef ist so schon mal mit nem US-Laptop auf die Schnauze gefallen. Das Ding war zwei Jahre (!) alt, aber unverzollt. Er ist auch paar Mal damit über die Grenze und einmal ist das Ding aufgefallen - obwohl offensichtlich sehr gebraucht .
Shit happens ... Er konnte nichts nachweisen ... aber er war natürlich an die Wand genagelt: Laptop mit allen (Firmen-)Daten drauf ... da löst man das aus unter Vorbehalt, aber der Einspruch später wurde abgewehrt. Und zum Klagen wegen 300 Euro war meinem Chef zu stressig.