IP ändert sich nicht

Hallo,
ich möchte unbedingt meine IP ändern. Neu Hochfahren, Mac neu starten,längere zeit vom Strom funktioniert nicht.
Als ich noch meinen Kabelanschluss hatte, blieb die IP auch gleich. Keine neue über 6 Monate.
Die einzige Möglichkeit an eine neue IP zu kommen war, dass ich das Modem ein paar Minuten vom Strom genommen hab.
 
Mal um dem Ganzen Klarheit zu verschaffen: Welche IP willst du ändern? - Wie fragst du die IP ab?

Sprichst du evtl von deiner internen IP (192.168.x.x, 10.x.x.x, 172.x.x.x) oder bekommst du tatsächlich immer die gleiche externe IP?
 
Alter Schwede - du kommst aus dieser Nummer nicht raus. Wenn du was heruntergeladen hast und die IP deines Anschlusses ermttelt wurde, so ist das unverrückbar. Dann bist du dran. Entweder als Störer (Anschlussinhaber) oder als Täter (Anschlussnutzer). Das ist auch vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.
Wenn du tatsächlich nichts gemacht hast, musst du das beweisen können.
Vorausgesetzt du bist wirklich unschuldig, dann kann man diese Beweise auch erbringen und sich wehren (was aber auch aufwändig ist).
Jetzt noch die IP zu verändern oder in Zukunft die IP öfter (manuell) zu wechseln ist für die Hanuer Hühner.
Denn dem Abmahnenden ist es piepegal wie oft er deine IP und die damit verbundene Adressermittlung bei Gericht erwirkt. Es ist auch keine Seltenheit, dass ein Dauersauger fünf oder mehrmals erwischt wird. Nach oben also no limit.
Und gewöhne dich dran, dass du als Inhaber eines Internetanschlusses auch dafür verantwortlich bist, was da geschieht.
Wer auf blöde macht wird erst recht zur Kasse gebeten oder eingelocht.

Ob er Mist gebaut hat und illegal was runtergeladen hat, weiss nur er allein.
Die Ermittlung der IP reicht dafür nicht mehr unbedingt aus, da die Abzock- bzw. Abmahnanwält derart schlampig damit umgehen, dass sie vor Gericht nicht schlüssig die Beweisführung führen konnten. Gibt da einige interessante Beiträge zu im Netz.
Wenn das auch der Fall bei nullpunkt ist, kann ich verstehen, dass er ne neue IP will.
Man sollte die Leute nicht immer vorverurteilen - nur weil man Post vom Anwalt bekommt, ist man noch lange nicht schuldig...
 
Der Knackpunkt ist: beim Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung solange bis man dir das Gegenteil beweist.
Urheberrechte einklagen ist aber Zivilrecht. Und da musst du als Beschuldigter deine Unschuld beweisen. Das ist ja das perfide.

Anno 2013 sind die Verfahren der Firmen die Netzverkehr überwachen und mitschneiden von den Gerichten anerkannt. Das AG München überprüft gar nicht mehr ob die ermittelte IP fehlerhaft ermittelt wurde oder nicht.
Wer sich auf fehlerhafte IP-Ermittlung beruft, muss als Beschuldigter beweisen können, dass dem so ist.

Ebenfalls schwierig:

- mein LAN oder WLAN wurde gehackt
- man war nicht zu hause (Urlaub)
- die Geräte waren abgeschaltet
- alle Sicherheitseinstellungen wurden beachtet (Passwort, Verschlüsselung)

All das musst du Belegen können. Sei es durch Zeugen, Gutachten, Rechnungen. blabla alleine reicht da nicht.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharing musst du exakt drei mal reagieren:

1. Der Abmahnung widersprechen und am besten gleich beweisbare Begründung mit angeben.

2. Wenn der Mahnbescheid vom Mahngericht kommt

3. Wenn der Abmahner Klage eingereicht hat.

Spätestens dann, wenn durch ein Gericht die Aufforderung zur Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens kommt, brauchts dringend einen Anwalt. Denn dann hast du nur noch 14 Tage Zeit dich zu wehren.
Reagierst du auf dieses schriftliche Vorverfahren nicht, bist du automatisch schuldig und der Kläger kann praktisch fordern was er will.
Gleiches gilt auch für den unter 2. zugestellten Mahnbescheid vom Mahngericht. Wer den ignoriert hat sich selbst verurteilt und ist schuldig.

Und bitte auch ernsthaft darüber nachdenken, was da für einen selbst an Kosten entstehen. Es sind ja nicht nur die Anwalts und Gerichtskosten sondern evtl. auch noch Reisekosten, Urlaubstage, Gutachten von Sachverständigen.
Alles Kosten, auf denen man sitzen bleibt. Selbst ein Vergleich vor Gericht ist mindestens so hoch wie die ursprünglich geforderte Summe + die eigenen Kosten.
Und da ist man ganz schnell bei mehreren tausend Euro.

Und gaaaaanz wichtig: recht haben und Recht bekommen ist auch heute noch zweierlei.

Noch etwas: wer sich auf die Suche nach Gerichtsurteilen macht, muss aktuelle Urteile suchen. Entscheidungen von vor mehreren Jahren können heute bereits überholt oder nicht mehr gültig sein.
 
habe nun den Rechner direkt an dem Modem angeschlossen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Der Rechner wird immer die selbe interne IP haben. Du hast zwischen Modem und Rechner Dein eigenes ganz privates Netz.
IPv4 hat sich nicht geändert.
Wie gesagt, bei Kabel-Anbietern sind auf Grund der Umstände die Adressen länger gültig als bei DSL-Anbietern.
Ipv6 hat sich geändert.
Was genau die Eigenschaft von IPv6 ist, zumindest so wie es aktuell eingesetzt wird. Du bekommst vom Anbieter den Networkidentifier und der Router fügt dann seinen Interface-Identifier und seine MAC-ID hinzu. Das ergibt dann die IPv6-Adresse.
Ja ICH WEISS DAS ES NICHTS BRINGT DIE IP ZU ÄNDERN, ABER ICH HAB ZUMINDEST ERSTMAL DIE ALTE WEG UND MAN KANN SIE ERSTMAL NICHT WEITERGEBEN. MAN MÜßTE SIE ERSTMAL WIEDER NEU BEI GERICHT EINFORDERN.
NEIN DAS MUSS MAN NICHT. DENN DER NEUE ANWALT HAT DIE DATEN NICHT UND MUSS AUCH FÜR DIESE EIN NEUES VERFAHREN ANSTRENGEN. WENN DU GEGEN DEINE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG VERSTÖßT IST DAS EH DEIN PROBLEM. AUßERDEM WER IST SO DOOF UND MACHT HEUTE NOCH PEER-TO-PEER BEI SO ETWAS? SO VIEL BLÖDHEIT MUSS EINFACH BESTRAFT WERDEN.
 
Ja ICH WEISS DAS ES NICHTS BRINGT DIE IP ZU ÄNDERN, ABER ICH HAB ZUMINDEST ERSTMAL DIE ALTE WEG UND MAN KANN SIE ERSTMAL NICHT WEITERGEBEN. MAN MÜßTE SIE ERSTMAL WIEDER NEU BEI GERICHT EINFORDERN.
Das ist leider falsch.
Es wird nicht nach der IP abgemahnt, sondern immer nach der IP + Datum + Uhrzeit...
Was du jetzt mit der "abgemahnten IP" machst, ist völlig schnuppe.
 
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