Alter Schwede - du kommst aus dieser Nummer nicht raus. Wenn du was heruntergeladen hast und die IP deines Anschlusses ermttelt wurde, so ist das unverrückbar. Dann bist du dran. Entweder als Störer (Anschlussinhaber) oder als Täter (Anschlussnutzer). Das ist auch vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.
Wenn du tatsächlich nichts gemacht hast, musst du das beweisen können.
Vorausgesetzt du bist wirklich unschuldig, dann kann man diese Beweise auch erbringen und sich wehren (was aber auch aufwändig ist).
Jetzt noch die IP zu verändern oder in Zukunft die IP öfter (manuell) zu wechseln ist für die Hanuer Hühner.
Denn dem Abmahnenden ist es piepegal wie oft er deine IP und die damit verbundene Adressermittlung bei Gericht erwirkt. Es ist auch keine Seltenheit, dass ein Dauersauger fünf oder mehrmals erwischt wird. Nach oben also no limit.
Und gewöhne dich dran, dass du als Inhaber eines Internetanschlusses auch dafür verantwortlich bist, was da geschieht.
Wer auf blöde macht wird erst recht zur Kasse gebeten oder eingelocht.