Internetbestellung: Seltsame Gebühren

Birke

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Huhuu!

Ich habe mir einen Artikel mit dem Wert von 15 Euro im Internet bestellt der jedoch leider defekt zu sein scheint. Die Verpackung war auch bereits eingerissen und wurde sicher schon mal geöffnet.

Nun habe ich via Mail um Umtausch gebeten und in der Mail werden nun diese Gebühren veranschlagt, sollte der Artikel nicht defekt sein:

Bitte beachten Sie daß wir bei allen unberechtigten Reklamationen die nicht unter die Gewährleistung oder die Garantie fallen eine Bearbeitungs-/Überprüfungspauschale von 15,00 EUR und die entstanden Versandkosten für Abholung und Rücksendung in Höhe von 9,80 EUR berechnen.

Das währen ja 24,80€! Ich habe ja kein handgefertigtes Klavier bestellt ...

Wäre es da nicht schlauer einfach vom Kauf zurückzutreten und woanders eine zu bestellen? Der Shop könnte behaupten der Artikel wäre in Ordnung gewesen.

Was würdet ihr machen?

Grüße, Birke
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurücktreten - allerdings musst du trotzdem das Rücksendeporto bezahlen, da Wert unter 40 € ...

Udo
 
Die Rücksendekosten sind mir bewusst. So habe ich nur einen Verlust von 5€ Porto plus die Versandosten zu mir bei der Bestellung. Kommt mir nicht ganz koscher vor, auch wenn es das vermutlich ist.

Wenn es blöd läuft hätte ich aber 24,80€ Kosten. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
rücksendegebühren? was soll das sein? beim rückversand innerhalb 14 Tagen fallen bei sowas nur die versandkosten an, sollte der warenwert unter 40€ liegen...
 
Sorry, meinte natürlich das Porto. Habe es korrigiert.
 
Ja, zurücksenden, aus. Die Versandgebühren für den Versand zu Dir brauchst Du übrigens nicht zahlen.
 
Die Versandgebühren für den Versand zu Dir brauchst Du übrigens nicht zahlen.

Das war mir gar nicht bewusst. Dann entstehen für mich ja nur Kosten für die Rücksendung. Sende zu selten etwas zurück.

Danke für den Hinweis, Lars!
 
Gibt immer wieder Händler die das versuchen, ist aber seitdem es die Fernabsatzbestimmungen gibt rechtlich nicht durchzusetzen.

Weder die Überprüfungpauschale, noch die höheren Extrakosten, sofern es nicht normale Versandkosten sind, die man unter 40 Euro eben selber zahlen muss.

Früher, bevor es die Fernabsatzbestimmungen gab, war das bei machen Händler üblich, dass die für eine sogenannte ungerechtfertigte Rücksendung, oder Annahmeverweigerung eine Pauschale verlangt haben.

Mir hat vor einiger Zeit mal ein Händler erklärt, der auch sowas geschrieben hatte, als ich nachfragte, dass es auch sein könnte, dass ich kein Endverbraucher im rechtlichen Sinne wäre, und dann würde dass für mich gelten.
Naja, ich denke, manche versuchen es einfach einmal.
 
Dann ist es wohl doch nicht ganz koscher. Habe ich auch noch nie erlebt.
 
viele schreiben das auch, um den kunden die rücksendung zu erschweren, weil der ganze aufwand erhebliche kosten verursacht.
 
Das kann ich mir gut vorstellen.

Allerdings hat es nun bei mir unnötige Kosten und Ärger verursacht. Zurücksenden, neuen Artikel woanders bestellen, auf Rückzahlung warten. Das macht mir auch keinen Spaß.
 
Naja, nach den Fernabsatzbestimmungen kann ein Händler schon etwas abziehen, wenn der Artikel an Wert verloren, wenn er sozusagen in Gebrauch genommen wurde.

Wann das geschieht, dafür gibt es einige Grundsatzurteile, die auch je nach Produktgruppe von einander abweichen.

Ist ein zweischneidiges Schwert, auf der einen Seite ist es ok, dass es ein verbrieftes Recht zum Prüfen beim Onlinekauf gibt, ist schon richtig, auf der anderen Seite ist es natürlich schon, dass man weitaus mehr darf, beim Onlinekauf, als dass in einem Laden der Fall ist.

Und dass viele Artikel die nach den Fernabsatzbestimmungen dann zurück kommen, nicht mal als Neuware verkauft werden kann, ist auch klar.
 
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