[Internet] Händler verweigert Widerruf - was tun?

Ohne jede persönliche Wertung im konkreten Fall, aber irgendwie ist man als Online-Händler doch manchmal ganz schön angeschissen.

Der Kunde bestellt, packt aus, haut seine Software/Daten drauf, aktiviert den Rechner womöglich sogar bei Apple und sagt sich dann: "Jo mei, i moag's net!". Dann hat der Händler eine Kiste am Hacken, die er nicht mehr als Neuware verkaufen kann und zusätzlich mit der Rückabwicklung verbundene Kosten.

Ist es eigentlich zu viel verlangt, dass man sich vor dem Kauf gerade einer hochpreisigen Ware über deren Eigenschaften und die damit verbundenen Vor- und Nachteile informiert? Es geht ja nicht um ein Paar Schuhe, die nicht gepasst haben.
 
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Du hast 14 Tage Widerrufsrecht um das Gerät zurückzusenden ... da bist du im Recht. Allerdings ist deine Nutzung eben auf "testen wie im Laden" begrenzt. Wenn du das Gerät länger genutzt hast oder Gebrauchsspuren sichtbar sind, hat der Händler das Recht eine entsprechende Wertminderung zu berechnen.
Ob dies gerechtfertig ist oder nicht, ist natürlich Auslegungssache ...
Erstmal die Rückmeldung abwarten und ob und wieviel Wertminderung berechnet wird .... wenn dir das zu hoch ist, hast du ohne Rechtsbeistand wahrscheinlich schlechte Karten dem Händler gegenüber.
 
nach meinem Widerruf bekam ich ein frankiertes DHL Rücksendelabel versichert bis EUR 500
das MBP hatte aber 2K gekostet ,ich hab's riskiert ,würde ich aber bei der Fa auch nicht mehr machen
 
bei den Antwortmöglichkeiten der Umfrage Fehlt:
....nicht Unmöglich.

;)
 
nach meinem Widerruf bekam ich ein frankiertes DHL Rücksendelabel versichert bis EUR 500
das MBP hatte aber 2K gekostet ,ich hab's riskiert ,würde ich aber bei der Fa auch nicht mehr machen

Das Rücksenderisiko trägt im Falle des Widerrufs auch der Händler. Sobald du das Paket bei der Post abgibst, hast du versicherungstechnisch nichts mehr damit zu tun.
 
mit einer Einschränkung, den BTO Geräten.

Nein. Selbst Apple BTO sind keine Geräte, bei denen der Widerruf nicht möglich wäre. Auch das sind nur ganz normale Geräte mit alternativer Ausstattung, weit entfernt von "Einzelanfertigung".

Zum Fall: Wenn es so ist, wie von Dir geschildert, bist Du im Recht, ganz klar. Einschalten, ausprobieren ist ok, nach 48h sicher gar kein Problem.

Na ja, man ist von Amazon halt verwöhnt.
 
Wertersatz darf er dir eigentlich nicht berechnen, die Kosten für die Rücksendung seit letztem Jahr allerdings schon.
 
Bei Apple vielleicht, bei vielen anderen Händlern immer noch nicht. Gerade bei Cyberport gecheckt:

Generell sind von der Rückgabe Computer und technische Geräte ausgeschlossen, die im so genannten BTO-Verfahren (Built-to-Order) von uns speziell für Sie maßgefertigt wurden, bzw. Waren, die nicht in unserem Web-Shop gelistet waren, aber auf speziellen Kundenwunsch bezogen wurden.

Ob das juristisch korrekt ist weiß ich nicht.
 
" von uns speziell für Sie maßgefertigt wurde "

Na ja, wenn Cyberport selbst umgebaut hat? Oder reichen die die BTO Geräte von Apple einfach weiter? Die Schrauben doch nicht selber dran rum, oder?
 
Nur bis zu einem bestimmten Warenwert!
Wie kommst du auf die Idee?
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Widerrufsrecht müssen Online-Händler, unabhängig vom Warenwert, die Kosten für eine Rücksendung nicht mehr tragen. In Zukunft sind Rücksendekosten immer vom Verbraucher zu tragen, es sei denn, der Online-Händler erklärt sich freiwillig bereit, diese zu übernehmen.
 
" von uns speziell für Sie maßgefertigt wurde "

Na ja, wenn Cyberport selbst umgebaut hat? Oder reichen die die BTO Geräte von Apple einfach weiter? Die Schrauben doch nicht selber dran rum, oder?
Ist eigentlich egal, ob die da selber Standardkomponenten einbauen oder die Konfiguration bei Apple bestellen. Wenn du dir noch eine Gravur bestellen würdest, dann wäre das eine vom Rückgaberecht ausgeschlossene Einzelanfertigung, aber alles was schon vorgefertigt ist (auch ein extra verbauter RAM etc. ist ja vorgefertigt) kannst du zurückgeben. Zumindest wäre es dein Recht.

Edit: die Verwirrung kommt vielleicht auch daher, weil CTO - configure to order - eigentlich stattfindet, also das Produkt nach Wunsch zusammengebaut wird und nicht wie bei BTO - built to order - nach Kundenwunsch hergestellt wird. Somit sind die AGB an der Stelle korrekt, wenn du deinen bestellten Mac mit einer besseren Ausstattung bekommst kannst du ihn aber zurückgeben.
 
ich denke der Händler muss das Gerät zurück nehmen.

Aber so ist das nun mal wenn man beim billigsten Kistenschieber bestellt. Wird so eine Kiste dem Händler mal zurück geschoben, rechnet sich das nicht mehr für den Händler. Entsprechend sperrig verhält der sich auch. An Ende zahlt man dann mit seinem Ärger und Mühen die gesperrten "20 Euro" doppelt.

btw:
Einfach mal bei Apple die Bestellhotline mit dem Preis des Händlers konfrontieren. Apple macht dann in der Regel auch diesen Preis.

Aber der TE will ja kein OX mehr weil nach 10 Minuten testen seine NAS nicht so läuft wie gedacht. Aber ob da Windows besser ist :kaffee:
 
Ok, naja um eine Reparatur geht es bei mir ja nicht. Ein Glück, denn wenn man drauf angewiesen ist und dann ein Defekt eintritt ist nichts nerviger als ein langsamer/störrischer Service.

@Franken: Nein, dies war meine erste Bestellung bei MacTrade. Wird vermutlich auch die letzte gewesen sein. Ich bestelle i.d.R. nur bei Amazon und bin es auch gewohnt das im Fall der Fälle es wesentlich leichter abläuft als jetzt hier, weshalb ich auch so irritiert war, da sich der Kundenservice von MacTrade sehr sicher schien mit seiner Aussage.
Ah, verstehe.
Naja, Amazon vermeide ich, wo es geht.
Ich hab sehr gute Erfahrungen mit cyberport gemacht, die sind i.d.R. nur ein paar Cent teuere als Amazon sind aber eben eine deutsche Firma und mein Geld bleibt somit im Land. ;)

Ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Reklamation!
 
@AAPL_Pencil: Sind dir die AGB's nach den Bestellung per eMail zugegangen? Oder lagen diese in geruckter Form der Lieferung bei?
 
Etwa zwei Tage später erhielt ich dann eine Antwort. In dieser teilte man mir mit, dass eine Rückgabe nicht möglich sei. Schließlich stünde mir im Rahmen des Fernabsatz Gesetzes nur ein Test zu wie dieser auch im Ladengeschäft möglich sei zu.
Einen Händler, der sich auf ein seit über 13 Jahren außer Kraft getretenes Gesetz beruft, kann ich nicht ernst nehmen. Formular von der Seite ausdrucken, ausfüllen, per Gerichstvollzieher (Postzustellurkunde) zustellen zusammen mit der Fristsetzung (14 Tage nach § 357 BGB) zur Rückzahlung des Kaufbetrags ink. Versandkosten (zum Kunden) per Überweisung (gleicher §), ggf. abzüglich eines geringen Wertverlusts (gleicher §, den Wertverlust muss der Händler aber belegen). Dazu das Gerät möglichst in der originalen Versandverpackung nachweisbar zurück senden.
 
Schon die Eigentumsverhältnisse der cyberport angeschaut?

Hm, mehrheitlich in der Hand der Hubert Burda Media. Ein nicht börsennotiertes Verlags- und Medienhaus. Somit zieht Franken doch die richtige Schlussfolgerung?

...eben eine deutsche Firma und mein Geld bleibt somit im Land.

Oder gibt's da noch bedeutende Beteiligungen ausländischer Unternehmen?
 
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