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AAPL_Pencil
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Hallo liebe MU-Mitglieder,
Ich hätte gerne mal eure Meinungen zum folgenden gehört:
Ich habe mir bei MacTrade ein MacBook Pro 13" in der Grundausstattung gekauft. Ich habe jedoch sehr kurz nach dem auspacken gemerkt, dass ich mit dem Gerät nicht warm werde und doch lieber ein Gerät mit Windows haben möchte (jedem das seine - ok?). So Sachen wie die NAS Einbindung (Synology) klappen einfach nicht zufrieden stellend. Die Gründe für einen Widerruf sind (theoretisch) ja auch egal. Also schrieb ich dem Händler, dass ich vom Widerruf Gebrauch machen möchte. Als ich dies per Mail mitteilte hatte ich das Gerät seit nicht einmal 48 Stunden.
Etwa zwei Tage später erhielt ich dann eine Antwort. In dieser teilte man mir mit, dass eine Rückgabe nicht möglich sei. Schließlich stünde mir im Rahmen des Fernabsatz Gesetzes nur ein Test zu wie dieser auch im Ladengeschäft möglich sei zu. Und das heraus nehmen aus der Plastikfolie & einschalten des Gerätes würde diesen Rahmen - laut Aussage des Händlers - überschreiten. Ich antwortete zeitnah darauf, dass mir im groben durchaus bewusst ist was das Fernabsatzgesetz besagt und das ich eben deshalb sehr verwundert bin über die Aussage des Händlers. Ich schrieb, dass man bei Apple (und vielen Elektro-Märkten wie Saturn, Media Markt, Cyberport,Media Max, Euronics etc.) die Geräte im Laden im eingeschalteten Zustand ausprobieren kann. Auch verwies ich darauf das in den AGB der MacTrade unter dem Punkt §5 kein Hinweis darauf zu finden ist das mein Recht auf Widerruf durch ein einschalten erlischt. Ich bat daher um eine erneute Antwort und kündigte an bei gleicher Antwort sonst die RSV einzuschalten. Inzwischen habe ich seit knapp zwei Tagen nichts mehr gehört und habe nun eine Frist bis morgen gesetzt, in der Hoffnung noch eine Antwort zu erhalten.
Nun, ich wüsste gerne wie Ihr das seht und was ihr tun würdet. Mein Bauchgefühl sagt mir irgendwie das ich hier im Recht bin und der Händler keine Interesse daran hat das nun alles abzuwickeln und daher versucht die Situation auszusitzen, in der Hoffnung das ich die Aussage schlucke und es behalte. Ich möchte einerseits ungerne mit Schrotflinten (Anwalt, RSV) auf Spatzen schießen. Andererseits habe ich auch keine Lust ein Laptop zu behalten, welches mir nicht den Work-Flow bietet den ich bevorzuge, vor allem bei dem doch recht hohen Preis. Vielleicht liege ich ja auch komplett falsch und der Händler hat Recht - lasst es mich bitte wissen!
Danke & LG
Ich hätte gerne mal eure Meinungen zum folgenden gehört:
Ich habe mir bei MacTrade ein MacBook Pro 13" in der Grundausstattung gekauft. Ich habe jedoch sehr kurz nach dem auspacken gemerkt, dass ich mit dem Gerät nicht warm werde und doch lieber ein Gerät mit Windows haben möchte (jedem das seine - ok?). So Sachen wie die NAS Einbindung (Synology) klappen einfach nicht zufrieden stellend. Die Gründe für einen Widerruf sind (theoretisch) ja auch egal. Also schrieb ich dem Händler, dass ich vom Widerruf Gebrauch machen möchte. Als ich dies per Mail mitteilte hatte ich das Gerät seit nicht einmal 48 Stunden.
Etwa zwei Tage später erhielt ich dann eine Antwort. In dieser teilte man mir mit, dass eine Rückgabe nicht möglich sei. Schließlich stünde mir im Rahmen des Fernabsatz Gesetzes nur ein Test zu wie dieser auch im Ladengeschäft möglich sei zu. Und das heraus nehmen aus der Plastikfolie & einschalten des Gerätes würde diesen Rahmen - laut Aussage des Händlers - überschreiten. Ich antwortete zeitnah darauf, dass mir im groben durchaus bewusst ist was das Fernabsatzgesetz besagt und das ich eben deshalb sehr verwundert bin über die Aussage des Händlers. Ich schrieb, dass man bei Apple (und vielen Elektro-Märkten wie Saturn, Media Markt, Cyberport,Media Max, Euronics etc.) die Geräte im Laden im eingeschalteten Zustand ausprobieren kann. Auch verwies ich darauf das in den AGB der MacTrade unter dem Punkt §5 kein Hinweis darauf zu finden ist das mein Recht auf Widerruf durch ein einschalten erlischt. Ich bat daher um eine erneute Antwort und kündigte an bei gleicher Antwort sonst die RSV einzuschalten. Inzwischen habe ich seit knapp zwei Tagen nichts mehr gehört und habe nun eine Frist bis morgen gesetzt, in der Hoffnung noch eine Antwort zu erhalten.
Nun, ich wüsste gerne wie Ihr das seht und was ihr tun würdet. Mein Bauchgefühl sagt mir irgendwie das ich hier im Recht bin und der Händler keine Interesse daran hat das nun alles abzuwickeln und daher versucht die Situation auszusitzen, in der Hoffnung das ich die Aussage schlucke und es behalte. Ich möchte einerseits ungerne mit Schrotflinten (Anwalt, RSV) auf Spatzen schießen. Andererseits habe ich auch keine Lust ein Laptop zu behalten, welches mir nicht den Work-Flow bietet den ich bevorzuge, vor allem bei dem doch recht hohen Preis. Vielleicht liege ich ja auch komplett falsch und der Händler hat Recht - lasst es mich bitte wissen!
Danke & LG