Inkasso

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thobie

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Moin,

ein Kunde zahlt nicht.

Rechnung Mitte Juli mit Zahlungsziel 14 Tage rausgegangen.

Dann Mahnung. Nun 4 Wochen in Verzug.

Inkasso? Rechtsanwalt?

Empfehlungen?

Welche Kosten muss ich tragen?
 
Der Kunde hatte eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, innerhalb derer er den Rechnungsbetrag hätte begleichen müssen.

Jetzt nach einer Mahnung erneut vier Wochen in Verzug.

Er hatte somit sechs Wochen Zeit gehabt, die Rechnung zu begleichen.

Es ist nur eine kleine Handwerksfirma, die keine aufwändigen Buchhaltungsvorgänge hat.

Der Kunde hat sich schon mehrmals gemeldet und wollte vorbeikommen, um den Rechnungsbetrag zu begleichen, hat aber die Termine nie eingehalten.
 
Es ist nur eine kleine Handwerksfirma, die keine aufwändigen Buchhaltungsvorgänge hat.
Vor allem scheinen die keine Kohle zu haben ...
Ich würde das einer Inkassofirma übergeben und halt auf einen Teil der Kohl verzichten - aber damit ist es für dich vom Tisch und du hast deine Ruhe.

P.S.: Das Freelancer Unterforum wäre vermutlich besser als die Bar für dieses Thema.
 
Da passt was nicht, Rechnung Mitte Juli rausgegangen, dann ist das ja erst vier Wochen her, bei Zahlungsziel 14 Tage wäre er gerade zwei Wochen in Verzug.
Oder meintest Du Mitte Juni, dann würde es passen.
Ich würde den Mahnbescheid wählen
 
Ich würde den Mahnbescheid wählen
Ich nicht, denn da legt der einfach Widerspruch ein und dann zieht sich´s wieder Wochen. Ich hatte vor langer Zeit einen ähnlichen Fall und mir hat geholfen, den täglich, gerne auch mal nachts, an Weihnachten und Sylvester anzurufen. Irgendwann ist der eingeknickt …
 
Ich nicht, denn da legt der einfach Widerspruch ein und dann zieht sich´s wieder Wochen. Ich hatte vor langer Zeit einen ähnlichen Fall und mir hat geholfen, den täglich, gerne auch mal nachts, an Weihnachten und Sylvester anzurufen. Irgendwann ist der eingeknickt …
Das hätte dir jedoch auch leicht eine Anzeige einbringen können.
 
Das ist auch ne Frage von Betrag und Aufwand!
Lässt sich so nicht pauschal beantworten.

Zahlt der Kunde nicht, kommst Du nur mit Energie ans Geld. Ist die Energie den Betrag wert?
 
Das ist auch ne Frage von Betrag und Aufwand!
Lässt sich so nicht pauschal beantworten.

Zahlt der Kunde nicht, kommst Du nur mit Energie ans Geld. Ist die Energie den Betrag wert?

Vor Allem aber kommt es drauf an, ob man mit irgendwelchen Materialeinkäufen in Vorlage getreten ist.
Gerade bei "Einzelkämpfern" kann das Geld da dann ganz schnell für den nächsten Auftrag fehlen.


Naja, ich würde zunächst mal mit einer Nötigung anfangen und, wenn du auf meiner Privatnummer anstatt der Geschäftlichen anrufst, eine Nachstellung, evtl. auch eine KV (wegen "entstandenen Schlafproblemen") beanzeigen. Es geht ja nicht drum, ob die Anzeigen erfolgreich sind, sondern nur um den Streß zu bereiten.
 
Ist im Prinzip genau das, was du machst: Du nötigst den Schuldner dazu, deine Rechnung zu bezahlen... die Justiz nennt sowas dann "Selbstjustiz" (von der ich im übrigen ein großer Fan bin, also nicht falsch verstehen) und die ist nunmal in DE verboten.
 
Schließe mich meinem Vorredner an.
Aus Erfahrungen in der Landwirtschaft, hilft da meistens nur ein guter Freund. Der die richtigen Worte findet.
Aber nur für den Fall, das der Schuldner auch greifbar ist.
 
Das halte ich für Quatsch: das waren Telefonate. Übrigens ist der Schuldner zwei Tage nach Bezahlung tödlich verunglückt.
Genau es, waren Telefonate, aber, wie du selbst geschrieben hast, mitten in der Nacht sowie an ges. Feiertagen.

Wie schon geschrieben, es kommt den Klägern oft nicht darauf an, mit ihrer Klage durchzukommen, sondern lediglich dir möglichst viel Streß zu bereiten... und die Polizei muß nach einer entspr. Anzeige ermitteln, d.h. dich zur Sache vernehmen etc, auch wenn es nachher eingestellt wird.
 
Das halte ich für Quatsch: das waren Telefonate. Übrigens ist der Schuldner zwei Tage nach Bezahlung tödlich verunglückt.

Ein Schelm, der hier einen Zusammenhang sieht.
Ein schwarzhumoriger sarkastisch-morbider Schelm. (Auch wenn das Wortteil "humorig" hier unangebracht ist.)
Mich würde in dem Fall ernsthaft die Meinung von Witwe oder anderen Angehörigen interessieren.
 
Ist im Prinzip genau das, was du machst: Du nötigst den Schuldner dazu, deine Rechnung zu bezahlen... die Justiz nennt sowas dann "Selbstjustiz" (von der ich im übrigen ein großer Fan bin, also nicht falsch verstehen) und die ist nunmal in DE verboten.
Am Besten direkt die Kinder des Schuldners bedrohen, damit dieser schneller bezahlt, oder?
facepalm.gif
 
Als Angestellter einer kleinen Firma empfehle bei größeren Aufträgen (von Neukunden) Vorkasse (zumindest anteilig) durchzusetzen - gibt allerdings auch Behörden, die das generell nicht machen (können). Ich erinnere mich nach vielen Jahren hier an einen Fall aus meiner Anfangszeit - einen größeren Auftrag angenommen, Rechnungszahlung, Kunde hat nie bezahlt - ging dann vor Gericht, wir bekamen Recht, der Kunde erschien nicht mal. Aber auch ein Gerichtsbeschluss heißt nicht, dass dann auch bezahlt wird/bezahlt werden kann - hab ich unter Lehrgeld verbucht.
 
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