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Suruga
Falls Ihr es nicht findet doch noch mal extra für Euch:
Da steht nur, wie das jeweilige Apple zu identifizieren ist, mehr nicht. Also doe jeweilige Adresse des Nationalen Apple Vertriebs.Keine Abhängigkeiten.
„APPLE“, IST IN ABHÄNGIGKEIT VON DEM LAND, IN DEM DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE, IM ANHANG IDENTIFIZIERT.
Dei Änderungen gehen hauptsächlich auf den Ausschluss des CISG ("UN-Kaufrecht") in Apples Kaufverträgen und EULA zurück.
Somit gilt dann jeweils das nationale Recht des jeweiligen Apple Vertriebs. DAs erleichtert ungemein die Frage, welches Gericht zuständig ist, und woher man den passen Fachanwalt bekommt.
Unabhängig davon gilt die 1 -jährige freiwillige Garantie des Herstellers.
Die ist aber unabhängig vom nationalen Recht, da freiwillig gegeben. Anders sieht es bei der Gewährleistungen aus. Darauf besteht in vielen Ländern ein Rechtsanspruch. Es würde aber keine Sinn ergeben einen europäischen Anspruch bei einem Gericht in Kalifornien zu erstreiten.
Das ist alles, was ich daraus lese und erkenne.
Mit Ausnahme von Iphone, iPod,iSight und iPad sowie Geräten und Software von anderen Herstellern.