importiertes iPad: Garantie gilt nicht in Deutschland!

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ichmalwieder

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Die iPad Garantie gilt nur in dem Land, in dem es gekauft wurde.
Ich habe im US-Apple Store angerufen und dort man hat sich nochmal beim Support vergewissert, dass dies tatsächlich der Fall ist.

Dies ist möglicherweise eine wichtige Info für alle, die ein iPad importieren oder derzeit bei eBay kaufen wollen (das sind ja auch aus den USA importierte), so wie ich das machen wollte.

Siehe Apple iPad Garantiebedingungen: http://images.apple.com/legal/warranty/docs/NA_iPad_Warranty_v20.pdf

Man handhabt es genauso wie beim iPhone: Garantie nur in dem Land, in dem es ursprünglich erworben wurde (nicht wie bei Macs, die weltweite Garantie erhalten).

Nun warte ich lieber noch zwei Wochen und kaufe es - mit Garantie - in D.
 
Öhm, vielleicht mal die aktuellen Garantiebedingungen genau lesen. Es gilt für ALLE Apple Produkte, dass die Garantie nur in dem Land gilt wo die Produkte erworben wurden: http://images.apple.com/legal/warranty/docs/cpuwarranty.pdf
DIESE BESTIMMUNGEN UNTERLIEGEN DEM RECHT DES LANDES, IN WELCHEM DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE. „APPLE“, DER GARANTIEVERPFLICHTETE DIESER BEDINGUNGEN, IST IN ABHÄNGIGKEIT VON DEM LAND, IN DEM DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE, IM ANHANG IDENTIFIZIERT.
 
Bisher galt die Apple Garantie immer Weltweit für Produkte wie z. B. Macbooks, wenn ich mich nicht täusche auch für iPods inkl. iPod Touch. Das hat sich angeblich jetzt geändert oder wie darf ich das verstehen? @Pingu
 
Das hat sich schon länger geändert. Ich predige das schon seit über 2 Jahren. Alle Reperaturleistung an importierten Geräten sind Kulanzleistungen. Ich habe zwar bisher noch nie von Problemen damit gehört. Aber man hat halt kein Recht darauf.
 
...vielleicht mal die aktuellen Garantiebedingungen genau lesen. Es gilt für ALLE Apple Produkte, dass die Garantie nur in dem Land gilt wo die Produkte erworben wurden

Nein, Du irrst (Lies nochmal genau ;) ). Hier verwechselst da etwas: Für Macs gilt die einjährige - sowieso freiwillige - Garantie, wie bisher auch schon, weltweit. Das von Dir zitierte besagt lediglich, dass die von Apple angebotene Garantie den Gesetzen des jeweiligen Landes unterliegen, war auch schon immer so, klar. Im von Dir verlinkten PDF steht ebenfalls, dass die Garantie weltweit (sofern ein AASP im jew. Land vorhanden ist) erbracht wird.

Für das iPad (ebenso iPhone) gilt dies nicht: Apple Garantie gibt es nur in dem Land, in dem es ursprünglich gekauft wurde (Siehe mein oben verlinktes Warranty-PDF).
 
Alle Reperaturleistung an importierten Geräten sind Kulanzleistungen...Aber man hat halt kein Recht darauf.

Stimmt leider auch nicht: Wenn Apple Dir beim Kauf eine 1-jährige (dies ist ohnehin freiwillig), weltweit gültige Garantie gibt, ist dies ab dem Zeitpunkt des Kaufes (Vertragsabschluss) nicht Kulanz, sondern Bestandteil des Vertrages.
 
Bei normaler Hardware (außer iPhone, iPod und iPad) wird unabhängig vom Kaufland repariert, sofern es in dem Land, wo man sich befindet möglich ist.

Beim iPad formulieren Sie es schwammig: "Apple may restrict service to the country where Apple or its Authorized Distributors originally
sold the hardware product."

Also ich wäre da bei einem neuen Produkt von Aplle sehr vorsichtig :crack:

P.S. iPod Garantiebestimmungen habe ich nicht durchgelesen.
 
Nein, Du irrst (Lies nochmal genau ;) ).
Den Ball werfe ich zurück und lese obiges PDF welches für alles außer iPods, iPhones und iPads gilt. Wenn Du ganz genau liest, stellst Du fest, dass da das Wort worldwide fehlt.
Das PDF ist übrigens von dieser Seite: http://www.apple.com/legal/warranty/


Stimmt leider auch nicht: Wenn Apple Dir beim Kauf eine 1-jährige (dies ist ohnehin freiwillig), weltweit gültige Garantie gibt, ist dies ab dem Zeitpunkt des Kaufes (Vertragsabschluss) nicht Kulanz, sondern Bestandteil des Vertrages.
Wie gesagt. Sie ist nicht mehr weltweit. Einfach mal Deine Vertragsbedingungen lesen (siehe oben).

Bei normaler Hardware (außer iPhone, iPod und iPad) wird unabhängig vom Kaufland repariert, sofern es in dem Land, wo man sich befindet möglich ist.
Wie gesagt: sie machen es. Aber man hat lt. Warrenty kein Recht darauf.
 
....
Wie gesagt: sie machen es. Aber man hat lt. Warrenty kein Recht darauf.

Wo soll das stehen?

Ich lese nur folgendes, Zitat (Garantiebedingung Hardware):

"Die Serviceoptionen, die Verfügbarkeit von Bauteilen und die Reaktionszeiten können von Land zu Land
unterschiedlich sein. Apple behält sich das Recht vor, jederzeit die Serviceoptionen zu ändern. Soweit das
Produkt sich in einem Land befindet
, in welchem Serviceleistungen nicht angeboten werden und dort nicht
repariert werden kann, obliegt es (vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Vorschriften)
Ihnen, auf eigene Kosten und Risiko für die Versendung zu sorgen."

IMHO muss das Produkt nicht in dem Land sein, wo es gekauft wurde.
Beim iPad ist, wie ich schon schrieb, definitiv anders.

Edit: Weltweit fehlt, da man in Itschiquaiki keinen Service hat und der Kunde dann für die Transportkosten aufkommen muss.
 
Pingu;5984473 Wie gesagt. Sie ist [b schrieb:
nicht mehr[/b] weltweit. Einfach mal Deine Vertragsbedingungen lesen (siehe oben).

Wie gesagt: sie machen es. Aber man hat lt. Warrenty kein Recht darauf.



ich lese das genau anders herum.
 
Wo es steht? Gleich am Anfang über die Gültigkeit der Bedingungen. Ich habe es ja oben schon zitiert. Durch nochmaliges zitieren ändert es sich auch nicht. ;o)

Besonders wichtig ist gleich am Anfang nämlich die Definition welches "Apple" als Vertragspartner auftritt, der abhängig ist vom Land wo das Produkt erworben wurde.

Edit: Falls Ihr es nicht findet doch noch mal extra für Euch:
„APPLE“, DER GARANTIEVERPFLICHTETE DIESER BEDINGUNGEN, IST IN ABHÄNGIGKEIT VON DEM LAND, IN DEM DAS PRODUKT ERWORBEN WURDE, IM ANHANG IDENTIFIZIERT.

Edit2: Nur als Beispiel in 2005 <http://web.archive.org/web/20051225133742/www.apple.com/legal/warranty/hardware.html> hieß es noch so:
If the product is portable, meaning that it can operate independently without a power cord, you may obtain warranty service worldwide. However, service will be limited to the options available in the country where service is requested. If the product is not portable, warranty service may be restricted to the country where the product is purchased.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat sich schon länger geändert. Ich predige das schon seit über 2 Jahren. Alle Reperaturleistung an importierten Geräten sind Kulanzleistungen. Ich habe zwar bisher noch nie von Problemen damit gehört. Aber man hat halt kein Recht darauf.

Hatte man auf GARANTIE (nicht zu verwechseln mit dem DEUTSCHEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH) jemals Rechtsanspruch?

Garantie war schon immer eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers (...nicht des Händlers...)!

Charlie
 
Bisher galt die Apple Garantie immer Weltweit für Produkte wie z. B. Macbooks, wenn ich mich nicht täusche auch für iPods inkl. iPod Touch. Das hat sich angeblich jetzt geändert oder wie darf ich das verstehen? @Pingu

Mein in den USA gekaufter iPod touch war übrigens voriges Jahr ohne Probleme beim deutschen Service (innerhalb Garantie über Apple-Hotline abgewickelt: Austauschgerät erhalten).

:kopfkratz:
 
Hatte man auf GARANTIE (nicht zu verwechseln mit dem DEUTSCHEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH) jemals Rechtsanspruch?
Ja, hast Du.
Garantie war schon immer eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers (...nicht des Händlers...)!
Garantie ist freiwillig insofern, dass sie 1. ein Hersteller nicht gewähren muss und 2. die Bedingungen definieren muss. Im Rahmen der definierten Bedingungen hat man einen Rechtsanspruch.
 
Wir reden da glaub ich aneinander vorbei.
Wenn ein Hersteller Garantie gibt, ist sie rechtlich verbindlich.
Aber es ist nicht rechtlich verbindlich, dass er Garantie gibt.

So rum meinte ich das.

Grüße
Charlie
 
Nein, Du irrst (Lies nochmal genau ;) ). Hier verwechselst da etwas: Für Macs gilt die einjährige - sowieso freiwillige - Garantie, wie bisher auch schon, weltweit.

...nur für mobile Macs.

..für desktops gilt schon seit langem eine Beschränkung, sodass ein Mac Pro aus den USA in D keine Garantie hat.
 
Wenn ein Hersteller Garantie gibt, ist sie rechtlich verbindlich.
Aber es ist nicht rechtlich verbindlich, dass er Garantie gibt.
Habe ich das nicht auch gesagt?
Wenn ein Hersteller Garantie gibt, muss er sie jedem (nicht-diskriminierend) gewähren und damit ist sie rechtlich verbindlich. Er kann natürlich die Bedingung (solange sie nicht-diskriminierend sind) so bestimmen wie er möchte.
 
Mein in den USA gekaufter iPod touch war übrigens voriges Jahr ohne Probleme beim deutschen Service (innerhalb Garantie über Apple-Hotline abgewickelt: Austauschgerät erhalten).

:kopfkratz:

Bei mir genauso, nur, dass es ein Classic 120 war;)
 
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