OVP als „nicht versandsicher“ darzustellen dürfte kaum funktionieren
Funktioniert aber, wenn DHL es darauf anlegt und dann muss man sich inkl. Gutachten durchklagen.
Ist mir als Käufer einmal bei Versand eines hochwertigen CD-Topladers passiert, der absolut sicher inmitten des OVP-Karton (5-wellige Pappe) über Moosgummi-Abstandhalter fixiert war.
Der Toplader war intern beschädigt - vermutlich durch Fallenlassen aka neg. Erdbeschleunigung. Äußerlich keine Beschädigungen am Karton zu sehen.
Ich habe zur Verkürzung der Versandwege den Karton direkt in einer DHL-Filiale abgeliefert und der ging dann zur Überprüfung zu DHL. Kam innerhalb 2 Tagen mit dem Vermerk zurück: unzureichende Verpackung. Und dann? Klagen?
Ein zweiter Fall: eine schwere Endstufe, bei der ich mitbekam, wie der Zusteller den Karton vor mir flach auf den Boden fallen ließ (ähnlich oben) und dadurch der dicke NT an der Bodenplatte befestigt Schäden abbekam. Schraube herausgeissen. Ging an den Absender zurück.
einer Menge
an Luftpolsterfolie sowie anderen Polstermaterialien!
Luftpolsterfolie ist für den Transport ziemlich ungeeignet, wie ich schon oft feststellen musste, sobald etwas Spiel plus entsprechendes Gewicht im Karton ist und die Ware sich bewegt, können die Einzel-Luftpolster platzen und dann war es das mit dem Polstern.
Styropor, das auch gern zum Füllen von Lücken verwendet wird,
ist absolut ungeeignet - außer, es handelt sich um die
passgenauen Formstücke wie beim iMac oder besonders bei der Käsereibe. Das hilft gut.
Ansonsten ist Pappe innen das beste Material zum Auspolstern, um den nötigen Abstand zur Umkarton-Innenwandung zu halten und auch einen Stoß mit spitzer Kante durch die Pappschichten abzudämpfen.
Schau gerne mal
hier bei Ebay oder an anderen Stellen
Da ist die Rede vom Verlust - eine ganz andere Risiko-Bewertung als die Beschädigung der Ware auf dem Versandweg.
Nebenbei teilte mir ein DHL-Mitarbeiter mit, dass die Standard- & aufgestockte Versicherung in erste Linie den Verlust betrifft - Beschädigungen sind Auslegungssache, weshalb sie so knallhart formuliert sind wie von
@OmarDLittle beschrieben
ist ebay KEIN versanddienstleister
Richtig und auch das, was einige VK bzgl. Rücknahmen, Transportrisiko ausschließen, ist nicht den Satz wert, denn da gelten die Ebay-Plttformbedingen.
Aber das ist eine andere Baustelle. Hier geht es ja um DHL & Mitbewerber.
Wenn die AGB des Beförderers nicht gegen bestehende Gesetze inkl. BGB verstoßen, interessiert der Auszug erstmal nicht, denn der bezieht sich auf zivilrechtliche Belange zwischen VK & Käufer.
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