Da habe ich was im Internet gefunden was dieses Tohuwabohu evtl besser erklärt.
Jedenfalls ist es sehr verständlich erklärt.
Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Garantie gibt ein Hersteller einer Sache. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die der Hersteller gestalten kann, wie er möchte.
Neben der Dauer (1 Jahr oder lebenslang) kann er auch die Bedingungen (nur mit OVP, ohne alles) einschränken oder gestalten wie er möchte.
Die Gewährleistung dagegen ist gesetzlich geregelt. Sie sieht vor, dass der - und hier kommt der große Unterschied zur Garantie - Händler verpflichtet ist, dir eine mängelfreie Sache zu übergeben.
Das heißt, es interessiert nur der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, also der Moment in dem du bezahlst und aus dem Laden rausgehst.
Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf muss der Händler dir beweisen, dass der Schaden nicht bereits bei Übergabe bestand.
Den Rest der zwei Jahre Gewährleistung musst du dagegen dem Händler beweisen, dass der Schaden bereits bei Übergabe bestand.
Apple handhabt es mittlerweile so, dass sie die Gewährleistung - also ihre Verpflichtung als Händler - kulant wie die Garantie handhaben.
Wenn du ein Gerät bei Apple direkt gekauft hast, hast du also erstmal zwei Jahre Garantie.
Bei anderen Händlern kann es dir dagegen passieren, dass du nach dem ersten halben Jahr ein Gutachten bringen musst.
Wenn der Apple Artikel nicht direkt bei Apple gekauft wurde, dann gilt 1 Jahr Herstellergarantie und 2 Jahre Gewährleistung beim Händler mit Beweislastumkehr nach dem ersten halben Jahr