Hilfe beim Fragebogen der KSK=Tontechniker

kaboo_ki

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Hallo,
will nun endlich den Schritt wagen und mich als Tontechniker (zur Zeit überwiegend Konzerte/Veranstaltungen) selbstständig machen und möchte mich gerne über die KSK versichern.
Sollte wohl auch kein Problem sein... aaaber... sitze gerade vor dem Fragebogen der KSK und bin etwas ratlos bei den Angaben zur "selbständigen künstlerischen/publizistischen Tatigkeit".
Das für mich die Ziffer M15 "künstlerisch-technischer Mitarbeiter im Bereich Musik" zutrifft, habe ich schon herausgefunden.
Nun möchte die KSK dazu aber eine möglichst genaue Ausführung über meine Tätigkeit und in diesem Punkt bin ich mir etwas unsicher, da es denen wohl sehr genau auf die Formulierung ankommt.

Deshalb meine Fragen...
a) gibt es im Forum Tontechniker, die diesen Antrag schon ausgefüllt haben, und nun auch über die KSK versichert sind ?
b) würde mir jemand seinen Text (zu Ziffer M15) zur verfügung stellen ?
c) gibt es ein Problem wenn auf meinen Visitenkarten Tontechniker steht ?
d) gibt es sonst noch etwas beim ausfüllen des Fragebogens zu beachten ?

Danke im voraus,
kaboo_ki
 
Ich laufe bei der KSK zwar nicht als Tontechniker, sondern als Journalist, aber ich sehe da kein Problem. Wichtig ist, daß du in der Beschreibung deiner Tätigkeit den künstlerischen Aspekt in den Vordergrund stellst. Deine Visitenkarte mußt du ja nicht mitschicken.
Ansonsten ist es so, daß die KSK Nachweise über deine "künstlerische Tätigkeit" haben will. Das können auch Rechnungen oder Auftragsbestätigungen sein. In jedem Fall ist es entscheidend, daß irgendwie das Kreative deiner Tätigkeit zum Ausdruck kommt.
Wenn du noch nicht freiberuflich gearbeitet hast, kannst du trotzdem schon den Antrag stellen und die Nachweise nachreichen. Es dauert ohnehin einige Monate, bis der Antrag durch ist. In der Zwischenzeit mußt du dich freiwillig bei einer Krankenkasse versichern, das Geld wird dann aber rückwirkend verrechnet.
Und ganz wichtig: Die Berechnung des Beitragssatzes erfolgt auf Grundlage deiner freiwilligen Angaben, was du voraussichtlich im Jahr nach Abzug der Betriebskosten verdienen wirst. Das überprüft im Nachhinein keiner. Also wenn dir an niedrigen Beiträgen gelegen ist, einfach so wenig wie möglich angeben.

Grüße
Peterpanter
 
Bei dem Titel dachte ich schon du willst zu den Kommando Spezialkräften nach Calw. :D
 
@ Peterpanter
danke für die Antwort, das das künstlerische im Vordergrund stehen muss, ist klar.
Die Sache ist nur so, dass ich mir nicht jedesmal Gedanken machen will was ich auf Rechnungen, Auftragsbestätigungen ect. schreibe (habe auch Aufträge die rein technischer Art sind) deshalb hätte ich gerne einige Erfahrungsberichte von Tontechniker wie die das mit der KSK und ihren Rechnungen ect. handhaben und welche Berufsbezeichnung sie bei M15 eingetragen haben (Musikproduzent?, Klanggestalter? ect.).

@mafr2005 war einer von diesen Kriegsdienstverweigerern ;)

Gruß,
kaboo_ki
 
keine Tontechniker in einem Mac-Forum ??!!
 
Schon. Allerdings musst du dich dann als Freiberufler aufs Mischen allein beschränken.
Deswegen haben auch die meisten, die ich so kenne, ihre Arbeit als gewerbliche Tätigkeit angemeldet.
 
Hat das mit der KSK geklappt???
 
Zu kurz gedacht und nicht zulässig!

Das überprüft im Nachhinein keiner. Also wenn dir an niedrigen Beiträgen gelegen ist, einfach so wenig wie möglich angeben.

Abgesehen davon, das unwahre und unvollständige Angaben gegenüber der KSK alles andere als zulässig sind, hätte dieses Vorgehen folgeschwere Konsequenzen für das Mitglied, auch rückwirkend! Selbstverständlich finden Überprüfungen statt, regelmäßig in Einzelfällen und als Stichproben. Auch bei Verdacht sowie bei Hinweisen aus der „Bevölkerung“. Was du völlig vergessen zu haben scheinst, ist die Tatsache, das der Beitragssatz unmittelbare Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Rentenversicherung hat. Wer über Jahre nur niedrige Beiträge abführt, weil man glaubt, damit mtl. Beiträge so niedrig wie nur möglich halten zu können, wird im Renteneintrittsalter die Quittung für das Vorgehen bekommen, denn wo nichts oder nur wenig abgeführt wurde, gibt es auch nichts oder nur wenig zu erwarten. Es kann nicht dein Ernst sein, eine Empfehlung für dieses Vorgehen auszusprechen, das zum einen nicht zulässig ist und zum anderen mit dem Risiko behaftet ist, jeden Tag erwischt werden zu können. Der Datenabgleich macht es möglich und was die Sachbearbeiter mit Hilfe der EDV auch noch dürfen, ist erst vor wenigen Jahren ein Netz von Kontrollmechanismen geworden, an die zuvor niemand geglaubt hat. Und täglich werden die Netze dichter miteinander verflochten. Nur weil bei denen seit Jahren nichts passiert ist, die auf diese Weise ihre Beiträge niedrig halten, bedeutet das nicht, dass es so bleibt. Unterschätze niemals den elektronischen Gedächtnisspeicher der Finanzbehörde und des Rentenversicherungsträgers. Die KSK steckt als Institution mitten drin und wird ebenfalls von außen überprüft. Vielleicht hast du demnächst das Glück, das dich die EDV zur Stichprobe auswählt und ein netter Brief ins Haus kommt, wo man dich auffordern wird, die bisher gemachten Angaben noch einmal zu bestätigen, bevor es richtig ungemütlich wird.
 
Das wird sehr wohl geprüft! Ich zitiere mal aus dem entsprechenden Schreiben, das ich vor ein paar Monaten erhalten habe:

«Die Künstlersozialkasse bittet Sie daher für die vergangenen vier Jahre um Angabe Ihrer tatsächlichen Einkünfte aus selbständiger, künstlerischer/publizistischer Tätigkeit und um Angabe weiterer möglicher Einkünfte aus einer ggf. ausgeübten nicht künstlerischen/nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit. Legen Sie die Einkommensteuerbescheide für 2004-2007 vor. Soweit Sie noch keine Einkommensteuerbescheide erhalten haben, legen Sie bitte Gewinn- und Verlustrechnungen vor.»

Zu diesen Stichproben ist die KSK verpflichtet. Rückwirkende Konsequenzen werden in dem Schreiben ausgeschlossen, Unwägbarkeiten einer Schätzung werden entsprechend berücksichtigt. Insofern hat Spade nicht ganz recht. Richtig sind allerdings seine Bemerkungen zur Rentenhöhe.
 
Deshalb meine Fragen...
a) gibt es im Forum Tontechniker, die diesen Antrag schon ausgefüllt haben, und nun auch über die KSK versichert sind ?
b) würde mir jemand seinen Text (zu Ziffer M15) zur verfügung stellen ?
c) gibt es ein Problem wenn auf meinen Visitenkarten Tontechniker steht ?
d) gibt es sonst noch etwas beim ausfüllen des Fragebogens zu beachten ?
Die Bezeichnung Tontechniker ist in Deutschland nicht geschützt, es geht also in Ordnung wenn du dich so nennst, genauso ist da bei Musikproduzent oder Studiotechniker.

Nur die Bezeichnung Toningenieur ist geschützt, die darf man nur tragen wenn man ein Studium in Medientechnik oder sonstigem an einer staatleichen Uni oder FH hat, aber so hattest du ja zum Glück nicht vor dich zu nennen.

Tontechniker kann sich aber jeder nennen, egal an welchem Institut er seine Ausbildung gemacht hat, sogar wenn er sich alles selber beigebracht hat. Die Bezeichnung ist wie gesagt nicht geschützt. Welche Berufsbezeichnung die KSK vorzieht weiß ich allerdings nicht, da würde ich mal nachfragen was für deinen Tätigkeitsbereich, rein technisch, üblich ist.
 
Unwägbarkeiten einer Schätzung werden entsprechend berücksichtigt.

An den Stellen, wo eine Unterschrift zu leisten ist, gibt es immer den Hinweis auf richtige und vollständige Angaben. Eine Abweichung von der Unwägbarkeit (denn auch dafür gibt es Erwägungen) wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (bis zu 5000 Euro) sowie bei Verdacht auf Betrug strafrechtlich verfolgt. Die KSK kennt kein Pardon mehr und der Datenabgleich macht es ihnen leicht, wenn auch zeitlich verzögert, dass Missverhältnisse, die über Jahre unentdeckt geblieben sind, aufgedeckt werden. Wer sich in trügerischer Sicherheit glaubt, nie entdeckt worden zu sein, steht nun jeden Morgen mit der Chance auf den Hauptgewinn auf, dass zur exakten Prüfung ein Bescheid ins Haus flattert. Kunst hin oder her, denn auch die KSK setzt auf moderne Technik und Überwachung. Die Zeit der staubigen Akten, die alle Jahre für wenige Minuten aus dem Keller an die Sonne geholt wurden, um einen Eintrag zu ergänzen, ist vorbei. Eine Software analysiert Datenbestände auf mögliche Abweichungen und bei Auffälligkeiten kommt der Hinweis in die Rubrik: „Stichprobe durchführen, Angaben erneut überprüfen!“ Auf Menschen ist leider kein Verlass mehr. Bitte lächeln. Knips. :p
 
:rotfl:…steht nun jeden Morgen mit der Chance auf den Hauptgewinn auf, dass zur exakten Prüfung ein Bescheid ins Haus flattert.:hamma:

@Spade/Sterling

Verunsichere hier nicht die User mit Deinen Weisheiten. Ich zitiere aus dem KSK-Schreiben: Die rückwirkende Nachberechnung von Beiträgen ist nicht beabsichtigt. Sowie: dabei wird die KSK die Unwägbarkeiten einer Einkommensschätzung angemessen berücksichtigen.
 
Alt 05-04-2005, 12:42 mal aufs Datum gekugt?
 
2005 hat die KSK noch nicht jeden „Abweichler seiner Schätzung“ erwischt. Heute schon. Das Thema ist immer aktuell, denn inzwischen funktioniert auch die Analyse-Software BoeSE 4.2. Entlastet nicht nur Sachbearbeiter, sondern bringt der KSK auch mehr Beiträge.
 
Ich laufe bei der KSK zwar nicht als Tontechniker, sondern als Journalist, aber ich sehe da kein Problem. Wichtig ist, daß du in der Beschreibung deiner Tätigkeit den künstlerischen Aspekt in den Vordergrund stellst. Deine Visitenkarte mußt du ja nicht mitschicken.
Ansonsten ist es so, daß die KSK Nachweise über deine "künstlerische Tätigkeit" haben will. Das können auch Rechnungen oder Auftragsbestätigungen sein. In jedem Fall ist es entscheidend, daß irgendwie das Kreative deiner Tätigkeit zum Ausdruck kommt.
Wenn du noch nicht freiberuflich gearbeitet hast, kannst du trotzdem schon den Antrag stellen und die Nachweise nachreichen. Es dauert ohnehin einige Monate, bis der Antrag durch ist. In der Zwischenzeit mußt du dich freiwillig bei einer Krankenkasse versichern, das Geld wird dann aber rückwirkend verrechnet.
Und ganz wichtig: Die Berechnung des Beitragssatzes erfolgt auf Grundlage deiner freiwilligen Angaben, was du voraussichtlich im Jahr nach Abzug der Betriebskosten verdienen wirst. Das überprüft im Nachhinein keiner. Also wenn dir an niedrigen Beiträgen gelegen ist, einfach so wenig wie möglich angeben.

Grüße
Peterpanter

ich bin nach ein paar jahren geprüft worden, und ich war froh das ich ehrliche angaben mache...
 
Da hab ich ja was angerichtet:eek:

Also zuerst einmal, für alle, die sich hier auf das Erstellungsdatum des Threads berufen: ich habe diesen Thread gefunden und aus reinem Interesse nachgefragt. Also immer locker bleiben :D

Hintergrund:

Ich arbeite seit 2005 als Tontechniker (nach meiner Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik)
Beim Finanzamt bin ich als FREIBERUFLER gemeldet bzw. ich habe ne Steuernr. und USt-ID bekommen, habe aber kein Gewerbe angemeldet und zahle somit auch keine Gewerbesteuer!
Damals hatte ich versucht, Informationen über die Vorraussetzungen zur freiberuflichen Tätigkeit als Tontechniker zu finden. War nicht ganz einfach, alles, was ich fand, war sehr schwammig vormuliert, d.h. im Klartext: ich hatte das dann so verstanden, dass ich zwar am Pult stehen darf und mischen darf, aber beim Aufstecken eines Kabels ist schon Ende, würde also unter "Gewerbe" fallen(IHK:"Tontechniker, der aus Darbietungen einzelner Musiker ein bestimmtes Klangbild herstellen soll", Katalogberufe, Freiberufler gem. §18 Abs1 ESTG).
Wie gesagt,...schwammig^^

Bis dato hatte ich noch keine Steuerprüfung; das Finanzamt hatte bisher auch kein Problem mit meiner Tätigkeit (und gelegentlich arbeite ich auch als SysTech, PA-Tech,...)

Ich hatte damals (2005) den Antrag zur KSK angefordert, angefangen auszufüllen und stand dann, irgendwann, vor den selben Problemen wie der Themenautor!
Allerdings konnte ich niemanden finden, der mir weiterhelfen konnte. Man sagte mir, ich solle mich erstmal beim Finanzamt melden; als "Freiberufler" (anerkannter) wäre es einfacher. Mir war das Ganze viel zu unsicher, ich wollte auch keine Ablehnung der KSK haben und auch nicht mit Tricks arbeiten, die mir zum Schluss das Genick brechen!

Resultat war, dass ich den Antrag, halb ausgefüllt, in die Schublade gesteckt habe. Dort liegt er immernoch:)

So, jetzt ist vielleicht klar, weshelb der Thread hier nochmals rausgekramt wurde!
Leider meldet sich der Author des Threads nicht. Hätte mich wirklich interessiert, wie es bei ihm lief!

Für weitere Erfahrungen mit der KSK bin ich dankbar, allerdings sind hier eher die Leute mit gleichem/ähnlichem Berufsbild angesprochen!!!

Vielen Dank!

Grüße


Marc:cool:
 
Bei dem Titel dachte ich schon du willst zu den Kommando Spezialkräften nach Calw. :D

ja ich auch, hab grad gedacht, was wollen die Calwer mit Tontechniker....noja vieleicht hilfts beio HALO sprüngen...
 
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@marcsfree

als VA techniker hast du quasi keine chance in die ksk aufgenommen zu werde, da es sich hier eher um eine technische dienstleistung handelt und weniger um eine künstlerische tätigkeit. Ich hab übrigens selbst eine ausbildung zur fachkraft va gemacht und weiß durchaus was man am foh so alles künstlerisch machen kann.
Ich kenn auch keinen, der als toni bei der ksk untergekommen wäre, da doch der schwerpunkt mehr im besreich der technik und der installation von beschallungs/lichtanlagen liegt.
Falls du aber nur kofferjobs machst und auf deinen rechnung ausschließlich foh-jobs aufgeführt werden, es dir gelingt der ksk einen nachweis deiner künstlerischen tätigkeit zu liefern, dann kanns sein, dass du da einsteigen kannst.
Auf jeden fall wirds nicht leicht.

p.s. dem finanzamt ist es vollkommen egal ob du ein gewerbe angemeldet hast oder nicht, das interessiert eher das ordnungsamt. Das finanzamt interessiert sich nur darum ob du dein einkommen versteuerst.
 
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