Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

au man, im Heise Forum sind alle vor Freude ganz betrunken... ein Freudentaumel findet da statt :eek:
 
der Besitz einer geringen Menge fuehrt auch in Deutschland in der Regel auch zum Einstellen des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Genau das ist der Unterschied zu Holland. Dort kann bereits die Polizei das Opportunitaetsprinzip anwenden und es kommt gar nicht zu einem Ermittlungsverfahren, das bei uns erst von einem Staatanwalt angewendet werden kann wenn er das Ermttlungsergebnis der Polizei auf dem Tisch hat.
 
Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun? Es handelt sich um ein illegales Programm, welches dem Rechteinhaber schadet.

Es muss aber bei der Berichterstattung über ein solches Thema erlaubt sein, dieses auch namentlich zu nennen. Und darum ging es der Musikindsstrie: Dass solche Software erst gar nicht namentlich erwähnt wird.
Und (relativ) unumstritten in diesem Zusammenhang insbesondere bei Online-Medien ist, dass die Nennung auch per Link erfolgt.
Gleiches gilt ja auch für z. B. russische Musikanbieter, bei denen ich legal billig einkaufen kann (auch wenn das der Musikindustrie ebensowenig passt).
Insofern ist dieses Urteil absolut zu begrüßen.
Denn es geht nicht um die Rechtfertigung der Software an sich!
 
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