Hauskauf - Eigentümer wohnt noch 5 Monate drin - Bezahlung gleich

Wie geht das? Löst sich ne Toilette auf, wenn man zu oft daneben macht? Die Frage ist ernst gemeint …

Bei einem Objekt haben wir direkt nach der Trennung eine Besichtigung gehabt. Das Haus war sehr gepflegt und der geforderte Preis noch recht utopisch. Wir haben ein Angebot abgegeben, das fast beleidigt abgelehnt wurde. 6 Monate später war der Preis angepasst und wir haben noch einmal einen Termin gemacht. Der Zustand war eine Katastrophe. Im Bad (insbesondere) waren Kalkablagerungen, Fugen schwarz vor Dreck und erste Anzeichen von Schimmel am Fenster. Die gesamte Sauberkeit im Haus (Fußböden, Fenster, ...) war auch nicht besser. Dadurch wird das Haus natürlich nicht sofort unbewohnbar, ist aber mit mehr Aufwand und Kosten verbunden als nur kurz drüberstreichen.
 
Naja, etwas zeit haben wir ja noch.
Die Nutzungspauschale wird wohl direkt vom Kaufpreis abgezogen, bleibt also noch das Risiko des nicht ausziehens.
Dieses ist im Kaufvertrag, was kein Mietvertrag ist, festgehalten.
Er kann ohne weiteres sofort rausgeklagt werden und muss ins Hotel.

Mal noch klären...andere Hausbesitzer haben auch schöne Häuser :)
 
Na ja, ich habe schon Eigenbedarfskündigungen hinter mir. Wenn der Bewohner dann irgendnen Härtefall vorbringt, dann wird es ekelhaft. Du musst eine Vereinbarung treffen, einen Titel, mit dem Du sofort OHNE Klage räumen kannst. Dann sollte das iin einigen Monaten möglich sein. Und dann halt etwas Geld vom Kaufpreis behalten.
 
Er kann ohne weiteres sofort rausgeklagt werden und muss ins Hotel.

Mal noch klären...andere Hausbesitzer haben auch schöne Häuser :)

Mal ne ketzerische Frage: Wenn es so leicht ist unerwünschte Bewohner aus dem Haus zu klagen und dann auch zu räumen, wieso gibt es dann soviele Probleme mit Mietnomaden?

Wie auch immer, du hast um unsere Meinung gefragt, du hast sie bekommen. Ob sie dir nun gefällt oder nicht. Hier haben so ziemlich alle gesagt: Lass die Finger davon. Das würde mir zu denken geben.
 
Klar. Eure Meinung habe ich. Es
Ist kein Mieter und es wird festgehalten dass man ohne Klage Räumen kann.
Schau mer mal
 
Mal ne ketzerische Frage: Wenn es so leicht ist unerwünschte Bewohner aus dem Haus zu klagen und dann auch zu räumen, wieso gibt es dann soviele Probleme mit Mietnomaden?

Weil es einen Mietvertrag gibt - in diesem Fall ist das "einfacher", d.h. man hat gute Chancen den ex-Eigentümer innerhalb von 12-15 Monaten rauszubekommen weil es keinen Mietvertrag gibt.
 
Weil es einen Mietvertrag gibt - in diesem Fall ist das "einfacher", d.h. man hat gute Chancen den ex-Eigentümer innerhalb von 12-15 Monaten rauszubekommen weil es keinen Mietvertrag gibt.

Das ist nicht so einfach, es gibt auch einen Mietvertrag, wenn auch kein schriftlicher vorliegt...
 
bin absolut kein Fachmann in diesen Dingen, daher meine bescheidene Meinung: unter all den sicherlich gutgemeinten Ratschlägen ist besonders einer, den ich an Deiner Stelle befolgen würde.
Dieser Rat ist der von exbonner.
 
hier bei uns ist ein ziemlicher verkäufermarkt und es ist nahezu unmöglich vernünftigen wohnraum zu finden.
gute objekte gehen entweder unter der hand weg, oder es kommt zu "bieterverfahren" wo die vom makler aufgerufenen preise mal so um 30% überboten werden oder man muß selbst ein nettes haus für den makler haben um in den erlauchten kreis guter angebote zu kommen.

insofern sind so spielchen wie "sofort kaufen und erst später einziehen" hier an der tagesordnung.

wenn das angebot wirklich so gut ist, würde ich mich auf diesen handel einlassen.
vorher halt klare "vertragsstrafen" ausmachen


Das ist nicht so einfach, es gibt auch einen Mietvertrag, wenn auch kein schriftlicher vorliegt...
kann ich nicht beurteilen, ob man aus der tatsache, dass der altbesitzer weiter drin wohnt einen mündlichen mietvertrag folgern kann. aber ein risiko ist sicher dabei.
 
Ich habe noch nie in diesem Forum erlebt, dass man einem TE rät, das geringste Risiko einzugehen, zum 'Mut zur Lücke'.

Ist nicht bös gemeint, aber wenn sich die versammelten 'Schisser' hier im RL genauso verhalten ... ich wette, Ihr legt immer zwei Kondome übereinander, könnte ja einer platzen ... :D
 
Finger weg!
Du bist viel zu spitz auf das Objekt, suchst – fürchte ich - hier eher Bestätigung, um das Risiko eingehen zu können.

Der Verkäufer soll sich jemand anderen suchen, mit dem er Schlitten fahren kann – das Ausziehen und/oder Räumen läßt sich nicht so leicht umsetzen, wenn er dann nicht will/kann. Das Problem der Ex des Verkäufers kann Dir gleichgültig sein: Du möchtest das Haus. Und zwar ohne Bewohner.

Wenn er an Dich verkaufen will, muß er sich halt eine Mietwohnung suchen für die Übergangszeit.
Die bloße Übernahme der laufenden Kosten ist kein Anreiz für ihn, irgendwie schnell zu machen…

Ich fürchte, Du fängst Dir ohne Not ein Wahnsinnsrisiko ein, wenn Du Dir die Bedingungen diktieren läßt.
Ich fürchte außerdem, daß der Schmachter nach dem (verdächtig) verlockenden Preis Dich in die Klemme bringen wird.


p.s. es ist auch (wenn schon irgendwelche Absprachen vereinbart werden sollen) auf die Trennung der Aufgabenbereiche von Anwalt und Notar zu achten: der Notar beurkundet nur – zumindest in meinem Bundesland darf keine anwaltliche Vorbefassung vorliegen, das wäre Sache eines Rechtsanwaltes (KEINE Personalunion!).

:unterschreibe: So ist es!
 
Klar. Eure Meinung habe ich. Es
Ist kein Mieter und es wird festgehalten dass man ohne Klage Räumen kann.
Schau mer mal

Ich reihe meine Meinung einmal in die der anderen ein:

Wenn der zukünftige Vorbesitzer genug Geld hat, um Dir ein Nutzungsentgelt zu bezahlen, seine Ex so dermaßen wenig kompromissbereit ist, warum nimmt er sich dann um des lieben Friedens willen nicht einfach für die Übergangszeit eine Mietwohnung?

Das Argument, es stünden noch andere Käufer Schlange, ist so alt wie die Prozedur des Verkaufens. Jeder Gebrauchtwagenhändler hat das im Werkzeugkasten.

Die Frage ist: Ist das Objekt wirklich so toll, dass Du Dich auch dererlei Kopfstände einlassen musst?

Ich würds nicht machen. Außer, das Ding wäre wirklich die absolute Sensation und ich hätte den Willen und die Mittel um im dümmsten Fall ausgiebig zu streiten.
 
kann ich nicht beurteilen, ob man aus der tatsache, dass der altbesitzer weiter drin wohnt einen mündlichen mietvertrag folgern kann. aber ein risiko ist sicher dabei.

Wenn jemand in einem fremden Haus wohnt und dafür an den Besitzer ein Nutzungsentgelt bezahlt, welchen anderen Status als Mieter sollte er dann Deiner Meinung nach haben? ;)
 
Wenn jemand in einem fremden Haus wohnt und dafür an den Besitzer ein Nutzungsentgelt bezahlt, welchen anderen Status als Mieter sollte er dann Deiner Meinung nach haben? ;)

Das ist ja eine Vertragsstrafe und kein Nutzungsentgelt. Die wird fällig wenn der vereinbarte auszugszeitpunkt nicht eingehalten wird.
Vom Status stelle ich mir das so vor, wie wenn ein Kumpel mal bei dir zuhause für einige Zeit wohnt.
Aber wie gesagt, keine Ahnung , ich hab das so von jemand erklärt bekommen der sein Haus so verkauft hat und dann fast ein Jahr nicht ausziehen könnte, weil das neue noch nicht fertig war.
 
Nur, weil es noch nicht erwähnt wurde (oder ich es überlesen habe): Solltet ihr wirklich den Vertrag so, wie geplant abschließen, also Kaufpreis gleich fällig, Alteigentümer bleibt drin wohnen etc., dann bitte darauf achten, dass eine Bewilligung für die Umschreibung im Grundbuch gleich erteilt wird, wahrscheinlich müssen das beide des Alteigentümerpärchens machen.
 
Also um hier mal zu antworten: Es hat alles bestens geklappt. Im Notarvertrag wurde festgeschrieben, dass der inzwischen Ex-Eigentümer das Dreifache der "Miete" zu bezahlen hat, wenn er nicht rechtzeitig raus ist. Zudem erhalten ich gleich einen Titel (wie heist das nochmal) für die Räumungsklage oder was das war.
Kaufpreis war im Dezember fällig!
Der Ex-Eigentümer hat uns das Haus sogar zwei Monate verfrüht überlassen und hat sich eine Mietwohnung genommen und wir konnten dann rein. Also Notar, Übergabe, Grundbucheintrag alles TipTop.
 
Schön und danke für die Auflösung. Viel Freude daheim.
 
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