Ich würde generell das Strafmaß für Jugendliche auf
"ordentlich hoch" ansetzen. Damit denen Deppen vielleicht auch mal was passiert,
wenn sie die Gesichter andere mit ihren Stiefeln bearbeiten ...
Hast du die Qielle vom TE gelesen? Dort ist die Rede von Jugendlichen, welche Ersttäter sien müssen, zusätzlich sind die begangenen Taten im Vergleich zu einem Mordversuch doch eher nicht so gravierend.
Dieses Modell ist ein Konkurenzmodell zum Herkömmlichen und zum
TOA.
Ich persönlich halte es für sinnvoll so ein Strafmaß zu verhängen, vorausgesetzt der Täter wird durch diese Methode besser erzogen und so vielleicht Gesellschaftskompatibel.
Man darf nicht vergessen, dass es drei Aspekte bei der Vergabe von Strafen gibt:
1.: Racheaspekt (Rache des Opfers gegenüber des Täters)
2.: Erziehungsaspekt des Täters (der Täter muss so umgeändert werden, dass er sich an die Regeln unserer Gesellschaft hält)
3.: Erziehungsaspekt der Gesellschaft (der Gesellschaft muss gezeigt werden, dass das was der Täter gemacht hat gegen unsere Regeln verstößt)
Meiner Meinung nach muss das Jugendstrafrecht eher versuchen die Täter "auf die rechte Bahn" zu lenken.
Je nachdem, welcher Aspekt überwiegt fallen die Urteile unterschiedlich aus. Z.B. neigen Geschworenengerichte dazu besonders den Racheaspekt zu berücksichtigen. Deswegen bekommt auch der Mörder die Todesstrafe und nicht die Möglichkeit zu versuchen sich in die Gesellschaft zu rehabilitieren ("Auge um Auge,...").
TOA und das vom TE beschriebene Modell zielen sehr stark auf die Erziehung des Täters aus. Der Täter soll die Tat begreifen und sich dafür schämen und reumütig zeigen. Wenn ihm seine Tat klar ist - was durchaus ein sehr langer Prozess sein kann -, dann ist er auch in der Lage etwas dran zu ändern, soweit er denn gewillt ist überhaupt in unserer Gesellschaft nach unserem "Regelwerk" zu leben. Die deutsche Rechtsprechung geht inzwischen mehr davon aus, dass die Erziehungsaspekte wichtiger sind als der Racheaspekt.
Der Unterschied zwischen den Erziehungsaspekten ist, dass wenn die Gesellschaft erzogen werden soll ("Damit weniger auf die Idee kommen so einen Unfug zu machen."), die Urteile sehr hart ausfallen. Wenn der Erziehungsaspekt des Täters im Vorderung steht, dann fallen die Urteile aus der Sicht der Gesellschaft sehr milde aus ("Der muss nur ein Buch lesen."), wobei der Täter dadurch gezielt erzogen wird.
Ich finde dieses System sehr gut, da als erstes versucht werden sollte einen Menschen der vom "richtigen" Weg - den die Gesellschaft uns vorschreibt - abgekommen ist, wieder in die Gesellschaft einzubinden. Wenn der Täter dies nicht einsieht oder die Tat wirklich sehr schlimm war (Mord, Vergewaltigung,...), dann muss der Gesellschaft gezeigt werden, dass diese Tat nicht gedultet wird und das Strafmaß entsprechend härter ausfallen.