Hallo,
mal wieder dreht es sich um das leidige Thema mit der ausgewiesenen
MwSt. Ich nenne das ganze Mal einen fiktiven Fall, dass es keine Probleme gibt
Der fiktive Fall stellt sich so dar:
Ein Versandunternehmen bietet zur schnelleren Bearbeitung eine Möglichkeit, dass man im Internet Auftragsscheine ausfüllen kann. Es gäbe eine Unterscheidung zwischen gewerblich und privat. Nun würde ich gewerblich anklicken, da es sich um ein geschäftliches Paket handeln würde und man somit die MwSt. zurückfordern kann. Nun müßte
am Ende auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen sein. Was wäre, wenn angegeben ist, dass die Rechnung "inkl. 19% MwSt." ist? Allerdings wäre nicht angegeben, wie hoch der Betrag dafür sein soll. Also würde nur der
Brutto-Endbetrag auf der Rechnung stehen. Könnte man so eine Rechnung dann aber trotzdem beim Finanzamt einreichen oder erfüllt sie nicht die
erforderlichen Voraussetzungen. Die Ust-IDNr. wäre auf der Rechnung
drauf.
Danke für eure Aussagen.
Viele Grüße
mal wieder dreht es sich um das leidige Thema mit der ausgewiesenen
MwSt. Ich nenne das ganze Mal einen fiktiven Fall, dass es keine Probleme gibt
Der fiktive Fall stellt sich so dar:
Ein Versandunternehmen bietet zur schnelleren Bearbeitung eine Möglichkeit, dass man im Internet Auftragsscheine ausfüllen kann. Es gäbe eine Unterscheidung zwischen gewerblich und privat. Nun würde ich gewerblich anklicken, da es sich um ein geschäftliches Paket handeln würde und man somit die MwSt. zurückfordern kann. Nun müßte
am Ende auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen sein. Was wäre, wenn angegeben ist, dass die Rechnung "inkl. 19% MwSt." ist? Allerdings wäre nicht angegeben, wie hoch der Betrag dafür sein soll. Also würde nur der
Brutto-Endbetrag auf der Rechnung stehen. Könnte man so eine Rechnung dann aber trotzdem beim Finanzamt einreichen oder erfüllt sie nicht die
erforderlichen Voraussetzungen. Die Ust-IDNr. wäre auf der Rechnung
drauf.
Danke für eure Aussagen.
Viele Grüße