Handelt es sich um Rechnung mit ausgewiesener MwSt.?

P

Pletko

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
11.09.2008
Beiträge
56
Reaktionspunkte
0
Hallo,

mal wieder dreht es sich um das leidige Thema mit der ausgewiesenen
MwSt. Ich nenne das ganze Mal einen fiktiven Fall, dass es keine Probleme gibt ;)

Der fiktive Fall stellt sich so dar:
Ein Versandunternehmen bietet zur schnelleren Bearbeitung eine Möglichkeit, dass man im Internet Auftragsscheine ausfüllen kann. Es gäbe eine Unterscheidung zwischen gewerblich und privat. Nun würde ich gewerblich anklicken, da es sich um ein geschäftliches Paket handeln würde und man somit die MwSt. zurückfordern kann. Nun müßte
am Ende auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen sein. Was wäre, wenn angegeben ist, dass die Rechnung "inkl. 19% MwSt." ist? Allerdings wäre nicht angegeben, wie hoch der Betrag dafür sein soll. Also würde nur der
Brutto-Endbetrag auf der Rechnung stehen. Könnte man so eine Rechnung dann aber trotzdem beim Finanzamt einreichen oder erfüllt sie nicht die
erforderlichen Voraussetzungen. Die Ust-IDNr. wäre auf der Rechnung
drauf.

Danke für eure Aussagen.

Viele Grüße
 
Die gesonderte Ausweisung der MwSt ist gesetzliche Pflicht insofern würde ich bei dem Händler drauf bestehen, dass er mir eine korrekte Rechnung ausstellt.
 
Das Problem kommt mir irgendwie bekannt vor ... gelbes Transportunternehmen mit 3 Buchstaben? :D
 
Wenn Du die Vorsteuer abziehen willst, das geht so nicht. Es muss die Summe ausgewiesen sein.
 
Gibt es überhaupt Rechnungen, auf denen die USt nicht ausgewiesen ist? Gehört doch dazu! (Außer meinetwegen USt-freien Leistungen wie Postleistungen etc.)
 
Gibt es z.B. ins Ausland (stelle ich so), und ich glaube bei Versicherungen. Die können keine USt. abführen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ragnir
auf einer Rechnung muss der Netto und Bruttobetrag so wie die UmSt einzeln aufgeführt werden.

Wenn nur brutto angegeben ist und so was wie "inkl. 19%Mwst" darauf steht, dann kannst Du selbst Netto und MwSt. dazu schreiben.
das FA will nur nicht selber rechnen müssen. ;)
 
Zurück
Oben Unten