Bozol
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Meine Frage hat nichts mit Onlinerecht zu tun weshalb ich sie nicht in die entsprechenden Rubrik gestellt habe, aber ich hoffe das mir trotzdem jemand antwortet.
Unser Geschäft wurde schon mal ausgeraubt bzw. wurden nach Feierabend betriebsfremde Personen im Gebäude angetroffen. Der Zugang dazu erfolgte jeweils durch die rückseitige Türe welche i. d. Regel nur vom Personal benutzt wird.
Nun hat die Geschäftsleitung heute per Rundschreiben aufgefordert das diese Türe ab 17.00 geschlossen (bzw. abgesperrt) sein muss. Betreffs Kenntnisnahme musste jeder seine Unterschrift leisten.
Es wurde explizit keine bestimmte Person zur Kontrolle damit beauftragt.
Nun meine Frage: ich bin der Einzige welcher den Betrieb um 17.00 verlässt, alle Anderen sind bis Geschäftsschluss um 18:00 vor Ort. Somit wäre ich sozusagen dazu aufgefordert die Türe zu sichern.
Wenn ich aber nun einmal vergesse die Tür zu verriegeln/abzusperren und der Laden würde just an diesem Tag ausgeraubt/überfallen, könnte man mich dann dafür haftbar machen dass dies durch meine Nachlässigkeit erst ermöglicht wurde?
Ich habe auf Grund dieser Bedenken bis jetzt nicht unterschrieben.
Unser Geschäft wurde schon mal ausgeraubt bzw. wurden nach Feierabend betriebsfremde Personen im Gebäude angetroffen. Der Zugang dazu erfolgte jeweils durch die rückseitige Türe welche i. d. Regel nur vom Personal benutzt wird.
Nun hat die Geschäftsleitung heute per Rundschreiben aufgefordert das diese Türe ab 17.00 geschlossen (bzw. abgesperrt) sein muss. Betreffs Kenntnisnahme musste jeder seine Unterschrift leisten.
Es wurde explizit keine bestimmte Person zur Kontrolle damit beauftragt.
Nun meine Frage: ich bin der Einzige welcher den Betrieb um 17.00 verlässt, alle Anderen sind bis Geschäftsschluss um 18:00 vor Ort. Somit wäre ich sozusagen dazu aufgefordert die Türe zu sichern.
Wenn ich aber nun einmal vergesse die Tür zu verriegeln/abzusperren und der Laden würde just an diesem Tag ausgeraubt/überfallen, könnte man mich dann dafür haftbar machen dass dies durch meine Nachlässigkeit erst ermöglicht wurde?
Ich habe auf Grund dieser Bedenken bis jetzt nicht unterschrieben.