Haftpflichtversicherung bei CosmosDirekt um 10% erhöht - Bei anderen auch?

§823 BGB regelt.

Dabei gilt zu beachten dass man als Schädiger mit seinem jetzigen UND zukünftigen Vermögen für die Wiedergutmachung des Schadens gerade steht. Ich bezweifle dass die Privatinsolvenz das außer Kraft setzt.

Und hab mal einen Personen Schaden. Der geht Schnell in die Millionenhöhe Über Zeit. Kann die Person nicht mehr arbeiten kommt die Rentenversicherung auf einen zu und nimmt einen in Regress.
 
§823 BGB regelt.

Dabei gilt zu beachten dass man als Schädiger mit seinem jetzigen UND zukünftigen Vermögen für die Wiedergutmachung des Schadens gerade steht. Ich bezweifle dass die Privatinsolvenz das außer Kraft setzt.
Doch, denn genau das ist der Sinn der Privatinsolvenz. Die Forderung geht einfach mit in die Insolvenzmasse. Das müsste dann am Ende mit der Restschuldbefreiung erledigt sein.

Und hab mal einen Personen Schaden. Der geht Schnell in die Millionenhöhe Über Zeit. Kann die Person nicht mehr arbeiten kommt die Rentenversicherung auf einen zu und nimmt einen in Regress.
Das ist vermutlich der worstcase was das finanzielle angeht: einen gutverdienenden, jungen Familienvater ins Pflegeheim bringen. Sagen wir mal 5000€/Monat*12*30 Jahre = 1,8Mio Euro. Dazu dann Schmerzensgeld, Rente, Pflegekosten etc. Wenn der das doppelte verdient sind schon 3.6Mio € weg. Nur für den Verdienstausfall.
 
Doch, denn genau das ist der Sinn der Privatinsolvenz. Die Forderung geht einfach mit in die Insolvenzmasse.


Das ist vermutlich der worstcase was das finanzielle angeht: einen gutverdienenden, jungen Familienvater ins Pflegeheim bringen. Sagen wir mal 5000€/Monat*12*30 Jahre = 1,8Mio Euro. Dazu dann Schmerzensgeld, Rente, Pflegekosten etc. Wenn der das doppelte verdient sind schon 3.6Mio € weg. Nur für den Verdienstausfall.

Sollte man diese Verpflichtungen tatsächlich mit der Privatinsolvenz loswerden, könnte man die Versicherung sparen. Ist ne Nerven- und Mentalitätsfrage. Und immer hoffen, das der Andere versichert ist, falls man mal Opfer dessen Blödheit wird.
 
Sollte man diese Verpflichtungen tatsächlich mit der Privatinsolvenz loswerden, könnte man die Versicherung sparen. Ist ne Nerven- und Mentalitätsfrage. Und immer hoffen, das der Andere versichert ist, falls man mal Opfer dessen Blödheit wird.
Naja, so eine Privatinsolvenz ist aber auch kein schönes Lebenskonzept. Die 6 Jahre sind schon scheiße. Alles an Besitz und Einkommen über der Pfändungsgrenze gehört einem nicht. Ein Insolvenzverwalter bestimmt bei allen Ausgaben mit. etc.
Das muss man wirklich wollen...
 
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/deliktische-forderungen/ Restschuldbefreiung gilt nicht bei Vorsatz. Bei FahrläsSigen Verhalten allerdings schon.
Übel :(

Ganz ehrlich: eine Haftpflichtversicherung kostet heute zwischen 50-70 Euro im Jahr. (Wer mehr zahlt sollte seinen Ämtern Vertrag mal umstellen auf die neuesten Bedingungen). An sowas sollte man einfach nicht sparen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WollMac und magheinz
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/deliktische-forderungen/ Restschuldbefreiung gilt nicht bei Vorsatz. Bei FahrläsSigen Verhalten allerdings schon.
Bei Vorsatz zahlt ja auch die Haftpflicht nicht.


Ganz ehrlich: eine Haftpflichtversicherung kostet heute zwischen 50-70 Euro im Jahr. (Wer mehr zahlt sollte seinen Ämtern Vertrag mal umstellen auf die neuesten Bedingungen). An sowas sollte man einfach nicht sparen.
Stimmt, das sehe ich 100%ig genau so. Mehr kann sinnvoll sein wenn man sich gegen bestimmte Dinge absichern möchte. Z.B. Schäden durch Deliktunfähige oder auch Schäden der eigenen deliktunfähigen Kinder bei anderen.
Denn die Haftpflicht zahlt nur wenn der Verursacher auch haften muss. Ist er deliktunfähig, z.b. unter 14 Jahre oder die unter Betreuung stehende Oma o.ä., dann bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Man kann das als Eltern mitversichern. Dann zahlt die Familienhaftpflicht trotzdem.
Das ist kein muss, kann aber für eine dauerhaft freundliche Nachbarschaft sorgen. Da muss man dann selber wissen ob einen das ein paar Euro wer ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WollMac und Zockerherz
Unter 14 muss trotzdem gezahlt werden wenn eine gewisse Reife vorausgesetzt werden kann. Die magische Grenze liegt bei 7 Jahren. (Glaube ich jetzt. Ich hab den Fall so selten) Eine gute Versicherung zahlt aber trotzdem.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: magheinz
Unter 14 muss trotzdem gezahlt werden wenn eine gewisse Reife vorausgesetzt werden kann. Die magische Grenze liegt bei 7 Jahren. (Glaube ich jetzt. Ich hab den Fall so selten) Eine gute Versicherung zahlt aber trotzdem.
Kann sein. Scheint etwas kompliziert zu sein da es auf Alter, Reife und die Art des Schadens und noch mehr ankommt.
Ob die Versicherung zahlt oder nicht hat wenig mit gut oder schlecht zu tun. Wer z.B. keine Kinder hat, für den wäre es nicht gut, für die Haftung seiner nicht vorhandenen Kinder Beiträge zu zahlen.
Wir haben sogar unsere Schäden mit drin, die durch fremde Deliktunfähige verursacht werden. Da kann es uns dann also egal sein ob die anderen Eltern genau so denken wie wir.
Ich muss den worst cas von vorhin also noch verschlimmern. Den Schaden kann man unter Umständen schon als 10 Jähriger verursachen. Ohne Haftpflicht ist es dann egal ob man die Schule weiter macht, arbeiten geht o.ä. Lottspielen hat dann fast noch die größte Wahrscheinlichkeit da wieder raus zu kommen.
Ich muss da jetzt gerade an den kleinen Jungen im Märkischen Viertel denken der den Baumstumpf vom Balkon geworden hat. So ein Scheiss passiert Eltern einfach.

https://www.juraforum.de/lexikon/haftung-von-kindern
Eine Deliktfähigkeit bei Kindern wird angenommen, wenn sie das siebte Lebensjahr vollendet haben. Vorher kommt grundsätzlich keine Haftung von Kindern in Frage.

Kinder zwischen dem siebten und dem 18. Lebensjahr werden als voll deliktfähig angesehen, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Das bedeutet, dass ein Minderjähriger geistig in der Lage sein muss, die Entstehung des Schadens vorauszusehen und gegebenenfalls zu verhindern. Minderjährige, die das 10. Lebensjahr, aber nicht das 18. vollendet haben, sind gemäß § 828 BGB nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich, wenn sie nicht die für diese Erkenntnis notwendige Einsicht besitzen.

Besondere Regelungen bestehen für die Teilnahme am Straßenverkehr:

Kinder, die das siebente Lebensjahr, aber nicht das 10. vollendet haben, müssen nur dann für einen bei einem Unfall mit einer Schwebebahn, Schienenbahn oder einem Kraftfahrzeug entstandenen Schaden an einer anderen Person haften, wenn sie diesen vorsätzlich herbeigeführt haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Zockerherz
danke. Das meinte ich!

Übrigens ebenso wichtig finde ich die Forderungsausfalldeckung. Verursacht Dir jemand einen Schaden und hat keine PHV zahlt dir deine eigene Versicherung den schaden und nimmt den Verursacher in Regress.

Fakt ist. Die rechtliche Haftungsfrage gerade bei Kindern ist immer so eine Sache. Ich möchte das nicht entscheiden müssen.

Und im Falle des Baunstammes. Da ist die Frage ob er nicht ab 18 dann von den Versicherungen in Regress genommen wird. Da hatte ich von dem Fall eines 14 jährigem gelesen gehabt. Der durch zündeln einen Schsfen von 900.000 € verursacht hat. Mit deinem 18. Geburtstag kam die Versicherung auf ihn zu und er könnte direkt in die Insolvenz.

Schäden können passieren. In der Regel ärgern sich die Menschen dass die ihr Leben lang für Versicherungen bezahlen. Aber ein großer Schaden und der Beitrag ist locker wieder raus. Und genau darum geht es doch. Dem Geschädigten zu helfen und seinen Schaden zu ersetzen.
An einer PHV verdient ein Unternehmen such kaum was. Klar es läppert sich bei tausenden Kunden. Aber wie gesagt, wenn ich sehe was bei uns für Schäden eingereicht werden da wundert es mich nicht dass die PHV wieder erhöht wird.
 
danke. Das meinte ich!

Übrigens ebenso wichtig finde ich die Forderungsausfalldeckung. Verursacht Dir jemand einen Schaden und hat keine PHV zahlt dir deine eigene Versicherung den schaden und nimmt den Verursacher in Regress.
Das hab ich versucht möglichst kompliziert zu umschreiben;)

Fakt ist. Die rechtliche Haftungsfrage gerade bei Kindern ist immer so eine Sache. Ich möchte das nicht entscheiden müssen.
ich auch nicht.

Und im Falle des Baunstammes. Da ist die Frage ob er nicht ab 18 dann von den Versicherungen in Regress genommen wird. Da hatte ich von dem Fall eines 14 jährigem gelesen gehabt. Der durch zündeln einen Schsfen von 900.000 € verursacht hat. Mit deinem 18. Geburtstag kam die Versicherung auf ihn zu und er könnte direkt in die Insolvenz.
Bei dem Baumstumpf dürfte das Problem sein, das die Tötung eines Menschen auch fahrlässig eine Straftat ist. Dadurch würde im dann auch keine Privatinsolvenz helfen, da die Forderung ja aus einer Straftat herrührt. Zumindest hatte ich das so verstanden. Oder gilt das nur für die eigentliche Strafe und nicht für die zivilrechtlichen Folgen einer Straftat?

Schäden können passieren. In der Regel ärgern sich die Menschen dass die ihr Leben lang für Versicherungen bezahlen. Aber ein großer Schaden und der Beitrag ist locker wieder raus. Und genau darum geht es doch. Dem Geschädigten zu helfen und seinen Schaden zu ersetzen.
sehe ich auch so. Vielen ist nicht klar wie schnell das gehen kann.

Meiner Meinung nach sollte so eine Haftpflichtversicherung Pflicht sein. So wie das auch beim Führen eines KFZs oder in vielen Berufen ist. Bei manchen Berufen denke ich aber sollten der Staat und/oder die Allgemeinheit dieses Kosten übernehmen oder gleich eine Staatshaftung greifen. Im Gesundheitswesen gibt es einige solche Jobs.
Das Land NRW(glaube ich) muss jetzt einem jungen Mann Schadenersatz zahlen weil die Lehrer ihn zu unrecht auf einer Förderschule für geistig behinderte liessen. Ich bin gespannt wann und ob das Land diese Forderung an die Lehrer weiter reicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ralle2007
Zurück
Oben Unten