Gültigkeit von stehgreifaufgaben mit (un)zulässigen hilfsmitteln

Diesen Zusammenhalt unter den Lehrern kann man aber nicht Pauschal verurteilen.

Man muss sehen, unter was für einem Druck die Berufsschulen stehen. Das ist ein Sammelbecken für mehrere Schichten der Gesellschaft. Völlig verblödete Hauptschüler in den Berufsgrundschuljahren oder ähnlichem über erträgliche, aber ungeschickt gelehrte Realschüler bis hin zu eingebildeten weltfremden Abiturienten in den Top-Ausbildungsberufen. Die haben alle was gegen die Lehrer. Sie sind einen kooperativen Stil der letzten 10-13 Jahre Schule gewöhnt und wollen dieses Konzept beibehalten. Dagegen stehen die Anforderungen der Kultusministerien an berufsbildenden Schulen. Dass die Lehrer sich dann gemeinsam hinter den Vorschriften verschanzen und nichts auf sich kommen lassen, kann man nicht wirklich zu einem gewichtigen Vorwurf machen - wenngleich es einige Berufsschulen schaffen, das anders zu handhaben. Man kann aber durchaus sagen, und das ist in einer Studie des Bildungsministeriums (welche ich vielleicht noch finde, um sie hier ziegen zu können) evaluiert, dass auf den berufsbildenden Schulen im handwerklichen Bereich die sozialen Spannungen größer sind als an den kaufmännisch oder gestalerisch geprägten Berufsschulen.

Der Punkt ist jetzt bei dir, scarymaster, dass man diesen Ring aufsprengt. Zerrt es so lange vor dem Direktorium, bis die keine Wahl mehr haben. Auch die Drohung mit Dienstaufsichtsbeschwerden (die aber in eurem Fall VERDAMMT gut formuliert werden muss) kann eine gewisse Wirkung entfalten.
 
Wenn es jedoch nur „rein, um den wiederspruch seiner aussage, und dem was auf seiner von ihm selbst erstellten arbeit stand“ (scarymaster) geht, dann bringt es meines Erachtens nichts, wegen so etwas Banalem zum ADD der der Dienstaufsicht zu gehen.

Ich habe eher das Gefühl, dass der Themenstarter (und die Klasse) sauer wegen seiner Note ist/sind (oder weil die Arbeit schlecht gelaufen ist). Denn wie gesagt: Es handelt sich nicht um eine Klassen- oder Kursarbeit, sondern um eine alltägliche Überprüfung der Leistung der Schüler. Wenn nun der Lehrer mündlich sagt, dass nur ein Taschenrechner erlaubt ist, auf dem Arbeitsblatt aber weitere Hilfsmittel aufgeführt sind, dann ist dadurch nicht die mündliche Aussage des Lehrers automatisch aufgehoben.

Sollte es aber andere, schwerwiegernde Probleme geben (ungerechte Notenverteilung, Mobbing, etc.) in Bezug auf Lehrer-Schüler geben, so solltet ihr euch wirklich zuerst an den Vertrauenslehrer wenden (oder am besten erst einmal an den Lehrer, um den es sich handelt). Anschließend könnt ihr auch mit dem Rektor der Schule sprechen. Hilft das nichts, dann müsst ihr schon einen langen Atem haben, um euch an die Aufsichtsbehörde zu wenden.
 
tafkas, die Chefs haben in der Regel einen Einfluss auf die Schulen. Ich habe auch keine Ahnung, woher die das Recht nehmen, aber okay. In meiner Ausbildung war das so, dass die Chefs auch einige male eingreifen mussten, weil da von seiten der Schule nur Bockmist verzapft wurde.
Alles klar. Mir war nicht bewusst, dass es sich bei dem TE um einen Berufsschüler handelte.
 
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