Nicht?
Selbst wenn nicht.. was hat A mit B zu tun?
was A mit B am hut hat? nun recht einfach.
An deinem Haus ist ne nummer angebracht. die von jedem abgelesen werden darf, sie ist keine personen bezogene information da du nicht direkt damit in bezug gebracht werden kannst. es ist erstmal nur eine nummer mit einer ortsposition (der straße oder Lat/Lon koordinate).
gleiches gild für alles was du so zur schau stellt das es aus dem öffentlichen raum zu sehen, riechen, schmecken oder hören ist. (also auch die klingelschilder, solange man dafür nicht das grundstück betreten muß)
ähnlich als wenn du mit offenen fenster klavierspielen würdest. (dein WLAN strahlt auch in den öffentlichen raum ab.) erstmal wird man auf der straße hören können das da wer spielt aber nicht exakt aus welchen haus. letztendlich kann man via triangulation das haus ermitteln, richtig.... dennoch ist weder das klavierspielen noch das WLAN einer bestimmten person zuortbar, sondern nur einen gebäude (bestenfalls einem fenster).
es sind also keine personen bezogenen daten, sondern schlicht ortsbezogene und somit nicht im rahmen des datenschutz gesetzes geschützt.
nichtmal wenn jemand festhalten würde "da spielt jemand klavier, da jemand nen flügel und da jemand nen keyboard" (Unverschlüsseltes WLAN, WEP oder WPA).
andere dinge würden schon greifen.... unter bestimmten vorraussetzungen.
wenn aktiv versucht würde mit nem fernglass in die wohnung zu schauen (versucht würde ne verbindung in das netzwerk aufzubauen).
das wäre dann ein fall für's stalking oder belauschen (illegale nutzung fremder datennetze).
aber das sind andere gesetze... und da sowas nicht gemacht wird, greifen die auch nicht.
ergo innerhalb der eigenen 4 wende kann zwar alles tuen und lassen was man will (solange man nicht gegen geltendes recht verstößt) aber sobald es in den öffentlichen raum gelang gelten andere spielregeln.
es geht hier um öffentlichen raum und das ist der entscheidene punkt hier.
auch wenn einige bürgermeister es nicht verstehen und von Navteq, Teleatlas und Google geld dafür verlangen wollen das sie ihre straßen benutzen um mit den gemessenen daten geld zu verdienen... dann müssten die bürgermeister (gleichheitsgrundsatz) auch von jedem geschäftlichen autofahrer, radfahrer und fußgänger straßennutzungsgebühr verlangen. da diese ja auch mappen könnten oder zumindestens die straße für ihre geschäfftlichen zwecke nutzen könnten (z.B. postboten briefe austragen).
wenn die firmen wollten könnten sie auch die luftqualität messen und so versuchen rauszufinden wo leute mit holzkamienen sind, oder mikrofonen zur dBa Messung. Selbst mit kompassen zur bestimmung der lokalen ortsmissweisung.
entscheidend ist leider was später mit den daten gemacht wird... und genau da ist das andere problem. das schlicht nicht absehbar ist welche daten man für was gebrauchen kann.
theoretisch könnte das unternehmen, welches dir den WLAN-router via kreditkarte verkauf hat, die MAC ebend dieses irgendwie archiviert haben. kombiniert mit den kreditkarten daten wäre dann einfacher die daten die du bei HappyDigits gemacht hast, zu validieren.
in dem fall hätten wir dann sogar nen datenschutz problem, nen gewaltiges sogar.... aber solange die daten so nicht verknüpft werden dürfen und werden ist das mappen leider nicht durch diese gesetze verboten.
mal so am rande eigentlich müsste sogar die zuständige bundesbehörde (oder landesbehörde) selber dauernt durch die straßen fahren und jeden ne rechnung stellen der ein WLAN betreibt das über seine grundstücks grenzen hinweg geht. den grundstücks übergreifende kommunikationsverbindungen sind IMHO zumindestens formlos meldepflichtig.